Gamer:innen kennen sie, die FIFA-Points. Seit Jahren erfreut sich der „Ultimate Team“-Modus der Fußballsimulation ungebrochener Beliebtheit. Für den schnellen Weg zum Erfolg investieren viele Spieler:innen in sogenannte „Packs“, also Päckchen, die man im Onlineshop erwerben kann. Gekauft werden die virtuellen Wundertüten mit echtem Geld, das zuvor in die virtuelle Währung „FIFA Coins“ getauscht wurde.
Die FIFA-Packs beinhalten Fußballspieler, die man dann in das „Ultimate Team“ integrieren kann. Vorher weiß man aber nie so genau, was man für sein Geld bekommt. Außerdem kann man die erhaltenen Spieler auf einer Art Zweitmarkt weiterverkaufen. Zieht man einen begehrten Kicker, können so beachtliche Gewinne erzielt werden. Deshalb hat sich ein junger Oberkärntner dazu entschieden, den Technikriesen Sony zu klagen. Für den 22-Jährigen aus der Gemeinde Weißbriach stellt das System hinter den Spielertüten einen Fall von illegalem Glücksspiel dar.
Bereits vor rund zwei Jahren reichte die Salburg Rechtsanwalts GmbH in Kooperation mit dem Prozessfinanzierer „Padronus“ eine entsprechende Musterklage ein. Zur Verantwortung gezogen wird aber nicht der Publisher des FIFA-Spiels und Nutznießer der In-Game-Käufe, EA Sports, sondern Sony Interactive Entertainment. Die Wiener Kanzlei begehrte die Rückerstattung von 338,26 Euro, die der Kärntner für den Erhalt von FIFA-Packs ausgegeben hat.
Nun liegt das erste Urteil vor: Das Bezirkgsgericht Hermagor stuft die Packs als konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel ein und gibt dem jungen Kläger damit recht. Diese Entscheidung gleicht einer Sensation und könnte weitreichende Folgen nach sich ziehen, ist es in dieser Causa doch das erste positive Urteil im deutschsprachigen Raum.
Laut dem Gericht sei das inhaltliche Ergebnis der FIFA-Packs vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Sony keine Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar.
„Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche.“
Richard Eibl, Padronus
„Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen“, erklärt Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass Sony Berufung einlegt.
„Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, dennoch sollten sich Sony und etliche andere Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen“, meint Eibl. Padronus habe noch „tausende Kunden in der Pipeline“, man warte nun die endgültige Rechtssprechung ab.
Diese sogenannten „Lootboxen“ sind ein hochumstrittenes und weltweites Milliardengeschäft, das in den Niederlanden und Belgien bereits verboten wurde. Allein 2020 wurden weltweit 15 Milliarden Dollar mit Lootboxen umgesetzt. Sollte sich die Rechtsprechung zur Rückforderbarkeit der Zahlungen auch hierzulande manifestieren, könnte das für die Betreiber beachtliche finanzielle Folgen haben. „Das Urteil ist richtungsweisend für den Umgang mit Looxboxen und zeigt, dass Videospiele kein rechtsfreier Raum sind“, betont Michael Linhard, der für die Salburg Rechtsanwalts GmbH am Verfahren beteiligt ist.
„Für die Subsumtion unter Glücksspiel reicht es nach dem Gesetz aus, wenn ein Kauf für etwas getätigt wird, dessen Ergebnis erstens vorwiegend vom Zufall abhängt und zweitens einen wirtschaftlichen Gegenwert hat. Das Gericht hat uns Recht gegeben und plausibel dargelegt, warum dies bei FIFA-Packs der Fall ist“, erklärt Eibl. Auch von der Inszenierung her orientiere sich Sony beim Kaufprozess der Lootboxen stark an herkömmlichen Glücksspielen.
„Es wird mit der Untermalung von audiovisuellen Lockelementen wie Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopaminausstoß bei vorwiegend männlichen Jugendlichen zu triggern. Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das Kaufverhalten der Spieler teilweise ist“, so Eibl.
Er erwähnt auch den starken psychologischen Druck, sich bessere Spieler durch FIFA-Packs zu holen, um in der virtuellen Fußballwelt wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine Interviewanfrage hat der Kläger abgelehnt. Wie die Kanzlei Salburg mitteilt, möchte er anonym bleiben.
Ein Posting
Super das Jemand sich traut gegen Illegale Spiele vorzgehen und Son ist ein Weltkonzern bin gespannt ob der Fall vor den Europäischen Gericht landet und bin gespannt wie es dann ausgeht. Mich würde Interessieren was der Prozess kostet zum Schluss mit allen Kosten Billig wird das nicht sein denke ich.
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren