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Innsbrucks OLG-Präsident sieht weiter „Korruptionsproblem“

Wigbert Zimmermann fordert mehr Transparenz: "Es wäre höchst an der Zeit, das Amtsgeheimnis aufzugeben".

Der Präsident des Innsbrucker Oberlandesgerichts, Wigbert Zimmermann, sieht weiter offene Baustellen bei der Korruptionsbekämpfung in Österreich. Es gebe hierzulande nach wie vor ein "Problem", "wenn man die letzte, jüngere Vergangenheit ansieht", sagte er im APA-Interview. Um eine Lücke zu schließen, drängte er auf den Beschluss des Transparenzgesetzes. Zimmermann sprach sich zudem für eine Diskussion über die Befangenheitsregelung von Verfassungsrichtern aus. Zimmermann, der vergangenen Herbst sein Amt als OLG-Präsident angetreten hatte, bezog sich bei Mängeln in der Korruptionsbekämpfung auf den noch nicht offiziell veröffentlichten Bericht der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO), der grobe Mängel bei der Bekämpfung und Prävention von Korruption ortete. Der Jurist sieht Österreich durch die von der Regierung vorgelegte Reform des Korruptionsstrafrechts zwar auf einem "guten Weg" - allerdings sei "vieles noch ungelöst". Das Transparenzgesetz bzw. das Informationsfreiheitsgesetz sei "breit diskutiert, aber noch nie beschlossen worden". Justiz und Bundesbehörden seien hier "sehr offen. Die großen Bremser sind aber die Gemeinden und regionalen Gebietskörperschaften, die einen riesen Mehraufwand befürchten". "Es wäre höchst an der Zeit, das Amtsgeheimnis aufzugeben", war Zimmermann überzeugt. Man müsse die Situation "umdrehen", dass "grundsätzlich alles offen und transparent ist und man aber Ausnahmen schafft, wie zum Beispiel im Familienrecht. Das ist nichts für die Öffentlichkeit", schlug der Präsident vor. Kein gutes Licht wurde in den vergangenen Jahren auch auf Vorgänge innerhalb der Justiz geworfen, nachdem etwa der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek und der Wiener OStA-Chef Johann Fuchs selbst Strafverfolgungen ausgesetzt waren bzw. sind und der Verdacht besteht, dass die Bestellung von OGH-Vizepräsidentin Eva Marek zur Leiterin der OStA Wien im Jahr 2014 parteipolitisch motiviert gewesen sein könnte. Man habe die Kritik "ernst genommen", indem die Bestellungsverfahren von Präsidentin bzw. Vizepräsidentin des OGH und die richterlichen Auswahlverfahren reformiert wurden. Dies würde der Justiz nun "guttun". Einen möglichen Interessenskonflikt sah Zimmermann allerdings im Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit, wenn Richter gleichzeitig - wie derzeit üblich - als Anwälte arbeiten. Zuletzt geriet die Arbeit des Verfassungsrichters Michael Rami in die Schlagzeilen, der einst auch FPÖ-Politiker und zuletzt beispielsweise den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister vertreten hat. "Von der Gesamtoptik her ist das nicht optimal", gab der Gerichtsschef zu Bedenken. "Wir sollten uns ernsthaft damit auseinandersetzen, wie wir das in Zukunft gestalten" sagte er und brachte eine Befangenheitserklärungspflicht ins Spiel, wie es sie bereits de facto in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gebe. VfGH-Mitglieder sind derzeit selbst dafür verantwortlich, eine Befangenheit anzuzeigen und sich aus den Beratungen herauszunehmen. Dass VfGH-Richter von den Parteien nominiert werden, sah Zimmermann indes nicht als "Widerspruch". Der Bestellvorgang müsse lediglich "transparent" sein. "Sehr viel abgewinnen" konnte Zimmermann zudem dem Vorschlag von WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda, die sich gegen die Einschränkung der Sicherstellung und Auswertung von Handys und Laptop sowie für die "Veraktung" elektronischer Kommunikation ausgesprochen hat, wenn es sich dabei um politische Entscheidungsprozesse handelt. Der OLG-Präsident bezeichnete sich selbst zwar als "großer Befürworter der Grundrechte und Privatsphäre. Aber dort wo es um transparente Entscheidungsprozesse gehen soll, soll es auch einen Zugang geben". Wenn es eine "Veraktung" gebe, würde man auch aus der "'Privatsphäre' des Chatverkehrs" herauskommen. Als durchaus problematisch empfand Zimmermann den Umgang mit der Unschuldsvermutung in der Öffentlichkeit. "Jemand der verdächtigt wird, ist schützenswert", sprach er sich grundsätzlich für einen Verzicht medialer Berichterstattung bis zur Anklageerhebung aus. Er würde die Veröffentlichung einer Ermittlung jedoch nicht unter Strafe stellen, sondern dies sollte "compliancemäßig" von Medien akzeptiert werden. Er räumte jedoch ein, dass es im Einzelfall "immer eine Interessensabwägung" bleiben werde, "Personen des öffentlichen Lebens werden nicht denselben Schutz haben wie eine Privatperson". Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte sich in puncto Schutz von Verdächtigen bzw. Angeklagten zuletzt für eine Stärkung der Beschuldigtenrechte ausgesprochen. Zimmermann räumte ein, dass Verfahren v.a. der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) "objektiv lange oder auch zu lange dauern", allerdings sprach er sich gegen eine absolute Höchstgrenze von Ermittlungsverfahren aus. Die bestehende gesetzliche Regelung mit einem Kontrollmechanismus durch ein Gericht empfand er als ausreichend. "Nachbesserungsbedarf" ortete er dagegen bei der Anhebung der Kostensätze bei Freisprüchen. Eine Trennung von Strafgerichtsbarkeit und Politik durch die Schaffung eines Bundesstaatsanwaltes, wie derzeit von der Regierung geplant, begrüßte er ausdrücklich. Das vom Justizministerium vorgeschlagene Modell eines Dreiersenates beurteilte er als gut und ausreichend demokratisch legitimiert. Den Einwand von Verfassungsministerin Edtstadler, dass es zusätzliche parlamentarische Kontrolle benötige, konnte Zimmermann dagegen nicht nachvollziehen. Den Grund dafür, dass die Bundesstaatsanwaltschaft noch nicht umgesetzt wurde, ortete er in der "Scheu, Einflussmöglichkeiten abgeben zu können. Das kappe ich natürlich, wenn es einen unabhängigen Senat gibt. Weil sonst ist das ja schwer nachvollziehbar, weil das ist an und für sich keine wahnsinnig komplizierte Geschichte", fand der OLG-Präsident deutliche Worte. Derzeit hat die Justizministerin das Recht, mit einer Weisung über Anklage oder Nichtanklage zu entscheiden.

Ein Posting

Chronos
vor 2 Jahren

Die klaren Aussagen von OLG-Präsident Wigbert Zimmermann stimmen gerade in diesen Zeiten äußerst positiv!

Warum wohl haben Ex-Kanzler Kurz und seine MinisterInnen-Gefolgsleute mit Kabinetts-Vasallen ständig die unabhängige Justiz angeschwärzt und ihre Integrität untergraben wollen? Zudem ihren Türkisen/ÖVP Ex-Minister Brandstetter als Verfassungsrichter (VfGH) einsetzten? Die Antwort muss jedem klar sein…

Wigbert Zimmermann zeigt uns, dass er ein würdiger Nachfolger von Klaus Schröder, als Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, ist. Wie glücklich können wir BürerInnen uns schätzen eine unabhängige Justiz zu haben und solche Leute wie Zimmermann in Justiz-Spitzenposition.

 
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