Seniorenbünde müssen knapp 2,5 Mio Euro zurückzahlen
Vereine sind als Teil der ÖVP zu werten. Jungbauern haben Corona-Förderungen fast vollständig zurückgezahlt.
Diverse Seniorenbund-Organisationen im Umfeld der ÖVP haben Corona-Förderungen für Non-Profit-Einrichtungen zu Unrecht bezogen. Einer entsprechenden Einschätzung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) hat sich nun auch das zuständige Vizekanzleramt angeschlossen und fordert Subventionen in Höhe von knapp 2,5 Millionen zurück. Weitgehend beigelegt sind indes die Streitigkeiten bezüglich der Tiroler Jungbauern und zu Unrecht erhaltener Förderungen.
Der UPTS hatte Ende Jänner die Ansicht vertreten, dass der Seniorenbund als Teil der ÖVP zu werten ist. Zur Erklärung: in mehreren Bundesländern und Bezirken existieren Vereine, die den gleichen Namen wie der Bund der Volkspartei haben, sich aber als gemeinnützig sehen.
Der Transparenzsenat erkannte die Trennung zwar rechtlich-formal an, hielt sie aber parteienrechtlich für unerheblich. Als maßgeblich werden in der Entscheidung neben der gleich oder ähnlich lautenden Namensgebung vor allem die personell identen leitenden Organe sowie die übereinstimmenden Prozesse der Willensbildung angesehen.
Auf Grundlage der Begründung der UPTS-Entscheidung hat das zuständige Ministerium laut Aussendung nun entschieden, dass die betroffenen Vereine nicht antragsberechtigt waren und folglich sämtliche Förderungen des NPO-Fonds zurückgefordert werden müssen. Diese Entscheidung erfolgte in Abstimmung mit der Finanzprokuratur.
Bereits heute wurden entsprechende Rückforderungsschreiben an die betroffenen Seniorenbund-Vereine übermittelt. Die Zahlungsfrist beträgt vier Wochen. Das rückgeforderte Volumen liegt bei insgesamt 2,46 Mio. Euro, wobei 1,12 Mio. auf die Landesorganisationen Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Wien sowie 1,34 Mio. Euro auf 298 Bezirks- und Ortsgruppen (Zweigvereine) des oberösterreichischen Seniorenbund-Vereines entfallen. Werden die Förderungen nicht refundiert, kommt es zu einer gerichtlichen Klärung.
Solch einen Fall könnte es in Tirol geben. 119 Vereine der "Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend" waren von der AWS aufgefordert worden, Förderungen des NPO-Fonds in der Höhe von insgesamt rund 817.000 Euro zurückzuzahlen. Einer davon hat dies bisher unterlassen, muss also mit einer gerichtlichen Aufarbeitung rechnen, sollte er weiter nicht refundieren.
Ein Verein hatte hingegen bereits davor die gesamte Förderung zurücküberwiesen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist am 17. Jänner 2023 sowie der ersten Mahnfrist am 9. Februar 2023 haben mittlerweile 115 Vereine die Förderungen vollständig zurückgezahlt, vier weitere Vereine teilweise. Insgesamt sind rund 753.000 Euro zurückgeflossen.
Ein Posting
Wenn man sich als offensichtlich ÖVP- naher Verein selbst als nicht ÖVP-nahe deklariert, nur um an Fördergelder zu kommen ist man skrupellos, gierig und dumm, sonst nichts.
Den ganzen Wirbel hätte man ich sparen können, wenn v o r der Auszahlung im zuständigen Ministerium - dort werkeln haufenweis juristisch gebildete Beamte - geprüft worden wäre, ob die Förderungen rechtens sind bzw. kein Anspruch besteht, weil.... Finanzamt oder GK weisen sofort unberechtigte Anforderungen, mit dem Hinweis auf Einspruchmöglichkeit, ab. Wenn nur ein Buchstabe nicht dem Gesetz oder einer Verordnung entspricht, folgt postwendend die Ablehnung. Das muss man dann akzeptieren, ob es einem passt oder nicht.
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