Kann ein Kind aller Voraussicht nach nicht mehr bei seinen Eltern leben, organisiert die Tiroler Kinder- und Jugendhilfe einen geeigneten Unterkunfts- und Betreuungsplatz. Dies kann eine entsprechende Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung oder eine Pflegefamilie sein. Der Bedarf an Pflegeeltern in Tirol ist hoch. 2021 wurden 270 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Pflegeeltern betreut.
„Ein Kind zu erziehen, ist eine der wichtigsten und auch herausforderndsten Aufgaben der Welt. Ungleich größer ist die Aufgabe für Pflegeeltern: Sie übernehmen die Verantwortung für einen jungen Menschen, der meist bereits viel mitgemacht hat. Sie schenken den Kindern und Jugendlichen ein neues Zuhause, Halt und Geborgenheit und unterstützen sie bei der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung“, sagt die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Landesrätin Eva Pawlata und verweist darauf, dass Pflegeeltern laufend gesucht werden: „Ich lade Interessierte ein, sich bei der Kinder- und Jugendhilfe Tirol unverbindlich zu informieren.“
Teil einer neuen Familie werden
Im Unterschied zur Adoption bleiben Pflegekinder rechtlich betrachtet die Kinder ihrer leiblichen Eltern. In der neuen Familie sollen sie sich auf dauerhafte und tragfähige Beziehungen verlassen können. Ein Pflegeverhältnis wird auf Dauer eingegangen. Grundsätzlich endet die Betreuung in einer Pflegefamilie, sobald das Pflegekind das 18. Lebensjahr erreicht. In der Praxis bleiben Pflegekinder jedoch meist ein Leben lang Teil der Familie.
Pflegeeltern stehen mit der Kinder- und Jugendhilfe in engem Austausch. So prüfen die jeweils örtlich zuständigen Sozialarbeiter:innen vor Aufnahme eines Pflegekindes bei den Pflegeeltern vor Ort, ob die Grundvoraussetzungen für eine Vermittlung gegeben sind, stellen die persönliche Eignung der Pflegepersonen fest und bieten zu Beginn eines Pflegeverhältnisses professionelle fachliche Begleitung an. Während dem Pflegeverhältnis stehen die Sozialarbeiter:innen beratend zur Seite und führen mindesten einmal jährlich eine „Pflegeaufsicht“ vor Ort durch.
Neben einem dauerhaften Pflegeverhältnis gibt es für Kinder im Alter bis zu zwei Jahren sogenannte „Bereitschaftspflegeeltern“. Diese sind in Tirol organisatorisch an das Landeskinderheim Axams angebunden und werden dort von einem eigenen Team betreut und begleitet. Die Bereitschaftspflegeeltern übernehmen die Betreuung der Kinder für einen befristeten Zeitraum – solange, bis diese zum Beispiel wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehren können, rechtliche Verfahren abgeschlossen sind oder sie in eine andere Betreuungsform begleitet werden können. Aktuell betreuen 17 Bereitschaftspflegefamilien 13 Säuglinge und Kleinkinder.
Ausbildung für Pflegepersonen
Um Pflegeperson zu werden, muss – nach erfolgter Eignungsfeststellung durch die Tiroler Kinder- und Jugendhilfe – eine Ausbildung absolviert werden. Der Ausbildungskurs findet am Tiroler Bildungsinstitut Grillhof statt. Die Kosten dafür trägt das Land Tirol.
Für die Betreuung eines Pflegekindes erhalten die Pflegepersonen eine finanzielle Abgeltung nach der Pflegeelterngeldverordnung. Angesichts der allgemeinen Preissteigerungen hat die Tiroler Landesregierung das Pflegegeld mit dem 1. Januar 2023 um 20 Prozent erhöht.
Mehr Informationen zur Pflegeelternschaft finden sich auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Pflegeelternbroschüre des Landes Tirol.
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