Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung will im Februar-Landtag durch eine Änderung des Jagdgesetzes „Problem- und Risikowölfen“ den Garaus machen. Künftig sollen diese Tiere schneller abgeschossen werden, eine Gefährdungsverordnung soll das bisherige, dreistufige Verfahren ersetzen. Für dieses Vorhaben haben die Neo-Koalitionäre auch die oppositionelle FPÖ ins Boot geholt.
In einer gemeinsamen Aussendung sprachen ÖVP, SPÖ und FPÖ davon, dass mit dem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag das „Tiroler Wolfsproblem“ gelöst werde. „Wir sagen den Wölfen in unserem Land den Kampf an“, so LH-Stv. Josef Geisler (ÖVP). Er versicherte, dass die „Anonymität der Jägerschaft“ gewahrt werde.
Landesjägermeister Anton Larcher hatte die bisherige Vorgehensweise kritisiert, weil die Namen der abschussberechtigten Personen öffentlich einsehbar waren und er dadurch Angriffe von „Radikalveganern“ befürchtet hatte.
„Der Wolf gehört in die Wildnis, aber von alleine wird er dorthin leider nicht zurückkehren. Wir sind es der Bevölkerung schuldig, dieses immer größer werdende Problem verlässlich und konsequent zu lösen“, sagte der zweite LH-Stv., Georg Dornauer (SPÖ). Auch FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger will „die Bevölkerung und die Almbauern mit diesem Problem nicht im Regen stehen lassen.“ In Tirol wurden im vergangenen Jahr 355 Nutztiere gerissen, 50 Schafe wurden bei Angriffen schwer verletzt.
Den Verantwortlichen sei durchaus klar, dass der Verordnungsweg „ein juristischer Grenzgang“ sei, doch: „Wenn die EU den Schutzstatus des Wolfs nicht senkt, haben wir keine andere Wahl.“ Man wolle das Risiko dennoch eingehen, meinten Geisler, Dornauer und Abwerzger unisono. Eindeutig sei dagegen die Rechtsmeinung, dass weder wolfsfreie Zonen noch Zonen mit einer Bejagung nach einem „Managementplan“ möglich sind.
Man könne nur Zonen ausweisen, in denen der Wolf absoluten Schutz genieße. Mit der Gefährdungsverordnung wiederum soll der Abschuss von Problemwölfen in einem definierten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum erlaubt werden. Die Verordnung könne nicht durch Einsprüche verzögert werden.
Heftige Kritik an diesen Plänen übt die Naturschutzorganisation WWF. „Streng geschützte Wölfe per Verordnung quasi pauschal zum Abschuss freizugeben, ist klar europarechtswidrig. Das sagt nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch das vom Land Tirol kürzlich selbst beauftragte Rechtsgutachten. Außerdem ist dieser Weg auch fachlich gescheitert“, heißt es in einer Aussendung.
Das Gutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer habe bestätigt, „dass es immer eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen nationalen Behörde geben muss.“ Auch der grüne Klubobmann Gebi Mair stößt sich an der Änderung des Jagdgesetzes. Durch die neue Verordnung werde das Beschwerderecht der Umweltorganisationen aberkannt: „Gesetze sollten eine öffentliche Begutachtung haben. Vor allem dann, wenn rechtsstaatliche Verfahren ausgehebelt werden.“ Laut Mair werde das Gesetz vor dem europäischen Gerichtshof „kaum halten. Abschüsse nach diesem Gesetz sind daher voraussichtlich rechtswidrig.“
Der Abschuss von Wölfen war in der vergangenen Regierungskonstellation aus ÖVP und Grünen oftmals Auslöser von Diskussionen. Als Kompromiss wurde damals ein Fachkuratorium eingesetzt, das sich mit den Problemwölfen befasste, ehe diese gegebenenfalls zum Abschuss freigegeben wurden.
Allerdings wurden die Bescheide immer wieder erfolgreich von Naturschutzorganisationen beeinsprucht, weshalb in Tirol noch kein einziger Wolf legal geschossen wurde. Anders in Kärnten, wo gemäß der Verordnung im Herbst ein Wolf getötet wurde. Der falsche Wolf, wie der WWF am Dienstag kritisierte. Dies sei im Nachhinein festgestellt worden. Am 30. Jänner wurde in Kärnten der nächste Wolf abgeschossen. Getötet wurde jenes Tier, das sich im Lesachtal nicht aus dem Siedlungsgebiet vertreiben ließ.
3 Postings
... wieder einmal ein unüberlegter Schnellschuss, der nach hinten losgehen wird und für keine Seite eine vernünftige und langfristige Lösung bringt...
Bei dieser Diskussion gehts nicht um tote Schafe - Nein, es geht um Wählerstimmen. Die Stammwähler müssen beruhigt werden. Ob der Weg über offensichtlich rechtswidrige Verordnungen der Richtige ist wird sich herausstellen.
Hoffentlich entnimmt nicht ein "Radikalveganer" meinen Metzger oder den Jäger der mir ab und zu ein Stück Wild schenkt :-)
@ Biker: Den ersten Abschnitt Ihres Postings unterschreibe ich sofort! Leider macht mir der zweite Absatz aber unmöglich, Ihr Posting mit Zustimmung zu bewerten ...
Zurück zum ersten Teil: Leider ist es Tradition in der politischen Dicskussion unseres Landes (können Sie sowohl auf Tirol als auch auf Österreich beziehen!) immer dann Nebelgranaten zu zünden, wenn an einer anderen politischen Baustelle nichts weiterging oder von unangenehmen Entwicklungen abgelenkt werden musste. Die Nebelgranate "Wolf" ist schon mehrfach zum Einsatz gekommen: Da geht es nicht um Argumente, sondern ausschließlich um Emotionen. Aber die Gefahr, dass die Wähler*innen das checken, ist leider nach wie vor recht gering ...
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