Stark gestiegene Energiepreise und die hohe Inflation wirken sich auch auf das Budget der Gemeinden aus. Um sie zu entlasten und kommunale Investitionen sicherzustellen, schüttet das Land 25 Millionen Euro an Hilfsgeldern aus. Damit einher geht auch eine notwendig gewordene Novelle des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes. Beide Maßnahmen werden dem Landtag im Februar zur Beschlussfassung vorgelegt.
„Die Gemeinden sind unverzichtbare Partner für unser Land und auch in Krisenzeiten ein Konjunkturmotor. Mit dem Unterstützungspaket sollen die Mehrkosten für Energie und Personal sowie die hohe Inflation zu einem großen Teil abgefedert werden“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle. Es solle kein Euro liegen bleiben, „sondern dort ankommen, wo er gebraucht wird.“
Für die Auszahlung der 25 Millionen Euro wurde ein Aufteilungsschlüssel definiert. Je nach Größe der Gemeinde werden in einem ersten Schritt Fixbeträge ausbezahlt. So sind beispielsweise für Gemeinden mit 10.001 bis 50.000 Einwohner:innen mindestens 500.000 Euro vorgesehen, in diese Kategorie fällt etwa die Osttiroler Bezirkshauptstadt Lienz.
Was nach dem ersten Geldregen übrig bleibt, wird in einem weiteren Schritt ausgeschüttet. Entscheidender Faktor ist dann die Finanzkraft der jeweiligen Kommune. „Damit wird jenen Gemeinden geholfen, die aufgrund geringerer Budgetspielräume stärker von der Teuerung betroffen sind“, so Mattle.
„Die Tiroler Gemeinden erfüllen zahlreiche wesentliche Aufgaben des örtlichen gesellschaftlichen Zusammenlebens - sei es die Aufrechterhaltung von Infrastruktur oder als Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen. Um diesen Aufgaben auch weiterhin verantwortungsvoll nachkommen zu können, ist es wichtig, ein solches Entlastungspaket bereitzustellen“, betont LHStv. Georg Dornauer.
Die Fixbeträge nach Gemeindegröße:
- Bis 500 Einwohner:innen: min. 20.000 Euro
- 501 bis 1.000 Einwohner:innen: min. 40.000 Euro
- 1.001 bis 2.000 Einwohner:innen: min. 60.000 Euro
- 2.001 bis 3.000 Einwohner:innen: min. 80.000 Euro
- 3.001 bis 4.000 Einwohner:innen: min. 120.000 Euro
- 4.001 bis 5.000 Einwohner:innen: min. 150.000 Euro
- 5.001 bis 8.000 Einwohner:innen: min. 170.000 Euro
- 8.001 bis 10.000 Einwohner:innen: min. 200.000 Euro
- 10.001 bis 50.000 Einwohner:innen: min. 500.000 Euro
- Über 50.000 Einwohner:innen: min. 1.500.000 Euro
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Lex ANDREAS KÖLL !
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