Vor der Kärntner Landtagswahl am 5. März hat der zuständige Agrar- und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) noch einmal die Kärntner Wolfsverordnung nachgeschärft. Diese ermöglicht bereits jetzt, dass die eigentlich streng geschützte Art in Kärnten leichter abgeschossen werden darf, wenn Wölfe Nutztiere reißen oder sich wiederholt in besiedeltes Gebiet vorwagen.
Vergrämungsschritte - also Versuche, Wölfe zu verscheuchen - dürften nun von jeder Person gesetzt werden, sagte Gruber am Dienstag nach einer Sitzung der Kärntner Landesregierung, bisher war das nur Jägern oder Grundbesitzern erlaubt. Sichtungen und Vergrämungen seien über die Website der Kärntner Jägerschaft zu melden. Die Wolfsverordnung sieht bestimmte Risszahlen vor, laut denen ein Exemplar als "Schadwolf" eingestuft wird und geschossen werden darf.
Sie werden nun auf jede Tierart einzeln abgestellt, weiters wird "die jeweils durchschnittliche Herdengröße" herangezogen. Die Zahl der insgesamt gerissenen Nutztiere, ab der ein Wolf als Schadwolf gilt, wird ebenfalls gesenkt. Konkret bedeutet das, dass ein Wolf als Schadwolf gilt, wenn "zehn Schafe oder Ziegen oder zwei Rinder oder Pferde innerhalb eines Monats getötet oder verletzt" wurden, hieß es aus dem Büro von Gruber. Bisher galt eine Schwelle von 20 gerissenen Nutztieren innerhalb eines Monats.
Auch bei besonders auffälligen Rissen - wie vergangenen Herbst im Gailtal, als mehr als 20 Schafe auf einer Weide gerissen wurden - kann ein Wolf nun sofort als Risikowolf eingestuft und abgeschossen werden. Bisher war das erst der Fall, wenn ein Wolf mehrmals Nutztiere gerissen hatte. Wie Gruber sagte, habe man in Kärnten damit den rechtlichen Spielraum "maximal ausgenützt", und das sei auch notwendig: Denn allein heuer wurde bereits drei Mal ein Wolf zum Abschuss freigegeben, neun Mal wurden Wölfe von Höfen oder aus Siedlungsgebieten vergrämt. Im vergangenen Jahr hatte es mehrere dutzend Abschussgenehmigungen für Wölfe in Kärnten gegeben, im Herbst erfolgte schließlich der erste und bisher auch einzige erfolgreiche Abschuss laut Verordnung.
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Und wie stellt der Jäger fest, ob er den richtigen Wolf im Visier hat. Wie ist das möglich? Zuerst schießen, dann genetisch abklären? Klingt sehr windig...
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