Mehrere Institutionen und Vereine, wie der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), der Österreichische Frauenring (ÖFR) und die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt melden sich in der Debatte rund um den jüngst bekannt gewordenen Fall Teichtmeister zu Wort: 58.000 Aufnahmen mit kinderpornografischen Inhalten wurden bei dem Schauspieler sichergestellt. „Diese rund 58.000 Bilder und Videos sind alles Aufnahmen realer sexueller Gewalt, dahinter stehen reale sexuell missbrauchte Kinder“, heißt es in der gemeinsamen Aussendung des AÖF und des ÖFR.
Die Vereine fordern, dass Kinder, die Opfer von Darstellungen sexueller Gewalt im Internet wurden, Schadenersatzansprüche gegen alle jene Personen stellen können, die solche Videos und Aufnahmen produzieren und konsumieren. „Die Behörde hat – soweit irgendwie möglich – alle Opfer auszuforschen und ein Verfahren gegen deren Peiniger – dazu zählen eben auch die Konsumenten im Internet – anzustrengen“, heißt es in der Forderung weiter.
Als skandalös bezeichnen der AÖF und der ÖFR die Reaktion des Umfeldes, der Arbeitgeber:innen, der Politik und der Justiz: Der Verdächtige werde lediglich als Süchtiger dargestellt, anstatt als Gewalttäter. Sein Anwalt Michael Rami spreche außerdem von einem „rein digitalen Delikt“, was eine weitere Verharmlosung der Gewalt sowie Täterschutz darstellt.
Die Vereine weisen außerdem darauf hin, dass der Anwalt gleichzeitig Verfassungsrichter ist: „Wir fordern, dass er als Hüter der Rechtsstaatlichkeit nicht gleichzeitig Anwalt eines Sexualstraftäters sein kann.“ Medienberichten zufolge war Teichtmeister bereits früher seiner Ex-Lebensgefährtin gegenüber gewalttätig, die – aufgrund ihrer Gewalterfahrungen und auch bezüglich der entdeckten Aufnahmen – Anzeige erstattet hatte.
Geschäftsmodell Darstellung sexueller Gewalt gegen Kinder
Sogenannte „Kinderpornografie“ ist schwere Gewalt an Kindern: Es ist Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern jeden Alters, von Babys über Kleinkinder bis zu Teenagern und das Filmen und Fotografieren dieser Taten. Vielfach kommen die Kinder aus desolaten sozialen Verhältnissen und sind oft Opfer von Kindesentführungen, Waisenkinder oder Flüchtlingskinder.
Allein im vergangenen Jahr sind 7700 Flüchtlingskinder verschwunden, es sei zu befürchten, dass auch diese Kinder Opfer von Internet-Gewalt werden. „Wir fordern auch diesbezüglich Aufklärung und Fahndung nach diesen Kindern“, heißt es in der Aussendung. Dahinter stehe ein Geschäftsmodell weltweiter Verbrecher-Ringe. „Die Vielzahl an Männern, die diese Gewaltaufnahmen konsumieren, sind die Auftraggeber dieser Straftaten und damit Mittäter“, stellen der AÖF und der ÖFR klar.