Seit 1. Jänner 2020 wird in Tirol eine Abgabe für Freizeitwohnsitze kassiert. Die Steuer muss von den Gemeinden verpflichtend bei den Eigentümer:innen oder Mieter:innen eingehoben werden. Was für manche Osttiroler Gemeinden nicht mehr als ein Körberlgeld ist, lässt in einigen Kommunen die Kasse klingeln.
Die Höhe der Abgabe ist nach Wohnfläche gestaffelt und wird von den Gemeinden in einem vorgegebenen Rahmen selbst festgelegt. Kurz vor dem Jahreswechsel wurden die Gebühren für 2023 angepasst. Nachdem die möglichen Höchstwerte in den letzten Jahren vom Land angehoben wurden, sind auch in Lienz die Steuersätze für Besitzer von Freizeitwohnungen gestiegen. Für Kleinstwohnungen mit bis zu 30 Quadratmetern Wohnfläche schlägt das Land maximal 240 Euro pro Jahr vor, Lienz verlangt 230.
Für eine Wohnung mit 60 bis 90 Quadratmetern ist der Plafond mit 810 Euro erreicht, in der Dolomitenstadt werden dafür 680 Euro fällig. Für feudale Freizeitresidenzen mit über 250 Quadratmetern Wohnfläche sind jährlich 2.120 Euro zu berappen. Bis zu 2.530 Euro können es in anderen Tiroler Gemeinden sein.
Mit Transparenz will das Land Ausverkauf und Spekulation eindämmen. Deshalb wurde 2017 ein Verzeichnis aller Freizeitwohnsitze in Tirol veröffentlicht, das laufend aktualisiert wird – zuletzt im Oktober 2022. In Matrei, wo es mit 145 zahlenmäßig am meisten Freizeitwohnungen gibt, wird – wie bei der Leerstandsabgabe – je nach Ortsteil gestaffelt kassiert. Lienz liegt an zweiter Stelle, hat aber insgesamt rund 7.000 Wohnungen, was einen verhältnismäßig niedrigen Anteil von 1,3 Prozent an Freizeitwohnsitzen ergibt.
In Relation zur Gesamtzahl an Wohnungen melden Gaimberg (16,6 Prozent), Thurn (15,1 Prozent), Iselsberg-Stronach (15,2 Prozent) und St. Veit im Defereggental (14,6 Prozent) weiterhin die meisten Freizeitwohnsitze aller Osttiroler Kommunen. Nicht nur wegen dem Zettersfeld, auch wegen der günstigen Steuern dürfte Gaimberg Spitzenreiter in dieser Statistik sein.
Seine Popularität münzt das Sonnendorf nur bedingt in bare Münze um. Ein Blick auf die Abgabenhöhe für 2023 zeigt, dass die Besitzer der 75 Ferienresidenzen lediglich mit den Mindestbeträgen zur Kasse gebeten werden. Für eine Wohnung mit 90 bis 150 Quadratmetern sind 490 Euro zu bezahlen, möglich wären bis zu 1.150.
Nicht zu verwechseln sind Freizeitwohnsitze mit Zweitwohnsitzen, die vor allem von Pendler:innen genutzt werden. Sie müssen für ihre Zweitwohnung keine Abgaben zahlen.
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