Für leerstehende Wohnungen fallen in Tirol ab 1. Jänner Gebühren an. Mit der vom Landtag im Juli beschlossenen Leerstandsabgabe soll die Leistbarkeitskrise auf dem überhitzten Wohnungsmarkt entschärft werden. Die Gebühr variiert nach Wohnungsgröße und ist von den Gemeinden in einem gewissen Spielraum selbst festzusetzen.
In „Vorbehaltsgemeinden“ – so klassifiziert das Land jene Kommunen mit besonders hohem Druck auf den Wohnungsmarkt – müssen die doppelten Mindestsätze angewandt werden. In Osttirol gibt es zwölf Gemeinden, die in diese Kategorie fallen: Assling, Gaimberg, Heinfels, Iselsberg-Stronach, Kals, Lienz, Matrei, Nikolsdorf, Prägraten, St. Jakob i.D., St. Veit i.D. und Thurn.
In Lienz wurde die Höhe der Leerstandsabgabe im November-Gemeinderat festgelegt. Dabei fiel auf, dass für sämtliche Wohnungsgrößen der Spielraum nicht voll ausgeschöpft und lediglich die Mindestbeträge herangezogen wurden. So fällt ab dem Jahreswechsel zum Beispiel für eine leerstehende Wohnung mit 60 bis 90 Quadratmeter eine Abgabe von 60 Euro pro Monat an, in dieser Kategorie könnte die Gemeinde bis zu 140 Euro verlangen.
Leerstand mit 90 bis 150 Quadratmeter kostet in Lienz künftig 90 Euro (maximal 200). In der damaligen Gemeinderatssitzung äußerte Franz Theurl vom Team Lienz Kritik an der Höhe der Abgaben: „Wer es sich leisten kann, eine Wohnung kalt zu stellen, der spürt auch diese Beträge nicht.“
Auch in Assling oder Gaimberg gelten die Mindestsätze. Mehr Geld wird beispielsweise in Matrei kassiert. In der Tauerngemeinde wird ein gestaffelter Zonenplan angewandt. Als „rote Zone“ wurde in erster Linie der Ortskern ausgewiesen, bei dem sich die Gemeinde nahe an der Obergrenze bewegt und eine Leerstandsabgabe von 120 Euro (60 bis 90 Quadratmeter) bzw. 180 Euro (90 bis 150 Quadratmeter) einhebt.
Damit kostet Leerstand im Matreier Zentrum doppelt so viel wie in ganz Lienz. Außerhalb der Kernzone fallen in Matrei niedrigere Gebühren an. In Heinfels werden für die beiden beispielhaften Wohnungsgrößen 100 bzw. 145 Euro eingehoben, in St. Jakob sind es 90 bzw. 130. Euro.
Für die Verwaltung wird es schwierig, an dieses Geld zu kommen. Kompliziert ist nicht nur die Definition, sondern auch die Erhebung von Leerstand. Einen Leerstand zu melden und sogar die Bemessung der Abgabenhöhe obliegen dem jeweiligen Eigentümer. Die Gemeinde hat wiederum das Überprüfungsrecht und darf den Wasserverbrauch oder das Melderegister heranziehen.
Letzteres ist in Lienz das erste Instrument in der Bestandsaufnahme. „Wir gleichen die Wohnungsdaten mit unseren Meldedaten ab und schreiben die Betroffenen an“, erklärt Bürgermeisterin Elisabeth Blanik. Das entsprechende Gesetz – kurz TFLAG – gibt einige Ausnahmen vor. Wohnungen und Gebäude, die nicht gebrauchstauglich sind, aber auch Ordinationen, Büros, Privatzimmervermieter und Geschäftslokale werden von der Abgabe befreit. Aber auch „geeignete Bemühungen“ über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, um das Objekt zu vermieten sowie zeitnaher Eigenbedarf schonen die Geldbeutel der Eigentümer.
Immer wieder wurden – auch von Bürgermeister:innen – Zweifel an der Treffsicherheit und auch an der Umsetzbarkeit der Maßnahme angemeldet. Gegenüber der Tiroler Tageszeitung erklärte etwa die rote Bürgermeisterin von Schwaz, Victoria Weber: „Ich habe kein Personal für zusätzliche Kontrollen. Da sind noch einige Fragen offen.“
Bereits im Juli, als das Gesetz beschlossen wurde, betonte etwa Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint: „Die Leerstandsabgabe ist ein politisches Signal, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb stimmen wir mit. Sie wird und kann keinen Lenkungseffekt haben, sie wird nicht mehr als ein Körberlgeld für die Gemeinden bringen.“
Um an dieses „Körberlgeld“ zu gelangen, ist den Gemeinden für die Nachschau bei Verdachtsfällen Zutritt zum jeweiligen Objekt zu gewähren. Im Zweifelsfall müssen Versorgungsunternehmen, Post und elektronische Zustelldienste auf Anfrage der Behörde die erforderlichen Auskünfte erteilen.
Auch in Lienz werde man diese Schritte – falls nötig – setzen. „Diese Frage stellt sich nicht, wir sind dazu verpflichtet“, so Blanik. Doch noch haben die Betroffenen Zeit, um sich bei der jeweiligen Gemeinde zu melden. In der Lienzer Amtsstube ist bislang noch kein Schreiben eines Eigentümers eingelangt.
17 Postings
die leute, vor allem private, würden schon vermieten. aber bei der masse der messis dürfte das kein geschäft sein.
Ich wette, jeder Gemeindebürger weiß ziemlich genau, wo es in seiner Nachbarschaft Leerstand gibt und könnte diesen bekannt geben, würde er/sie das wollen. Und alleine, wenn man die aufmacht, sieht man zahlreiche unbewohnte, teilweise sogar verwahrloste Gebäude, die nur noch als Wertanlage fungieren. Solche Immobilien sollten wieder auf den Markt müssen, entweder durch Abbruch oder Renovierung. Das ganze Übel hat ja nur dadurch begonnen, dass Wohnraum zum Spekulationsobjekt wurde, da die Politik das nie eingedämmt hat.
Deshalb verstehe ich da die "soziale" SPÖ und die "umweltfreundlichen" GRÜNEN in LZ auch nicht, dass nicht die Maximalwerte ausgeschöpft werden. Es MUSS dieser Raubbau an der Natur und dieser Spekulationswahnsinn einfach aufhören, sonst dreht sich diese unsinnige Preisspirale ins unermessliche!!! Und der Leerstand steigt sogar weiter.
Aber solange Immobilienmakler bei Neubauten Wohnungen sogar auch als reine "Anlageobjekte" anpreisen dürfen, was soll sich da dann groß verändern. Diese Käufer haben die paar 1000-2000 Euro im Jahr dann auch locker zur Verfügung, wenn sie die Wohnung eh erst gar nicht nützen müssen. Der Wert der Immobilie steigt in dieser Zeit ja auch mit, also ziemlich irrelevant diese "günstige" Besteuerung. Da müsste schon das x-fache verlangt werden!
Ich kenne da jemand der ein Haus mit 4 Wohnungen seit Jahren nicht vermietet. Ist nur (Black) Geld angelegt.
Ich kann Gemeinden wie Lienz, Assling und Gaimberg nicht verstehen, dass sie nur die Mindestsätze beschlossen haben. Für die SPÖ/Grün geführte Stadtgemeine ist mir diese Vorgangsweise in Lienz völlig unverständlich. Weil:
1. Der Besitz von einer/mehreren (leerstehenden) Wohnung/en nicht das Klientel/Wähler von SPÖ oder Grün sind – was hat sich Blanik nur dabei gedacht?
2. Die Abgaben sollte den Verwaltungsaufwand zumindest rechtfertigen. Sohin schützt Blanik - aus welchem Grund auch immer - Leerstands-Zweitwohnungen-Besitzer mit einer geringeren Abgabe!
Da kann ich Franz Theurl (ÖVP) nur beipflichten. Wer es sich leisten kann eine/mehrere Whg. nicht zu vermieten (- es geht nur um den Leerstand!) spürt diese Abgaben sicher nicht. Ansonsten haben diese Leute die Möglichkeit ihre leestehende Whg. zu vermieten.
Verkehrte Welt: Die Sozialistin Blanik schützt die Reichen - Zweitwohnungen-Besitzer mit Leerstand haben nun mal (viel) mehr Geld/Besitz, auch falls sie eine Whg. nur geerbt haben. Theurl (ÖVP) zeigt sich klar und deutlich sozialer mit seiner Aussage!
Diese Steuer wird keinen Beitrag zu mehr verfügbaren Wohnungen leisten und lediglich die Kosten erhöhen. Wenn jemand in eine Wohnung investiert und sie eines Tages auf den Markt kommt, dann müssen die akkumulierten Kosten plus einem Gewinn herausschauen. Diese Wohnung wird dann um die Kosten für die Leerstandabgabe teurer. Für die Gemeinde schaut auch nichts heraus, denn die Verwaltung wird die Einnahmen mehrfach verbrauchen.
Richtig so! Viele Familien können sich kein Eigentum leisten, da sollten die die genug davon haben und nicht nutzen ruhig ihren Beitrag leisten! Nur die Ausnahmen sind ein Witz! Hier müsste nochmals nachgeschärft werden! Auch, dass teils nur der Mindestbetrag eingehoben wird stimmt fraglich :/
auch vakuum gehört besteuert.
Das ist ein Eingriff in das Privatvermögen der völlig unverständlich ist. Bei jedem passt eine Vermietung halt nicht aus welchen Gründen auch immer.
@rony: Nein, dieser Eingriff ist nicht unverständlich, sondern logisch. Ob diese Massnahme zielführend ist, ist etwas Anderes, das wage ich zu bezweifeln. Der Staat (Bund,Land,Gemeinde) muss versuchen, den Bodenfraß einzudämmen, sonst geht uns früher oder später der Boden einfach aus! (von den Auswirkungen der Versiegelung auf die Natur spreche ich da noch gar nicht).
Ach @SCHWARZER, ihrer Meinung nach ist diese Maßnahme logisch aber nicht zielführend, na dann Prost.
Ach @rony: hättest einen besseren Vorschlag??
Ja @SCHWARZER bei der Bodenversiegelung muss man bei der Raumordnung ansetzen und bei der mobilisierung von Leerstand würde es genügen Anreize zu schaffen. Diese Maßnahmen ist für die Gemeinden wohl auch kein großer Wurf eher ein großer Verwaltungsaufwand für wenig Geld.
@rony: ja, rony, mit der Leerstandsabgabe werden 'Anreize geschaffen', diese Wohnungen eben nicht leer stehen zu lassen. Bitte, was wird da gemacht? Der Anreiz liegt ganz klar darin, die Wohnung zu vermieten, um der Leerstandsabgabe zu entgehen. Also, was wollten Sie nochmal? Anreize schaffen, eh? Warum nennen Sie diese Anreize dann 'Eingriff in Privatvermögen?'
Da hat der Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint vollkommen Recht. Billiger politischer Aktionismus ohne jeden Effekt. Außer dass man den Eigentümern auf die Nerven geht und einen unnötigen Verwaltungsaufwand generiert, der durch die Einnahmen nicht einmal annähernd finanziert werden kann. Und natürlich drohen Versorgungsunternehmen, Post und elektronischen Zustelldiensten saftige Strafen nach der DSGVO, wenn sie "auf Anfrage der Behörde die erforderlichen Auskünfte" erteilen.
Sowas nennt man dann wohl modernes Raubrittertum. Es ist wohl mein gutes Recht, aus welchen Gründen auch immer, keine fremden Leute in mein Eigentum zu lassen! Ein Familienmitglied hat in einem Fall schwer draufgezahlt, dabei handelt es sich nicht um ein paar Hundert Euro, eher um die Summe eines Kleinwagens. Und es waren keine Ausländer! Wenn ich nicht vermieten will, dann werde ich auch nicht vermieten! Z.B. : steht im Gesetzestext unter anderem diese Ausname:"Die Immobilie kann aus bautechnischen oder rechtlichen Gründen nicht genutzt werden." In so einem Falle baue ich einfach die Küche aus, und schon kann die Wohnung nicht mehr genutzt werden
Sorry, aber dann frage ich mich schon, warum Sie dann eine Wohnung besitzen, wenn Sie diese weder bewohnen noch vermieten.
Auf der anderen Seite stehen nämlich allein in Lienz 300 Wohnungssuchende, erhöhte Infrastrukturkosten für die Gemeinde sowie eine Ausdehnung der Siedlungen auf die Grüne Wiese bei gleichzeitiger Entleerung der Bestandssiedlungen.
Dass es einige wenige Mieter gibt, die dann den Anreiz zur Vermietung senken, ist natürlich auch nachvollziehbar. Wäre dem denn durch gesetzliche Anpassungen oder Unterstützungen z.B. von den Gemeinden entgegenzuwirken?
Jup. Das hätt i jetzt a gefragt. Es sind natürlich nicht alles Spekulanten.... aber eben natürlich auch nicht alle Schuldlos. Ich denk mal das die Gemeinden sehr wohl recht genau wissen was wer wo wie.... Aber wie sooft im Leben, man kann es nicht allen recht machen.
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