Betrugsanklage gegen Ex-Ministerin Karmasin liegt vor
Vorerst ist noch nicht die Inseratenaffäre sondern eine widerrechtliche Bezugsfortzahlung im Fokus.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eine erste Anklage gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) eingebracht. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstagnachmittag der APA. Karmasin wird schwerer Betrug und Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen angelastet. Die 40 Seiten umfassende Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig.
Dabei geht es noch nicht um die mutmaßliche Inseraten- und ÖVP-Korruptionsaffäre um in der Mediengruppe "Österreich" geschaltete Inserate und Umfragen, die über das Finanzministerium abgerechnet und damit letztlich vom Steuerzahler beglichen worden sein sollen. Diesbezüglich sind die Ermittlungen der WKStA noch nicht abgeschlossen, von denen neben Karmasin unter anderem auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dessen ehemalige engste politische Mitarbeiter, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die Medien-Manager Wolfgang und Helmuth Fellner und nicht zuletzt die ÖVP selbst umfasst sind.
Vorerst zur Anklage gebracht wurde der Vorwurf, Karmasin habe sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik für den Zeitraum 19. Dezember 2017 bis 22. Mai 2018 widerrechtlich Bezugsfortzahlungen in Höhe von insgesamt 78.589,95 Euro erschlichen, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, "dass sie ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Ministeramt nahtlos fortsetzte, sie bereits Aufträge im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit für das erste Halbjahr 2018 fixiert hatte, sie in der Zeit der Bezugsfortzahlung geldwerte Ansprüche in beträchtlichem Ausmaß erwerben würde und am 6. Februar 2018 gegenüber den für die Prüfung ihren Antrags zuständigen Mitarbeitern im Bundeskanzleramt tatsachenwidrig mitteilte, sie 'werde nichts verdienen'" (Anklageschrift).
Geld verdiente Ex-Ministerin Karmasin unter anderem mit drei Studien für das Sportministerium, für die sie den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde". Beinschab und die zweite Konkurrentin - gegen beide laufen diesbezüglich abgesonderte Ermittlungen - legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot.
Die Anwälte der 55-Jährigen, die von der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Wiener Anwaltskanzlei Kollmann Wolm sowie Verteidiger Norbert Wess vertreten wird, haben nun zwei Wochen Zeit, um die Anklage zu beeinspruchen. Für Karmasin gilt die Unschuldsvermutung.
4 Postings
Interessant ist, dass in Korruptionsprozessen gegen ÖVPler mit allen Mitteln versucht wird, davon sich rein zu waschen - alle sind sowas von unschuldig. Verglichen damit sind Pilatus und die hl. Maria direkt schwere Sünder. Gleichzeitig wird im Prozess gegen Chorherr mit allen Mitteln versucht, ihm was aufs Auge zu drücken. Ob da wohl Methode dahintersteckt? Honi soit, qui mal y pense.
Die "Slim-Fit-Moral" österreichischer PolitikerInnen hat in den letzten Jahren, mit dem Begriff "Unschuldsvermutung" eine triumphale Karriere hingelegt!
Das wird ein Muster-Korruptions-Prozess. Die Beweise wiegen schwer! Es zeigt den wahren Charakter von so machen Politiker – in diesem Fall, einer Politikerin – welche an den Hebeln der Macht alles unternommen hat, um sich selbst zu bereichern!
Auch wenn es mir schwerfällt, sage ich das nur wegen meiner Achtung vor der EMTK (genaugenommen Art 6 Abs. 2) vor der Verfassung (Art. 48 Abs. 1 u. 2.) und vor der Justiz (Gerichte, RichterInnen) "Es gilt die Unschuldsvermutung".
Ich möchte jedoch bildlich festhalten. Bei den vielen österreichischen Korruptionsprozessen (und die noch folgen!) gilt der im EMRT und im Verfassungsrang stehende Rechtssatz so inflationär, wie es die Zeit momentan mit sich bringt…
EMTK? EMRT? Was?
EMRK - Europäische Menschenrechtskonvention!
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