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Nach Mordversuch: 18 Jahre Haft für Osttiroler

25-Jähriger musste sich nach Messerattacke in Lienz vor Gericht verantworten. Urteil nicht rechtskräftig.

Wie berichtet, kam es am 5. Februar 2022 in der Lienzer Innenstadt zu einer Messerattacke, bei der eine Frau aus der Slowakei schwer verletzt wurde. Am Mittwoch wurde der Fall vor einem Geschworenengericht unter dem Vorsitz der Richterin Sandra Preßlaber verhandelt.

Der zum damaligen Zeitpunkt 24-jährige Osttiroler lernte die 47-jährige Slowakin in einem Lokal in Lienz kennen. Er begleitete sie um kurz vor 22.00 Uhr in Richtung ihrer Unterkunft und erhoffte sich einen „One-Night-Stand“ mit der zufälligen Bekanntschaft, wie er selbst vor Gericht aussagte. Als sie ihn abwies, verlor er laut eigenen Angaben die Kontrolle, stach 13-mal auf sein Opfer ein und fügte der heute 48-Jährigen drei Schnittverletzungen im Halsbereich zu.

Als er dachte, sie sei tot, wollte er die Tat vertuschen und zerrte sie in Richtung eines Kanaldeckels, um sie im Schacht zu verstecken. Das gelang dem Täter nicht, weshalb er davon abließ. Kurz darauf entdeckten Passanten die schwer verletzte Frau. „Es ist einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass Halsvenen und -arterien nicht verletzt wurden und die Frau überlebt hat“, erklärte Gerichtsmediziner Walter Rabl. Die physischen Wunden der Frau sind halbwegs verheilt, die seelischen nicht: „Ich habe das Gefühl, dass ich ersticke.“ Abends traue sie sich nicht aus der Wohnung, erklärte die Frau vor Gericht.

Dem Täter wird ein komplexes psychiatrisches Störungsbild attestiert, er leide unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, könne seine Impulse nicht kontrollieren und habe einen übersteigerten Sexualtrieb. Man müsse von einer „hochgradig geistig-seelischen Abnormität“ sprechen, führte Psychiaterin Gabriele Wörgötter aus. Der Angeklagte sieht das Unrecht seiner Tat ein, auch sei er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen.

Die Gefahr einer Wiederholungstat sei als hoch einzuschätzen. Die Krankheit sei nur in einer Anstalt zu behandeln, erklärte die Psychiaterin. Der heute 25-Jährige erklärte sich damit einverstanden: „Ich will, dass mir geholfen wird. Ich will eine Behandlung. Ich will, dass so etwas nie mehr passiert.“

Das einstimmige Urteil der Geschworenen: 18 Jahre Freiheitsstrafe für versuchten Mord und Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Für das Opfer wurden 20.000 Euro Schmerzensgeld angesetzt. Der Anwalt des Täters legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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