Am 25. September findet die Tiroler Landtagswahl statt. Wahlberechtigte, die es am Wahltag voraussichtlich nicht schaffen werden, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben, können stattdessen mittels Wahlkarte wählen. Nach der Zulassung der Landeswahlvorschläge hat nun auch die Ausstellung der Wahlkarten in allen Tiroler Bezirken begonnen.
Wahlkarte mündlich oder schriftlich in der Gemeinde beantragen
Die Wahlkarte muss unter Angabe des Abwesenheitsgrundes (gesundheitliche Gründe, Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen) in jener Gemeinde beantragt werden, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Schriftlich ist die Beantragung bis spätestens Dienstag, 20. September, möglich. Dabei ist die Dauer des Postweges zu beachten und eine Kopie eines Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis oder Führerschein) beizulegen. Im Falle einer elektronischen Beantragung – etwa per E-Mail oder, je nach Verfügbarkeit der Gemeinde, über www.wahlkartenantrag.at – ist die Identität ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft zu machen.
Die Wahlkarte kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises auch mündlich bis spätestens Freitag, 23. September, 14 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Alternativ kann jedoch eine schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte mit dem schriftlichen Antrag und der Kopie eines Lichtbildausweises in der Gemeinde abholen.
Wahlkarte ausfüllen und abgeben
Nach dem Erhalt der Wahlkarte samt Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel (Zustellung nach schriftlicher Beantragung per Post, bei mündlicher Beantragung direkt von der Gemeinde) ist diese persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu legen und dieses wiederum in die Wahlkarte zu geben. Nach dem Verschließen muss die/der WählerIn auf der Rückseite der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Bereich unterschreiben.
Die Wahlkarte kann persönlich bis spätestens Freitag, 23. September, 14.00 Uhr, während der Amtsstunden in jener Gemeinde, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist, abgegeben werden. Auch eine beauftragte Person kann die Wahlkarte in der Gemeinde vorbeibringen.
Zudem kann die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt, das Porto zahlt das Land Tirol. Postalisch muss die Wahlkarte bis Freitag, 23. September, in der Gemeinde eintreffen. Auch hier gilt die Dauer des Postwegs zu beachten.
Schließlich kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 25. September, im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis die/der WählerIn eingetragen ist, abgegeben werden – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst. In anderen Wahllokalen bzw. Gemeinden kann die Wahlkarte nicht abgegeben werden.
Wählen mittels „Fliegender Wahlkommission“
Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde – die sogenannte Fliegende Wahlkommission: Diese kommt am Wahltag direkt ins Haus des/der Wahlberechtigten. Der Antrag für die Fliegende Wahlkommission kann bis spätestens Freitag, 23. September, 14 Uhr, schriftlich oder mündlich in der Gemeinde erfolgen, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Hier nochmal alle Fakten von Christian Ranacher erklärt:
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