Gesetzlicher Anpassungswert für Pensionen bei 5,8 Prozent
Inflationsrate im Juli bei 9,3 Prozent. Tatsächliche Pensionserhöhung muss noch verhandelt werden.
Die Pensionserhöhung wird angesichts der Teuerung kräftig ausfallen. Mit den Inflationszahlen vom Juli steht nun der gesetzliche Wert für die Pensionserhöhung fest: Wie die Statistik Austria berechnet hat, liegt dieser bei voraussichtlich 5,8 Prozent. Die Politik kann auch höhere Zuwendungen beschließen, die Pensionistenvertreter fordern das auch. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) stellten eine soziale Staffelung in Aussicht.
Der gesetzliche Anpassungsfaktor für 2023 ergibt sich aus den durchschnittlichen Inflationswerten von August 2021 bis Juli 2022. Nachdem nun die Inflationsrate für den Juli (9,3 Prozent) vorliegt, berechnete die Statistik Austria am Donnerstag wie bereits erwartet einen Richtwert zur Anpassung der Pensionen von voraussichtlich 5,8 Prozent.
Wie hoch die Pensionserhöhung dann tatsächlich ausfallen wird, muss noch verhandelt werden. Wie in den vergangenen Jahren wird es aber wohl wieder eine soziale Staffelung geben. Finanzminister Brunner kündigte gegenüber der APA an, dass die Bundesregierung "jene, die besonders unter der Teuerung leiden, stärker entlasten" werde, man werde Bezieher kleiner Pensionen nicht im Stich lassen. "Wir werden jetzt in der Koalition das Gespräch führen und in den nächsten Wochen ein Modell für die Pensionserhöhung vorlegen." Ziel sei es, "gerade jene, die es am dringendsten brauchen, stärker zu entlasten".
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) sprach in einer Aussendung ebenfalls davon, dass Mindestpensionisten besonders unter den Preiserhöhungen leiden, blieb aber wie der Finanzminister vage. Er erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren die Mindestpensionen über der Inflationsrate angepasst und somit stärker erhöht worden sind. Die genaue Anpassung der Pensionen und der Sozialhilfe sei in den kommenden Wochen Gegenstand von Gesprächen und werde im Herbst beschlossen. Er werde sich als Sozialminister "weiter dafür einsetzen, dass Personen, die derzeit besonders auf soziale Unterstützung angewiesen sind, sich das Leben leisten können", versicherte Rauch.
Wie man mit der anstehenden Pensionserhöhung umgehen soll, hatte schon zuletzt für rege Debatten gesorgt: Während die Pensionistenvertreter von ÖVP und SPÖ naturgemäß auf einen ordentlichen Teuerungsausgleich pochen, forderte ÖVP-Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm vergangene Woche "mehr Generationengerechtigkeit" ein. Die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, warnte davor, einen Generationenkonflikt heraufzubeschwören.
Am Donnerstag erneuerte Korosec, die aktuell auch Vorsitzende des überparteilichen Seniorenrates ist, ihre Verhandlungsposition: "Wer heute in Pension ist, hat Anspruch auf volle Inflationsanpassung und braucht zusätzliche Maßnahmen, um die Teuerung abzufedern." Sie stelle sich auf harte und lange Verhandlungen ein, ließ sie per Aussendung wissen. Auf genaue zusätzliche Maßnahmen zur vollen Inflationsanpassung lege sie sich vorab bewusst nicht fest, erklärte Korosec, "plakative Forderungen im Vorfeld halte ich nicht für zielführend". Wichtig seien bei den Maßnahmen Schnelligkeit und Treffsicherheit.
Der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes Peter Kostelka bekräftigte am Donnerstag, dass die "Verhandlungsbasis" aus seiner Sicht bei zehn Prozent liegt. "Die Pensionisten dürfen aber nicht ein weiteres Jahr viel weniger bekommen als die aktuelle Teuerung ausmacht", findet Kostelka. Es müsse nun rasch im Rahmen eines Pensionsgipfels verhandelt werden. Für SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried ist eine "sofortige vorgezogene Pensionserhöhung", die die gesamte Teuerung abgelten soll, "das Gebot der Stunde".
Die Position der SPÖ-Pensionisten rief am Donnerstag erneut Jugendstaatssekretärin Plakolm auf den Plan: "Für die wiederholte Forderung von Herrn Kostelka, Höchstpensionen von 5.000 Euro oder noch mehr um zehn Prozent zu erhöhen, habe ich nicht das geringste Verständnis", kritisierte Plakolm gegenüber der APA. "Ich kann nur im Namen aller Enkel und Urenkel inständig bitten, nicht jedes Jahr aufs Neue mehr auszugeben, als wir haben."
NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker meinte, es solle gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Erhöhung um 5,8 Prozent geben, mit Einmalzahlungen für die Allerkleinsten. Dass Korosec und Kostelka jedes Jahr das Gesetz infrage stellten, sei "zukunftsvergessen und unverantwortlich".
In den Chor der roten Pensionistenvertreter stimmte dagegen FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ein: "Alles unter zehn Prozent wäre aus heutiger Sicht ein Hohn und könnte nur als Almosen bezeichnet werden", meinte sie. "Unsere Eltern und Großeltern werden von ÖVP und Grünen enteignet und in die Armut getrieben", tönte die Freiheitliche.
5 Postings
Die Sonderregelungen für Politiker, Nationalbank, usw. müssten beendet werden. Alle, die vom Staat entlohnt werden, sollten in das allgemeine Pensionsrecht einbezogen werden. Dh. sie bezahlen und bekommen ihre Pension so wie alle Erwerbstätigen nach ASVG. Es ist überhaupt nivht einzusehen, daß z.B. die Nationalbank, die ohnehin als geschützter Bereich zu betrachten ist, hier extrem überzogene Pensionen aus unserem Steuergeld bezahlt. Wenn jemand derart gut verdient, wie die oben angesprochenen, dann kann er eine Privatvorsorge wunderbar bezahlen.
immer wieder interessant:
1) Die Höchstbeitragsgrundlage (Bemessung) für die Sozialversicherungsbeiträge liegt derzeit bei 5.670,--, alles was darüerhinaus verdient wird, ist abgabenfrei. die Bemessung der pensionshöhe steht allerdings im Verhältnis zur Höhe des vor Pensionsbeginn erzielten Einkommens. Nun wird von dieser Bezugsgruppe eine Erhöhung von 10% gefordert, die duech die Bemessungsgrundlag im Verhältnis weitaus am wenigsten in das Pensionssystem eingezahlt hat. Ein Nationalbankpräsident in Ruhe möchte also bei 30.000 Euro Pensionsbezug eine Erhöhung von 3.000 Euro (Hinweis: die mittleren Pensionen liegen in der Alpenrepublik bei 2.000 Euro)
2) Die mittleren Pensionen (volle geleistete Pensionsbeiträge) sollen um 5,8% bei einer Inflationsrate von 10% angehoben werden. (Hinweis: diese Pensionen sind nach der Erhöhungsstaffelung bereits seit mehreren Jahren um mehrere Prozentpunkte unter der realen Inflationsrate geblieben, die Kaufkraft der Pensionen dieser Bezugsgruppe wurde schleichend verringert)
3) wie oben im Bericht vermerkt, soll für geringere Pensionen eine "soziale Staffelung" zum tragen kommen, was letztlich heisst, dass die kleinsten Pensionen wiederum - analog den vergangenen Jahren - überduchschnittlich zu lasten der mittleren Pensionen angehoben werden. Der/diejenigen, die am wenigsten in das Pensionssystem eingezahlt haben, sollen nun durch die Erhöhung mehr profitieren.
Angesichts dieser Denkweise der Politik und Interessensvertretungen kommt mir Zornesröte in die Stirn.
Ich nehme alle diese Personen heraus, die im Leben nicht anders konnten (Mütter, Behinderte, begründete Saisoniers...) weise aber darauf hin, dass Nutznieser auch eine relativ große Anzahl von Tachenierern und Faulenzer sind oder waren, die keine Interesse an Zahlungen an die Gemeinschaft hatten, die damit spekulierten, "dass gerade diese Staatsgemeinschaft ja keinen verhungern lassen darf".
Ich stehe dafür ein, dass jeder Pensionsbezugsberechtigte im Ausmaß der Inflationsrate nach seinen Lebens- Beitragsleistungen bedient wird. Alles andere wäre unsozial!
Ohne Worte in der momentan schwierigen Zeit eine Neid-Debatte anzufachen!
Daumen nach unten, sicher von den "Nutzniesern" , die Senf da angesprochen hat
senf: copy & paste, oder?
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