Landeswahlbehörde reihte „MATTLE“ auf Platz eins
Die Kurzbezeichnung macht die Schwarzen nicht zu einer neuen Wählergruppe.
Die mit der Kurzbezeichnung "MATTLE" bei der Landtagswahl antretende Tiroler ÖVP darf den ersten Platz auf den Stimmzetteln einnehmen. Zu diesem Ergebnis kam die Landeswahlbehörde, die über die Reihung entschied, in einer Sitzung am Mittwoch, teilte das Land der APA mit. Zuletzt war eine Diskussion entbrannt, ob die Schwarzen wegen der neuen Kurzbezeichnung nicht als neue Wählergruppe zu werten seien und sich deshalb auf dem Zettel "hinten anstellen" müssen.
Nun wurde aber festgelegt, dass die von der ÖVP eingereichte Wählergruppe ident mit der aus dem Jahre 2018 sei. Bei der Landtagswahl im Jahr 2018 war die Tiroler ÖVP noch mit der Kurzbezeichnung "VP Tirol" angetreten. In der Langbezeichnung stand "Landeshauptmann Günther Platter Tiroler Volkspartei". Nunmehr wählte man den Nachnamen des Spitzenkandidaten und ÖVP-Obmannes Anton Mattle als Kurzbezeichnung, "Anton Mattle Tiroler Volkspartei" in der Langform darüber.
Die Landeswahlbehörde sei zum Ergebnis gekommen, dass eine Kontinuität zum Jahr 2018 vorliegt und die Mattle-Wählergruppe - die Zulässigkeit der jeweiligen Kreiswahlvorschläge vorausgesetzt - als erste Wählergruppe zu reihen ist, hieß es seitens des Landeswahlleiters. Die Kreiswahlbehörden entscheiden morgen noch über die Frage der Zulässigkeit der Vorschläge der im Landtag vertretenen Parteien - eine Formsache. Die Reihung habe die Landeswahlbehörde am Mittwoch fixiert, betonte das Land gegenüber der APA. Zudem werde am Donnerstag noch über Zulässigkeit und Reihung der nicht im Landtag vertretenen Wählergruppen entschieden.
Zuletzt war der Vorstand des Verfassungsdienstes des Landes und stellvertretender Leiter der Landeswahlbehörde, Christian Ranacher, im APA-Gespräch davon ausgegangen, dass die Judikatur zur Nationalratswahlordnung als "Leitlinie" für die Entscheidung gilt. Er nahm dabei Bezug auf die Entscheidung über die Reihung der Liste des damaligen Neo-ÖVP-Obmannes und Spitzenkandidaten Sebastian Kurz zur Nationalratswahl 2017. Kurz war damals mit der Parteibezeichnung "Liste Sebastian Kurz - die neue Volkspartei" angetreten. Schließlich entschied die Bundeswahlbehörde, dass die "Liste Kurz" nicht als neue Wählergruppe zu werten sei und ließ ihr den zweiten Platz auf dem Stimmzettel. Diese Entscheidung wurde auch vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Am Mittwoch hieß es dann auch folgerichtig, dass sich die Landeswahlbehörde auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes stütze und eben diese "wertende Gesamtschau" ausschlaggebend sei. Dabei spielten Aspekte wie die Lang- und Kurzbezeichnung der Wählergruppe, personelle Aspekte (unterstützende Abgeordnete, Wahlwerber, Zustellungsbevollmächtigte), hinter der betreffenden Wählergruppe stehende politische Partei, Übereinstimmen von Grundelementen der Wahlprogramme die entscheidende Rolle und seien zu beurteilen. Die Kriterien für eine Kontinuität der ÖVP-Wählergruppen aus 2018 und 2022 würden "deutlich überwiegen", hieß es. Die Landeswahlbehörde besteht aus 13 Mitgliedern: Zwölf Beisitzer (davon drei Richter sowie Vertreter der Parteien gemäß dem Stimmenverhältnis bei der letzten Wahl) und ein Vorsitzender.
Der unter schlechten Umfragewerten leidenden Tiroler ÖVP war von den anderen Parteien vorgeworfen worden, mit diesem Schritt nur die beschädigte Marke ÖVP verstecken und Aufmerksamkeit für ihren teils noch nicht ausreichend bekannten Spitzenkandidaten wecken zu wollen. Die ÖVP argumentiert hingegen, dass die Wählergruppe ident sei mit jener aus dem Jahr 2018. ÖVP-Landesgeschäftsführer Martin Malaun sprach nach der Entscheidung am Mittwoch davon, dass die "künstliche Aufregung " der Opposition völlig unnötig gewesen sei und die Volkspartei die "Nummer eins auf dem Stimmzettel" bleibe. Dass die Opposition von Wählertäuschung spreche, sei eine "bewusste Provokation".
12 Postings
Grässlich, hässlich, berechenbar die Gutsherren der vom Thron fallenden gruseligen ÖVP u. alles zum Wohle des Tiroler Fußvolkes....wer Denken und beurteilen kann, ist klar im Vorteil und weiß wo er sein x macht!
Viel Lärm um Nichts! Wo liegt bitte das Problem? Asooooo verstehe. Sommerloch und die Medien verbissen auf der Suche nach Gschichtln.
Ganz einfach, die Tiroler VP… äh, "Mattle" schlicht nicht mehr wählen! Schadet nicht, einen Absturz für Liste 1 "Anton Mattle Tiroler Volkspartei". Platter hat einen vollen Verlust vorausgesehen und hat als Kapitän bei höchster Gefahr, Sturm und hohen Seegang das Schiff verlassen und versucht nun vergebens von der Ferne das Schiff zu steuern!
Wer soll sich da beim "Noch-nicht-ganz-weg-LH-Platter" und "Noch-nie-da-Mattle" in diesen Zeiten auskennen? Den Wirtschaftslandesrat Mattle fand ich bisher politisch recht okay und sympathisch. Und das spricht für ihn!
Vielleicht geht´s nur mir so, jedoch Mattle, der sich im Wahlkampfmodus befindet, schafft es in sehr kurzer Zeit, sich als "Tief-Schwarzer" zu präsentieren. Er bekennt sich auch dazu, obwohl die Wahl-Bezeichnung auf seinen Namen abgeändert wurde!
Der "neue Wind", "Aufbruchstimmung" u. "Erneuerung" ist in der ÖVP seit der Präsentation der Bezirks- u. Landeslisten (weit u. breit: "alte Köpfe") längst verflogen. Ich denke, im Hintergrund werkeln die Parteifunktionäre und werfen gegeneinander Hackeln um sich und die ihrigen in Position zu bringen und irgendwo in der Mitte befindet sich Mattle, der aus der Partei nicht ausbrechen kann und das auch nicht will.
Das Erbe Platters - weiter so.... Absturz im freien Fall!
Mattle ..unwählbar. Platter ... Schattenlandeshauptmann hinter Mattle.
Der Unterschied: Wenn die ÖVP einen anderen Namen auf die Kurzbezeichnung der Wahlliste setzt als früher ist das rechtens. Wenn das die Grünen in Mutters machen, dann fliegen sie aus der Wahl. So geht's in Tarrroul. So bleibt man an der Macht auf Teufel komm rausund schafft sich Unbequeme(s) vom nicht vollzukriegenden Hals. Das nennt man dann Grundgesetz. (Art.7 B-VG (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. …) HaHaHaHaHa
Seh ich genauso.
Das was Sie schreiben ist natürlich ein haarsträubender Unsinn.
Die Grünen in Mutters haben am Wahlvorschlag KEINE zulässige Kurzbezeichnung angegeben, sodass ihr (zur Gänze ungültiger) Wahlvorschlag zurückgewiesen werden musste. Der VfGH hat das bestätigt.
Und wenn Sie schon beim Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG und Art. 2 Staatsgrundgesetz 1867) dilettieren müssen: Dieser besagt dass gleiches gleich und ungleiches ungleich zu behandeln ist. Dass der (damals) ungültige Wahlvorschlag der "Grünen und Unabhängigen Mutters“ zurückgewiesen wurde, der jetzige der "Liste Mattle Tiroler Volkspartei", der alle gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, jedoch nicht, ist daher nicht zu beanstanden.
Sprach die schwarze Kohle und wurde noch schwärzer. Genau das habe ich gemeint. Tarroul bleibt Tarroul - mir rrichtn ins olls, wia mas brauchn.
Das wird das saftige Minus (zurecht) trotzdem nicht verhindern!
Wer weiß? Totgesagte leben oftmals, in diesem Fall, leider länger. :-)
Haben wir keine anderen Probleme? Offenbar wohl nicht... Weiß eh jeder politisch Interessierte: MATTTLE=Platter=ÖVP
Naja, aus welchen Grund sollte die ÖVPäää dann ihren ,,Markennamen" hinten anstellen? Gerade in Zeiten, wo jeder versucht sich als Marke zu positionieren. Da steckt sehr wohl Berechnung dahinter. Abgesehen davon wissen viele Wähler leider eher wenig über Politik bescheid und lassen sich durch solche Verschleierungen hinters Licht führen! Es gehen schließlich nicht nur politisch Interessierte zur Wahl!
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