Bei der Neuvergabe von privaten Immobilienkrediten müssen Banken ab 1. August 2022 deutlich verschärfte Vorgaben umsetzen. Die Laufzeit der Kredite wird ebenso wie die Beleihungs- und Schuldenquote strenger reglementiert. Hintergrund für die Änderungen ist die Befürchtung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), der Immobilienmarkt in Österreich könnte weiter überhitzen.
Aus diesem Grund hat das bei der OeNB angesiedelte Finanzmarktstabilitätsgremium nun strengere Regeln vorgegeben, an die sich Banken ab 1. August halten müssen. Die Eigenmittelquote des Kreditnehmers muss mindestens 20 Prozent betragen. Sie setzt sich aus zehn Prozent des Kaufpreises zuzüglich der Kaufnebengebühren von bis zu zehn Prozent zusammen.
Die Beleihungsquote darf künftig bei maximal 90 Prozent liegen, das heißt die Kreditinstitute dürfen nur noch höchstens 90 Prozent des gesamten Finanzierungsvolumens durch die Eintragung im Grundbuch hypothekarisch besichern. Die Schuldendienstquote – gemessen am Haushaltseinkommen der Kreditnehmer:innen – darf ab 1. August höchstens 40 Prozent betragen. Unbegrenzte Kreditlaufzeiten wird es ebenfalls nicht mehr geben, denn die Laufzeit für einen Wohnbaukredit wird auf maximal 35 Jahre gedeckelt.
Seit 2010 haben sich die österreichischen Immobilienpreise um 199 Prozent erhöht. Auf den heimischen Immobilienmärkten erreichte die Preissteigerung laut OeNB im vierten Quartal 2021 mit 12,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sogar einen neuen Höhepunkt. Hinzu komme eine massive Überbewertung der Immobilien, erklärt die Nationalbank. Dies führte zu einer Kredit-Preis-Spirale. Aufgrund der geplanten Anhebung des Leitzinses werden künftig wohl auch die Kreditzinsen spürbar steigen. Derzeit liegen laut OeNB die durchschnittlichen Zinssätze bei Neuabschlüssen bei rund 1,27 Prozent, bei laufenden Verträgen bei 1,37 Prozent und effektiv im Durchschnitt bei 1,65 Prozent.
„Gerade junge Familien, denen das Eigenkapital fehlt, werden zu diesen Bedingungen lange suchen müssen oder nur noch sehr schwer einen Wohnbaukredit bewilligt bekommen“, betont Michael Posselt, Obmann der Fachgruppe der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Tirol. Die neuen Standards gelten nur für neue Finanzierungen für natürliche Personen im Zusammenhang mit privaten Wohnimmobilien. Alte Verträge sind davon nicht betroffen. Zusätzlich erschwert wird der Erwerb von Wohnungseigentum auch noch durch die explodierenden Baukosten und Engpässe bei Baumaterialien.
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