„Es wird die Kurzarbeit weiter geben, allerdings mit strengerer Prüfung und nur in spezifischen Ausnahmefällen. Neben dem Abbau von Alturlauben und Zeitguthaben und der Nutzung anderweitiger Unterstützungsmöglichkeiten des AMS und anderer Stellen ist in Zukunft auch das Aussprechen von Kündigungen eine Option, um Kurzarbeit abzuwenden“, erklärt Bernhard Pichler, Leiter der Servicestelle für Unternehmen beim AMS Tirol. Dies gelte dann, wenn in der Region ein Fach- bzw. Arbeitskräftemangel gegeben ist und gleichwertige Stellenangebote verfügbar sind.
Derzeit sind dem AMS Tirol über 11.500 sofort verfügbare Stellen gemeldet bei einer Arbeitslosenquote von 4,4 Prozent. Pichler: „Angesichts der weiterhin sinkenden Arbeitslosigkeit und der händeringenden Suche nach Arbeits- und Fachkräften in allen Branchen in Tirol ergibt die Bewilligung einer Kurzarbeit arbeitsmarktpolitisch derzeit nur in ganz speziellen Fällen Sinn.“
Jedes Unternehmen, das beabsichtigt ab 1. Juli in Kurzarbeit zu gehen, muss dies mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS anzeigen und ein Beratungsverfahren durchlaufen. Damit ist also Eile geboten, wer Kurzarbeit ab 1. Juli plant hat nur noch bis 10. Juni Zeit, die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS davon zu informieren.
Im Beratungsverfahren mit WK, ÖGB und AMS wird dann geprüft, ob die Kurzarbeit nicht durch andere geeignete Maßnahmen abgewendet werden kann. Dies kann eben auch bedeuten, dass Arbeitskräfte abgebaut und zu anderen Betrieben vermittelt werden, die dringend Personal suchen.
2 Postings
Leider hätte man dies schon viel früher machen sollen, aber bei diesen selbsternannten Experten wundert mich alles nichts mehr. "Koste es was es wolle" meinte einmal ein solcher. Auch das "Blümerl" gehörte zu denen. Deren Versagen bzw. Fahrlässigkeit werden noch Generationen verspüren!
endlich mal was Richtiges!
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