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Tirol weist 148 „Vorbehaltsgemeinden“ aus

Zugang zu Wohnraum und Bauland nur noch für ansässige Bevölkerung. Zwölf Osttiroler Kommunen betroffen.

In Tirol werden 148 Kommunen als sogenannte „Vorbehaltsgemeinden“ ausgewiesen. Mit dieser Maßnahme will die Landesregierung den Druck auf den Wohnungsmarkt verringern. „Hinter dem sperrigen Begriff steht das Ziel, dass Wohnraum und Bauland jenen vorbehalten sind, die ganzjährig in einer Gemeinde wohnen“, erklärt Landesrat Josef Geisler. Da ein generelles Verbot von Freizeitwohnsitzen nicht möglich ist, soll mit dieser Maßnahme der Wohnungsmarkt entlastet und illegalen Freizeitwohnsitzen entgegengewirkt werden. Die neue Klassifizierung alleine werde laut Geisler aber keine schnelle Entlastung bringen.

In ausgewiesenen Vorbehaltsgemeinden muss künftig bei jedem Rechtsgeschäft im Bauland-Grundverkehr schriftlich erklärt werden, dass kein neuer Freizeitwohnsitz geschaffen wird. Wird eine Immobilie trotzdem als illegaler Freizeitwohnsitz genutzt, schafft neben dem Raumordnungsgesetz nun auch das Tiroler Grundverkehrsgesetz Spielraum für Sanktionen. Das Spektrum an Sanktionen reicht von Geldstrafen bis zur behördlichen Zwangsversteigerung. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Bezirkshauptmannschaften.

Die derzeit vorliegende Liste der betroffenen Gemeinden umfasst mehr als jede zweite Tiroler Gemeinde, hat aber noch Platz für Nachzügler. Als Kriterien werden insbesondere die durchschnittlichen Grundstückspreise und deren Entwicklung in den letzten Jahren, die Nebenwohnsitzquote und die vorhandenen Baulandreserven berücksichtigt.

Einige Vorbehaltsgemeinden befinden sich im Lienzer Talboden, einschließlich die Bezirkshauptstadt selbst. Foto: Expa/Groder

In Osttirol sind von der neuen Regelung nach aktuellem Stand zwölf Gemeinden betroffen. In Assling, Gaimberg, Heinfels, Iselsberg-Stronach, Kals, Lienz, Matrei, Nikolsdorf, Prägraten, St. Jakob i.D., St. Veit i.D. und Thurn ist der Zugang zu Wohnraum und Bauland künftig der ansässigen Bevölkerung vorbehalten. Nicht alle der genannten Kommunen haben diese Neuerung auf dem Schirm – beispielsweise Gaimberg. In Assling sieht man die Verordnung positiv. „Bei uns ist die Nähe zu Lienz ein großer Faktor“, erklärt Bürgermeister Reinhard Mair.

In Thurn ändert der Titel „Vorbehaltsgemeinde“ nichts. „Wir liegen wegen der vielen Hütten im Ortsteil Zettersfeld ohnehin über der gesetzlichen 8-Prozent-Quote an Freizeitwohnsitzen“, so Ortschef Reinhold Kollnig. Weil dieser Wert im Sonnendorf bei über 20 Prozent liegt, werden schon jetzt keine neuen „Urlaubsresidenzen“ genehmigt: „Aus diesem Grund haben wir auch kaum Anfragen.“ Die entsprechende Verordnung geht nun in Begutachtung. Nach der vierwöchigen Begutachtungsphase und einer allfälligen Adaptierung der Verordnung soll diese noch vor dem Sommer von der Landesregierung beschlossen werden.

4 Postings

wolf_C
vor 3 Jahren

'Tirol' ist in der Raumordnungsfrage sowies recht machtlos, die Macht liegt bei den Bürgermeistern; und diese kümmert 'Tirol' in diesem Bereich nit viel.

 
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tauernwind
vor 3 Jahren

Bleibt zu hoffen das auch spätere Kontrollen entsprechend sind. Ich persönlich hätte aber nichts einzuwenden gegen Freizeitwohnsitze, sie müssten einfach nur entsprechend versteuert werden damit die jeweilige Gemeinde auch was davon hat. Immer öfter beobachte ich auch, daß Wohnungen an Kinder oder Kindeskinder vererbt werden die gar nicht im Bezirk oder gar Land wohnen. Wenn die Wohnung dann nur noch als Feriendomizil verwendet wird wie schaut es dann aus ?

 
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    Senf
    vor 3 Jahren

    du irrst, die versteuerung hindert niemanden, in einen freizeitwohnsitz zu investieren. aber darum geht es nicht, es geht um die sinnlose leerstandssituation mit dem fressenden landschaftsverbrauch. freizeitwohnsitze gehören daher schon aus diesem grunde verboten!

     
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      tauernwind
      vor 3 Jahren

      .....eigentlich sagt "entsprechend versteuert" alles aus..... also wird es viele davon abhalten. Die es sich dann noch leisten können finden sowieso einen Weg wenn sie wollen, nur dann ist es offiziell kein Freizeitwohnsitz.

       
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