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Benjamin Karl nach tödlichem Autounfall verurteilt

Dreimonatige Bewährungsstrafe für den 36-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl musste sich heute, Freitag, wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls auf der Felbertauernstraße vor Gericht verantworten. Der 36-Jährige war am 30. Juni 2021 bei Mittersill mit seinem Wagen gegen einen entgegenkommenden Pkw geprallt. Dessen 70-jähriger Lenker kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Karl wurde fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen.

Dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge soll Karl bei schlechtem Wetter eine Galerie mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren haben. Bei der Ausfahrt aus der Galerie war die Fahrbahn mit Hagel bedeckt. Laut Medienberichten gab Gutachter Gerald Kronreif vor Gericht an, dass der in Osttirol lebende Wintersportler zu schnell unterwegs war: 100 bis 110 km/h anstelle der erlaubten 80. Unter Einhaltung der Begrenzung und „fahren auf Sicht“ wäre der Unfall vermeidbar gewesen, so der Gutachter.

Benjamin Karl wurde am Bezirksgericht Zell am See zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: EXPA/Feichter

Aus Sicht der Verteidigung trifft Karl strafrechtlich keine Schuld, wie sein Anwalt Oscar Weiß gegenüber der APA Anfang April erklärt hatte. Der tragische Unfall sei wegen eines plötzlich auftretenden Hagelgewitters nicht zu verhindern und Karls Wagen bei der Fahrt aus der Galerie manövrierunfähig gewesen. „Es tut mir furchtbar leid, was passiert ist. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen“, sagte der Sportler vor Gericht. „Die Gedanken sind immer bei den Hinterbliebenen.“

Der 36-Jährige wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richterin hob positiv hervor, dass der Wintersportler nach dem Unfall den Kontakt zur Familie des Opfers suchte und sich mit dieser aussprach. Mildernd habe sich zudem das reumütige Geständnis von Karl und seine Unbescholtenheit ausgewirkt. Der Verteidiger des Snowboarders nahm das Urteil an, die Bezirksanwältin gab keine Erklärung ab. Der Schuldspruch ist damit noch nicht rechtskräftig.

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