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Leerstandsabgabe in Tirol: Realisierung wird konkreter

Geplant ist eine gestaffelte Abgabenhöhe je nach Wohnungsgröße ab 2023.

In Tirol nimmt die Realisierung einer Leerstandsabgabe konkretere Formen an. Ein entsprechendes Gesetz befindet sich noch bis 25. April in der Begutachtungsphase, in Kraft treten soll es am 1. Jänner 2023. Geplant ist eine gestaffelte Abgabenhöhe je nach Wohnungsgröße. Im derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass bei einer leer stehenden Wohnung mit einer Größe von bis zu 30 Quadratmeter 20 Euro pro Monat eingehoben werden können, bei einer Wohnungsgröße von mehr als 250 Quadratmeter sind es 183 Euro pro Monat. Ausnahmen sind für den Eigenbedarf von bis zu zwölf Monaten, nicht benutzbare Wohnungen, gewerbliche bzw. berufliche Zwecke oder beim Nachweis der Nicht-Vermietbarkeit zum ortsüblichen Mietzins vorgesehen. Nicht ausgenommen sein sollen gemeinnützige Bauträger sowie Freizeitwohnsitze. Unter den Parteien diskutiert wurde zuletzt die Höhe der Abgaben, die einigen als zu niedrig angesetzt wurden. Der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) meinte zur "TT", dass auch er sich eine "höhere Abgabe gewünscht hätte", man sich aber angesichts drohender Kompetenzproblemen mit dem Bund "juristisch in einem sehr sensiblen Bereich befinde". Der Gemeindeverband forderte nun in einer Stellungnahme, dass die Abgabe nicht nur freiwillig von den Gemeinden eingehoben werden sollte, sondern dies vielmehr verpflichtend sein sollte. Tratter wollte den Vorschlag aufnehmen, bei den Grünen fiel er auf "fruchtbaren Boden". In einer Aussendung des Koalitionspartners der ÖVP hieß es zudem, dass nach der Begutachtung noch einmal geprüft werden sollte, ob bei den Ausnahmetatbeständen und der Abgabenhöhe, "das Limit erreicht" sei. Wohnsprecher Michael Mingler (Grüne) räumte aber ebenfalls ein, dass man hier eine "rechtliche Gratwanderung" gehe.

6 Postings

karlheinz
vor 3 Jahren

Warum darf man eine Wohnung nicht leer stehen lassen wenn diese später an einen Familienangehörigen (z.B. Enkelkind) überlassen wird? Würde man diese zwischenzeitlich einige Jahre vermieten, um der "Strafe" zu entgehen, muss man dann beim Eigenbedarf erst sehen wie man den Mieter aus der Wohnung bekommt. Dafür gibt es trotz Verträge genug negative Beispiele. Für mich unverständlich, dass man für eine Investition, für die man auch Steuern bezahlte, Leerstandsabgabe bezahlen soll. Außerdem dürfte der Gesetzgeber wohl nicht bedacht haben, dass dem Vermieter durch das Vermieten auch Kosten entstehen können. Also bleibt zur Abschaffung dieses Umstandes nur eines, dass man wenigstens in Zukunft ohne Bedarf keine Immobilie erwerben kann.

 
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steuerzahler
vor 3 Jahren

Das eigentliche Problem ist doch die Nullzinspolitik. Wie sollte man sein Geld anlegen? Die Investition in Wohnungen gibt es verstärkt, seit die Banken keine Zinsen mehr zahlen.

 
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irina
vor 3 Jahren

Warum sollen Freizeitwohnsitze nicht ausgenommen werden? Die sind ja vom Eigentümer zumindest teilweise bewohnt. Und die müssten dann zwischenzeitlich vermietet werden? Das wird schwierig (und unsympathisch), wenn sie am Wochenende vom Besitzer genutzt werden wollen.

 
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Asdf jjkloe
vor 3 Jahren

Was für ein lächerlicher Scheingesetzesentwurf 😂 Welchen Vermieter bzw. Eigentümer sollen denn 240 Euro (extrem lächerlich) bzw. 2196 Euro (auch noch lächerlich) pro Jahr dazu bringen seine Investmentwohnung - die ihm Jahr für Jahr Tausende Euro an Preissteigerung bringt - zu vermieten?

 
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so ist es vielleicht
vor 3 Jahren

Sehr gut, höchste Zeit, dass Leerstand was kostet! Zumindest mal ein Beginn, es kann nicht mehr sein, dass Wohnraum nur noch zu Spekulationszwecken gebaut bzw. gekauft wird. Dafür ist unsere Natur zu begrenzt und die Mieten oder Kauf schon viel zu hoch, weil sich Nimmersatte immer mehr Immobilien unter den Nagel reißen.

Nur ists wohl noch zu wenig, denn erst wenn sichs nimmer rechnet, hört diese Leerstandnutzung auf!!!

 
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    steuerzahler
    vor 3 Jahren

    Letztlich treibt das nur die Preise nach oben. Wenn man so eine Investition als Geldanlage tätigt, werden beim Verkauf oder Vermietung natürlich auch diese Kosten berücksichtigt. Am Ende zahlt der Käufer oder Mieter, nicht der Spekulant.

     
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