Auch Kontaktpersonen ohne vollen Corona-Immunschutz müssen seit heute, Montag, nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen gelten für die Betroffenen nun "Verkehrsbeschränkungen": Bei Kontakt mit anderen Personen muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, auch outdoor. Untersagt sind Besuche von Einrichtungen, wo dies nicht möglich ist, etwa Gastronomie oder Fitness-Klubs. Der Krankenpflegeverband warnte unterdessen vor der geplanten Quarantäne-Verkürzung für Gesundheitspersonal.
Angekündigt worden war der Schritt seitens der Regierung schon letzten Dienstag, nun sind die Lockerungen in Kraft. Laut dem am Montag auf der Webseite des Gesundheitsministeriums veröffentlichten Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung (abrufbar unter http://go.apa.at/sZQcANBw) müssen als Kontaktpersonen Eingestufte bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP2-Maske (oder höherwertig) tragen. Dies gilt auch innerhalb des privaten Wohnbereichs. Bei Kindern von sechs bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz, jüngere Kinder sind davon nicht erfasst.
Bei dieser Vorgabe handelt es sich um eine Empfehlung des Ministeriums, die per Erlass von den lokalen Gesundheitsbehörden jeweils im Einzelfall umgesetzt wird. Jeweils gut begründet kann die Behörde das Vorgehen in eigenem Ermessen entscheiden, hieß es am Montag dazu auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsressort.
Komplett untersagt ist Kontaktpersonen (auch mit Maske) der Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.). Auch der Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder "risikobehafteten Settings" ist nicht erlaubt. Dies gilt etwa für Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Obdachlosenheime, Gefängnisse oder Flüchtlingsheime. Möglich ist hingegen grundsätzlich das Verlassen der Wohnung sowie etwa das Einkaufen, die Besorgung der Grundversorgung sowie die Arbeit (mit durchgängigem Tragen einer FFP2-Maske, Anm.).
Grundsätzlich nicht als Kontaktpersonen einzustufen sind vollständig immunisierte Personen mit drei "immunologischen Ereignissen" (z.B. drei Impfungen) - bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reichen zwei solcher Ereignisse. Auch Personen, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontakt von einer Infektion mit der Omikron Variante genesen sind, gelten nicht als Kontaktperson. Ebenfalls nicht als Kontaktperson eingestuft werden Personen, sofern bei ihrem Kontakt zum bestätigten Fall "geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos" angewandt wurden. Darunter fällt etwa das beiderseitige Tragen einer FFP2-Maske. Wer nicht als Kontaktperson gilt, musste schon bisher nicht in Quarantäne, auch sonst gelten für diese Personen keine Einschränkungen.
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Lockerungen für ungeimpfte Kontaktpersonen in Kraft
Statt Quarantäne gibt es für die Betroffenen nun diverse "Verkehrsbeschränkungen."