Kärntner Abgeordnete darf nicht ausgeliefert werden
Die Mandatarin hatte Corona-positiv an einer Landtagssitzung teilgenommen.
Die freiheitliche Landtagsabgeordnete, die im November wohl Corona-positiv an einer Landtagssitzung teilgenommen hat, darf vom Landtag nicht ausgeliefert werden. Die Kleine Zeitung berichtete am Mittwoch von diesem Ergebnis des Rechtsgutachtens von Werner Zögernitz, Rechtswissenschaftler vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen in Wien. Zögernitz bestätigte dies auf APA-Nachfrage. Laut Andreas Scherwitzl (SPÖ) hat sich eine Auslieferung damit "vorerst erledigt".
Der SP-Politiker ist Vorsitzender des zuständigen Ausschusses. Sollte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen neuen Auslieferungsantrag stellen, werde man sich damit befassen, aber vorerst habe sich die Causa erledigt, sagte er der APA.
Zögernitz sieht in seinem Gutachten das Handeln der Abgeordneten in einem politischen Zusammenhang und damit dürfe sie nicht ausgeliefert werden. Aus strafrechtlicher Sicht sei die berufliche Immunität ein Strafausschließungsgrund. Scherwitzl sagte, seiner Auffassung nach hätte die Abgeordnete sogar Corona-positiv an der Sitzung teilnehmen können, denn die Teilnahme ist "Pflicht und Recht zugleich". Ansonsten könne eine Regierung theoretisch einfach alle Abgeordneten der Opposition in Quarantäne schicken.
Die Abgeordnete hatte im November, am Tag nach einer Landtagssitzung, bekanntgegeben, dass sie ein SMS erst an diesem Tag gelesen habe, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Sie sei daher wohl infiziert in die Sitzung gekommen. Ob das SMS wirklich vor der Landtagssitzung bei ihr eingelangt war, ließ sich bis zuletzt nicht klären, die Mandatarin erklärte nämlich, das SMS versehentlich gelöscht zu haben. Eine Woche nach der Sitzung waren drei weitere Abgeordnete positiv getestet worden.
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