In Österreich werden ab 5. März die meisten Corona-Maßnahmen fallen gelassen. Die Regierungsspitze kündigte am Mittwoch - nach Beratungen mit den Ländern und der Gecko-Kommission - weitgehende Lockerungsschritte an. Diese bringen ein komplettes Aus für die G-Regeln. Davon ausgenommen sind sensible Bereiche wie Seniorenheime. Die Sperrstunde wird aufgehoben, die Nachtgastronomie darf öffnen. FFP2-Maskenpflicht bleibt in Öffis, Supermarkt, Post, Bank und Spital bestehen.
Ungeachtet der aktuellen weiterhin hohen Neu-Infektionszahlen (38.000 Fälle am Mittwoch bei leicht sinkender Tendenz gegenüber den beiden Vorwochen) hat sich die Regierung mit den Ländern auf umfangreiche Lockerungen verständigt. Am 19. Februar endet wie geplant in ganz Österreich die 2G-Regel. Bis zum 5. März brauchen Ungeimpfte allerdings einen gültigen Corona-Test zum Eintritt. Diese Umstellung aller 2G-Settings auf 3G gilt neben der Gastronomie und Hotellerie auch für die körpernahen Dienstleister, in Sportstätten und Seilbahnen und bei Veranstaltungen. Wien hat allerdings im Vorfeld bereits klargemacht, dass in der Bundeshauptstadt die 2G-Regel beibehalten wird.
Ab 5. März dürfen auch Ungeimpfte sämtliche Bereiche betreten, die bisher von den 2G- bzw. 3G-Regelungen umfasst waren - und das dann ohne Test. Gastronomie, Hotellerie und Co. können damit künftig wieder von allen besucht werden. In vulnerablen Bereichen (Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser) bleibt die 3G-Regel für Mitarbeiter und Besucher bestehen.
Die FFP2-Pflicht bleibt in einigen Bereichen bestehen: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Haltestellen, im lebensnotwendigen Handel (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.) ist weiterhin die FFP2-Maske zu tragen, ebenso in Altenheimen und Krankenhäusern. Ansonsten gilt für geschlossene Räume eine "Empfehlung" zur FFP2-Maske.
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Weitgehende Öffnungsschritte ab 5. März
Lockerungen trotz hoher Fallzahlen. 2G-Regelung fällt bereits am 19. Feber.