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Türkis-Grün: Postenschacher schriftlich fixiert

„Sideletter“ zum Koalitionsvertrag zu Personalia wurde von Kurz und Kogler unterzeichnet.

Die ÖVP hat nicht nur in der früheren Koalition mit der FPÖ sondern auch in der jetzigen mit den Grünen einen sogenannten Sideletter zum Koalitionsvertrag abgeschlossen, im dem auch Personalentscheidungen vereinbart wurden. Unterzeichnet ist das der APA vorliegende Papier, über das auch die "Zeit im Bild 1" am Freitagabend und die "Kronen-Zeitung" in ihrer Samstag-Ausgabe berichteten, vom früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).
Nicht nur mit dem ehemaligen Koalitionspartner FPÖ sondern auch mit den Grünen gab es Personalabsprachen der ÖVP unter Kanzler Kurz. Foto: APA Jäger
Vorab vereinbart wurden damit schon beim Abschluss der Koalition auch heikle Personalfragen. So halten die Koalitionäre unter anderem fest, dass die ÖVP den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes nominieren darf, sofern der Job vakant ist. Beim Vizepräsidenten, so das Papier, wären die Grünen dran. Bereits vollzogen ist die im "Sideletter" beschriebene Aufteilung am Verfassungsgerichtshof: Christoph Grabenwarter ist dort als Präsident vermerkt, das Nominierungsrecht für den Vize-Chef lag bei den Grünen. Auch im Bundesverwaltungsgericht und im Bundesfinanzgericht hat die ÖVP das Vorschlagsrecht. Festgelegt haben Türkis und Grün auch bereits, dass die ÖVP 2024 den EU-Kommissar auswählen darf, die Grünen dafür bei Rochaden am Europäischen Gerichtshof und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2023 den Vorzug erhalten sollen. Ebenfalls schon vereinbart wurde die Führung der Österreichischen Nationalbank: Den Präsidenten im Generalrat darf laut dem Papier 2023 die ÖVP nominieren, den Vize wiederum die Grünen. Und selbst die Nominierungsrechte für weitere Mitglieder des Generalrates sind schon zwischen ÖVP und Grünen vergeben. Die zwei im Jahr 2023 zu vergebenden Vorstände der Finanzmarktaufsicht teilen sich Türkis und Grün auf - "vorbehaltlich möglicher Änderungen aufgrund von Reformen". Ein Verteilungsschlüssel wurde auch für Beteiligungen festgelegt: Der ÖVP steht demnach ein Drittel der Aufsichtsräte bei Infrastrukturbeteiligungen wie den ÖBB oder der ASFINAG zu, Grün kommt dafür in anderen Unternehmensbeteiligungen zum Zug. Grundsätzlich halten beide Parteien fest, "dass alle Besetzungen auf Basis von Kompetenz und Qualifikation erfolgen".

4 Postings

Chronos
vor 3 Jahren

Von der Türkis-Grünen bzw. von der Türkis-FPÖ-Regierung liegen nun Verschriftlichungen von Postenschacherei vor. Diese gehören für die Zukunft ab sofort abzustellen und transparent gemacht z.B. Besetzung nach Hearings durch eine unabhängige Kommission !

Gerade die höchsten Posten in der Justiz parteipolitisch aufzuteilen ist ein Skandal!

 
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    defregger
    vor 3 Jahren

    Die Verharmlosug von BK Nehammer, das es immer schon so war- wegen der Zusammenarbeit- geht mir aber sowas auf den Senkel!

    Diese türkisschwarzbraune Grundeinstelleung gehört zeitnah in die Tonne. Hearings für diese Spitzenpositionen gehören umgehend eingeführt.

    Demokratie geht mE anders. Es muss sich etwas ändern!

    Ansonsten nix: Tu felix Austria😢

     
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      Chronos
      vor 3 Jahren

      Da sind wir uns völlig einig, @defregger!

       
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unholdenbank
vor 3 Jahren

Schande, Schande,Schande !!!!!!!!

 
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