Gemeindewahl: Ab 4. Jänner Wählerverzeichnis einsehbar
Bis 11. Jänner kann man bei fehlender oder fehlerhafter Eintragung reklamieren.
Am 27. Februar 2022 finden die Gemeinderats- und Bürgermeister:inwahlen in 274 Tiroler Gemeinden statt. Zur Erfassung der Wahlberechtigten werden Wähler:innenverzeichnisse geführt, die ab Dienstag, 4. Jänner 2022, in den Gemeinden öffentlich aufgelegt werden: Ab diesem Zeitpunkt sind Berichtigungsanträge bis zum Ende des Einsichtszeitraumes am Dienstag, 11. Jänner 2022, möglich. Wer sich im Wähler:innenverzeichnis fehlerhaft eingetragen sieht oder überhaupt die Aufnahme in dieses Verzeichnis für sich beansprucht, muss den Antrag schriftlich oder mündlich bis 11. Jänner 2022, 17 Uhr, an die Gemeinde richten.
Jede/r Wahlberechtigte ist in das Verzeichnis jenes Wahlsprengels einzutragen, in dem sie/er am Stichtag 15. Dezember 2021 den Hauptwohnsitz hat. Zur Wahl von Gemeinderat und Bürgermeister:in berechtigt sind alle Unionsbürger:innen, die spätestens am Tag der Wahl, also am 27. Februar 2022, das 16. Lebensjahr vollendet sowie zum Stichtag 15. Dezember 2021 ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und nicht durch ein Urteil eines inländischen Gerichts vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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