Fahrplan für die Tiroler Gemeindewahlen steht
Wahlvorschläge sind bis 28. Jänner und Listenkoppelungen bis 4. Februar einzubringen.
Ab 15. Dezember bis spätestens 28. Jänner 2022 um 17.00 Uhr müssen in Tirol die Wahlvorschläge für Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl bei der Gemeindewahlbehörde eingebracht werden. Für die am 27. Februar in 274 Tiroler Kommunen stattfindenden Gemeindewahlen gilt: In den Gemeinderat wählbar ist jeder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit aufgrund eines Urteiles eines inländischen Gerichtes ausgeschlossen ist.
Wählergruppen können ihre Vorschläge für die Wahl des Gemeinderates koppeln. Die Erklärung von Koppelungen für die bevorstehenden Kommunalwahlen haben bei der Gemeindewahlbehörde bis 4. Februar um 17.00 Uhr zu erfolgen. Die endgültige Prüfung der Wahlvorschläge und Koppelungserklärungen nimmt die Gemeindewahlbehörde am 9. Februar vor. Als Hilfestellung können Mustervorlagen auf der Homepage der Gemeindeabteilung des Landes abgerufen werden.
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