Besuche im Seniorenheim nur mit 2G plus PCR-Test
Mit dem Lockdown haben sich auch die Regeln für Besucherinnen und Besucher der Osttiroler Wohn- und Pflegeheime geändert. Analog zur bundesweiten Verordnung dürfen nur Besucher:innen und Begleitpersonen das Heim betreten, die einen 2G-Nachweis vorweisen können (geimpft oder genesen) und zusätzlich einen negativen PCR-Test haben, dessen Abnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Diese Nachweise müssen für die Dauer des Aufenthalts bereitgehalten werden. Heimbewohner dürfen zudem nicht mehr als zwei Besuche pro Tag bekommen. Während des Aufenthalts im Heim müssen Besucher:innen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.