2G-Regel bringt Einschnitte für Ungeimpfte
Die Gültigkeit des Nachweises nach dem zweiten Stich sinkt von 360 auf 270 Tage.
In Österreich gelten ab heute schärfere Corona-Regeln: Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Die entsprechende Verordnung hat das Gesundheitsministerium Sonntagabend erlassen. Einige Details der 2G-Regeln waren bisher noch nicht bekannt, etwa jene für Kinder und Jugendliche. Pflichtschüler müssen demnach für einen Zutritt nicht geimpft sein, für sie reicht der Ninjapass.
Laut der Verordnung gilt 2G nun überall dort, wo bisher 3G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater oder bei Konzerten (nicht aber in Museen), Sportveranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur. Aber auch Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sind - mit Ausnahmen - betroffen.
Zur Arbeit kann man weiter auch nur getestet gehen, und bis 14. November reicht statt eines 3G-Nachweises auch noch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Beim Impfen sinkt die Gültigkeit des Nachweises nach dem zweiten Stich ab 6. Dezember von 360 auf 270 Tage. Bis zum selben Stichtag reicht auch eine Erstimpfung samt zusätzlichem PCR-Test als 2G-Nachweis aus.
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