Wird Sabine Beinschab nun doch Kronzeugin?
Die Mitbeschuldigte in der „ÖVP-Inseratenaffäre“ ist offenbar geständig.
Medienberichte über die Inseraten-Korruptionsaffäre rund um die ÖVP und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz dürften am Freitag für Unruhe unter einigen Beschuldigten und ihren Anwälten gesorgt haben. Demnach deuten Indizien darauf hin, dass die vorübergehend festgenommene Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Mitbeschuldigte geführt wird, zur Kooperation mit der WKStA bereit sein könnte.
Beinschab war am 12. Oktober festgenommen worden, nachdem sie wenige Stunden zuvor auf ihren elektronischen Datenträgern Chats gelöscht haben soll. Am darauf folgenden Tag soll sie in ihrer Beschuldigteneinvernahme vor der WKStA zu den aktuellen Vorwürfen ein Geständnis abgelegt haben, worauf sie wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, weil der Haftgrund Verdunkelungsgefahr nicht mehr angenommen wurde. Beinschab soll für die ÖVP bzw. den damaligen Außenminister und späteren Bundeskanzler und türkisen Parteiobmann Kurz günstige, zum Teil frisierte Umfragen erstellt und über Scheinrechnungen dem Finanzministerium verrechnet haben. Die WKStA ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zehn Verdächtige wegen Untreue und Bestechung bzw. Bestechlichkeit, darunter ÖVP-Obmann Kurz, einige enge Vertraute des Ex-Kanzlers und die Medien-Macher Wolfgang und Helmuth Fellner. Für sämtliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.
Im Lichte nun bekannt gewordener Entwicklungen, über die zunächst das "Ö1 Morgenjournal" berichtet hatte, erscheint denkbar, dass Beinschab vor der WKStA über ihr Geständnis hinaus Aussagebereitschaft angeboten hat und sich für die Kronzeugen-Regelung interessiert. Diese könnte für sie am Ende der Ermittlungen unter Umständen auch zu tragen kommen, obwohl sie bereits als Beschuldigte vernommen wurde und gegen sie Zwangsmaßnahmen - ihre Festnahme und eine Hausdurchsuchung an ihrer Adresse - gesetzt wurden.
An sich ist der Kronzeugen-Status gemäß Strafprozessordnung (StPO) ausgeschlossen, wenn gegen einen Mitverdächtigen bereits behördlicher Zwang ausgeübt wurde - gibt der bzw. die Betroffene aber von sich aus bei dieser Gelegenheit strafrechtlich relevantes Wissen preis, von dem die Strafverfolgungsbehörden bis dahin keine Kenntnis hatte, könnte er bzw. sie damit doch noch in den Genuss der Kronzeugen-Regelung kommen. Wobei die diesbezügliche Entscheidung nicht im Vorhinein, sondern erst am Ende des Ermittlungsverfahrens fällt.
Ein Anlassbericht des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie ein Auszug der verschrifteten Rechtsbelehrung Beinschabs vor ihrer formellen Einvernahme als Beschuldigte, über die am Freitag zunächst das "Ö1 Morgenjournal" und dann auch "Der Standard" berichteten, deuten zumindest darauf hin, dass sich Beinschab in diese Richtung hin orientieren könnte. Demnach soll Beinschab nach Beratung mit ihrer Anwältin - diese war für die APA telefonisch nicht erreichbar - erklärt haben, freiwillig ihr Wissen zu teilen.
Wörtlich heißt es in einem von Beinschab unterzeichneten Protokoll, das "Falter"-Chefredateur Florian Klenk öffentlich machte: "Ich bin nunmehr bereit, freiwillig mein Wissen über Tatsachen und/oder Beweismittel zu offenbaren, deren Kenntnis wesentlich dazu beitragen, kann, die umfassende Aufklärung (...) der Straftaten über meinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern oder eine Person auszuforschen, die an einer solchen Verabredung führend teilgenommen hat oder in einer solchen Vereinigung oder Organisation führend tätig war". Weiters soll sich Beinschab bezüglich ihrer umfänglichen Aussage vor der WKStA zur "absoluten Verschwiegenheit" verpflichtet haben und außerdem garantiert haben, jeglichen Kontakt mit den anderen Beschuldigten zu unterlassen.
Seitens der WKStA gab es zu dem allen keinen Kommentar. Ein Behördensprecher war auf APA-Anfrage unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen zu keiner Stellungnahme bereit.
Dass Beinschab ausgepackt und möglicherweise über Umfragen und Medien-Kooperationen berichtet haben könnte, die bisher noch gar nicht im Fokus der WKStA waren, vermuteten am Freitag auch zwei mit dem Korruptionsstrafrecht vertraute Anwälte, die in diesem Zusammenhang nicht namentlich genannt werden wollten. Unabhängig voneinander machten sie im Gespräch mit der APA jeweils darauf aufmerksam, dass die Beschuldigteneinvernahme Beinschabs nicht verschriftlicht wurde. Sie wurde zunächst auf Video aufgezeichnet, die Abschrift soll erst später zum Akt genommen werden - ein offenbar eher ungewöhnlicher Schritt.
Diese Vorgangsweise hat einerseits den Vorteil, dass der Inhalt der Aussagen nicht publik wird - am Verfahren Beteiligte haben über ihre Rechtsvertreter Akteneinsicht, damit gewonnenes Wissen könnte geteilt werden - und die WKStA in Ruhe ermitteln kann. Zum andern wären Beinschabs Angaben vermutlich von der Akteneinsicht ausgeschlossen, sollte sie brisante Informationen preisgegeben haben, die den Ermittlungen eine neue Stoßrichtung versetzen. Fehlt das Protokoll mit ihrer Einvernahme im Akt bzw. wird dieses unter Verschluss gehalten, wäre aber für die Rechtsvertreter von weiteren Beschuldigten, die Zugang zum Akt haben, klar, dass den Angaben der Meinungsforscherin erhebliche Bedeutung zukommt.
Gelassen gab sich unterdessen die ÖVP: "Wir sind froh, wenn die Ermittlungen schnell voranschreiten und wir sind zuversichtlich, dass der Sachverhalt bald aufgeklärt wird und sich die falschen Vorwürfe gegen Sebastian Kurz rasch entkräften lassen", hieß es gegenüber der APA.
Anders klang naturgemäß FPÖ-Chef Herbert Kickl: "Die Luft für das türkise System wird immer dünner", befand er in einer Aussendung. "Der Countdown läuft." Die sichergestellten Chat-Nachrichten zeigten, wie sich Kurz "erst den Weg an die Parteispitze freiputschte und anschließend mit Hilfe frisierter Umfragen den Aufschwung der ÖVP inszenierte", meinte Kickl. "Wenn jetzt die Meinungsforscherin bei den Behörden auspackt, dann kann das nur zu einem raschen Ende für das türkise System führen."
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