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Tirol: Verdacht auf Lerngruppe muss genauer geprüft werden

Bildungsdirektion lehnte Antrag auf häuslichen Unterricht ab, Eltern wandten sich ans Gericht.

Mit dem Verdacht auf eine Gründung einer Privatschule, für die kein Errichtungsantrag eingegangen ist, hatte die Bildungsdirektion Tirol den Antrag auf Heimunterricht von vier Eltern abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Bildungsdirektion beauftragt, diesen Umstand genauer zu prüfen, da keine handfesten Beweise vorliegen würden. Die Bildungsdirektion müsse nun ein „ergänzendes Ermittlungsverfahren“ durchführen, entschied das Gericht. Vier Erziehungsberechtigte hatten gleichlautend bei der Bildungsdirektion über ein Formular angegeben, dass ihre Kinder „in einer privaten Lerngemeinschaft unterrichtet“ werden. „Die Lernbegleiter:innen bringen alle herausragende Qualifikationen mit“, hieß es. Außerdem würde man sich an die Lehrpläne des Ministeriums halten und reguläre Schulbücher in der Sprengelschule bestellen.
Schule daheim: Der bloße Verdacht auf eine „illegale Klasse“ reichte dem Verwaltungsgericht nicht. Foto: APA
Für die Bildungsdirektion war dies aber ein Hinweis auf eine illegale Klasse, denn aus der Anzeige der Eltern gehe nicht hervor, dass häuslicher Unterricht erteilt werde, zumal ein Verweis auf eine Lerngemeinschaft erfolge. Daher wurde der Antrag abgelehnt, die Eltern wandten sich schließlich an das Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte, dass Lerngemeinschaft lediglich eine lose Verbindung von Eltern bedeute, deren Kinder sich im häuslichen Unterricht befänden. Außerdem gebe es keine eigenen Unterrichtsräume dafür. Daher müsse die Bildungsdirektion noch einmal genauer hinschauen und überprüfen, ob der häusliche Unterricht die gesetzlich geforderte Gleichwertigkeit mit einer öffentlichen Schule aufweist. Die Bildungsdirektion sei nur von Annahmen ausgegangen.

3 Postings

mitreder
vor 3 Jahren

absolut krank: war man früher froh, dass wo gelernt wurde, wird das Lernen heute bekämpft, wenn es nicht den seltsamen, jetzt geltenden Regeln entspricht...

 
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Der Graukofler
vor 3 Jahren

Es wird immer skurriler. Bürger müssen ihre Rechte gegenüber den Behörden erkämpfen.

 
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Es gilt hier auf das große Ganze zu achten. Die Gründe warum dies nicht zulässig ist sind eindeutig in diesem Artikel hervorgehoben.

    Wer keine Zeit hat sein Kind zu unterrichten der sollte es auf eine anerkannte Schule schicken und nicht in die Obhut von jemanden geben der zufällig gerade Zeit hat und sich dafür vielleicht noch bezahlen lässt ohne jeglicher Qualifikation dafür.

     
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