Bettenstopp im Tiroler Tourismus: Mehr Schein als Sein
Die geplante Obergrenze von 300 Betten ist laut Günther Platter „rechtlich nicht möglich.“
„Mit dem ‚Tiroler Weg‘ wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Tirol will vorangehen, will Modellregion sein. Und mit dieser neuen Tourismusstrategie einen Prozess starten“, ließ sich Landeshauptmann Günther Platter am 9. Juni in einer Aussendung zum angestrebten Perspektivenwechsel im Tourismus zitieren.
Die Ankündigung bremsender Maßnahmen schlug hohe Wellen. So sollen in Tirol künftig keine Beherbergungsbetriebe mit über 300 Betten mehr gebaut werden. Außerdem sollen im Land generell höchstens 330.000 Gästebetten zur Verfügung stehen. „Wir wollen keine Steigerung bei der Gesamtbettenanzahl in Tirol, sondern wir wollen eine Steigerung bei der Wertschöpfung“, so Platter damals.
Einige Wochen sind seither vergangen und nun scheint klar, dass die geplanten Grenzziehungen zahnlos bleiben. In einer Anfragebeantwortung an die Liste Fritz räumt Platter ein: „Die Festlegung einer gesetzlich verankerten absoluten Obergrenze ist rechtlich nicht möglich.“ Der neue Tiroler Weg verstehe sich „einerseits als Bekenntnis, andererseits als Prozess. Das Bekenntnis zu einer Obergrenze von 330.000 Gästebetten korreliert mit dem im Strategiepapier deutlich zum Ausdruck gebrachten Grundsatz 'Qualität vor Quantität'.“
Wie aus der Anfragebeantwortung hervorgeht, stehen in Tirol derzeit 23 Hotels mit über 300 Betten. Für zwei weitere Projekte dieser Dimension laufen derzeit die Genehmigungsverfahren. Eines davon ist in Matrei in Osttirol geplant. Das Projekt ist in der Begutachtung und soll auf einem Grundstück nahe dem Goldried-Hotel entstehen. Betreiber soll die JUFA-Holding sein. Große Hotelbetriebe mit mehr als 150 Betten entstehen auf eigenen Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe, von denen es in Tirol derzeit 166 gibt. 153 dieser Flächen sind laut Günther Platter bebaut.
Um dennoch ans Ziel zu kommen, werde seitens des Landes nun veranlasst, dass in starken Tourismusregionen kein weiterer Bettenzuwachs gefördert wird. Von dieser Maßnahme – Osttirol ist übrigens ausgenommen, hier darf weiter gefördert werden – erhofft man sich „zuwachsdämpfende Effekte, die im Zuge der Prozessdauer insgesamt zu einer (weiteren) Bettenreduktion führen werden.“ Die einzelbetriebliche 300-Betten-Grenze will das Land über eine Selbstbindung der Gemeinden bei Sonderflächenwidmungen einführen und hat dafür bereits eine eigene Förderrichtlinie beschlossen. Eine generelle Beschränkung gibt das Raumordnungsgesetz aber auch hier nicht her.
Ein Posting
Wann hört den dieser Wahnsinn einmal auf,den Boden zubetonierenn,oder hat das Hotel eine Auslastung von 100%??? das ganze Jahr, ja haben alle Menschen soviel Geld das wir das Jahr Urlaub machen, wie wäre es das Personal einmal besser zu bezahlen????
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