Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören

VfGH lehnt Abschiebung nach Afghanistan ab

Die Höchstrichter berufen sich auf die aktuellen Entwicklungen in dem Land.

Ein richtungsweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), das am Mittwoch veröffentlicht wurde, dürfte Auswirkungen auf künftige Abschiebungen nach Afghanistan haben. Die Höchstrichter gaben dem Antrag eines afghanischen Staatsbürgers, der um aufschiebende Wirkung betreffend seiner Anhaltung in Schubhaft angesucht hat, statt. In ihrem Spruch bezogen sich die Richter auf die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan. Vor diesem Hintergrund sei eine zeitnahe Abschiebung in das Land nicht möglich. Damit wird die aktuelle Polit-Debatte in Österreich weitgehend obsolet. Außerdem sei die Verhängung der Schubhaft und der damit einhergehende Freiheitsentzug nur dann verhältnismäßig, wenn das zu sichernde Verfahren letztlich zu einer Abschiebung führen könne. Über den Betroffenen war im April 2021 nach zwei abgeschlossenen Asylverfahren zur Sicherung der Abschiebung die Schubhaft verhängt worden. Aus der Schubhaft heraus stellte der Beschwerdeführer einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz. In der Folge wurde ihm der faktische Abschiebeschutz aberkannt. In seiner Entscheidung vom 4. August erachtete das Bundesverwaltungsgericht die Fortsetzung der Schubhaft weiterhin als verhältnismäßig. Gegen diese Entscheidung langte schließlich eine Beschwerde beim VfGH ein. Zuvor hatte sich der Mann auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt.

11 Postings

karlheinz
vor 3 Jahren

@Silvia, sicher ist die Flucht dieser Leute bis hier her weit. Aber diese durchreisen vorerst einige sichere Länder. Leider erzählt oder kennt man dort nicht das "Sterntaler-Märchen". Das ist der Grund warum diese Menschen zu uns wollen. Die Türkisen haben unter anderem auch das Zuwanderungsproblem erkannt, was von der Wählerschaft goutiert wurde. Mit dieser Haltung werden diese in Zukunft auch weitere Wahlen gewinnen ! Außerdem gab es schon einmal eine Völkerwanderung an der damals das "Römische Reich" zerbrach. Soll sich das zu unserem Nachteil wiederholen ? Ich respektiere aber jede andere Meinung.

 
5
15
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    Silvia
    vor 3 Jahren

    Ich respektiere generell jede Meinung. Ich verstehe Ihr Posting so, dass Sie sich noch nie mit einem betroffenen Menschen unterhalten habe. Bitte nicht nur dem mainstream zuhören, sondern auch den Betroffenen. Generell sollte man sich immer beide Seiten anhören und sich selbst ein Bild machen und darüber nachdenken.

     
    4
    10
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
      karlheinz
      vor 3 Jahren

      @Silvia, ich habe, aus welchem Grunde auch immer, mit solchen Menschen gesprochen und habe mir dann eine persönliche Meinung gebildet. Mehr will ich mich dazu nicht näher äußern.

       
      1
      3
      Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
karlheinz
vor 3 Jahren

Ich akzeptiere das Urteil vom VfGH, aber eines frage ich mich, ob die Obrigkeit unseren Staat oder die zur Abschiebung vorgesehenen Afghanen schützt. In bälde werden neue von diesen zu uns gelangen, weil sie wissen, dass eine Abschiebung in ihr Heimatland aufgrund dieses Urteiles vorerst nicht möglich ist. Sie durchreisen sichere Länder, aber dort gibt es nicht den Wohlstand als hier bei uns. Es hat sich herum gesprochen, dass man hier umsonst und noch mit zusätzlichen Zuwendungen leben kann. Für unsere Mitmenschen an der Armutsgrenze setzt sich kaum jemand ein. Haben die "Willkommensmenschen" für die Kinder unserer Armen kein Mitgefühl wenn diese gehänselt werden wenn sich die Eltern nicht alles leisten können ? Wissen diese nicht, dass dies Tatsachen sind ? Mich tröstet, dass die Regierungspartei in Asylangelegenheiten nicht auf den Koalitionspartner angewiesen ist. Ich bin kein "Rechter", aber zuerst wir..... und dann erst die anderen.

 
13
25
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    le corbusier
    vor 3 Jahren

    sehr rührig. Lieber karlheinz, wie definierst du denn "unsere Armen". Dürfen dass nur deutsch-österreichische arme Kinder sein oder auch mit Migrationshintergrund? Ja, bei uns werden Kinder gehänselt, in Afghanistan werden Menschen aktuell ermordet. Das einzig menschliche, das man in so einer Situation tun kann ist Hilfe anbieten. Bei uns wird aber mit Populistischen Sch...dreck politische Kleingeld gemacht. Wir machen uns immer Sorgen um unser Wertegerüst, zwingen neue Mitbürgern sogar diese in Kursen zu lernen. In Zukunft können wir Werte wie Hilfsbereitschaft, Mitgefühl und Menschlichkeit getrost aus den Kursen streichen. Die gibt es in Österreich nicht mehr. Außer bei diesen linkslinken "Willkommensmenschen" aka Gutmenschen.

    Und zur Abschiebepraxis: wenn jemanden in einem anderen Land der Tot droht, dürfen wir nicht Abschieben. Wenn ein Straftäter in ein Land abgeschoben werden soll, wo ihn höchstwahrscheinlich die Todesstrafe erwartet, käme das der Wiedereinführung der Todesstrafe in Österreich gleich.

    noch ein Tipp: wenn man das Gefühl hat man muss schreiben: "Ich bin kein "Rechter", aber ..." Dann ist man wahrscheinlich schon rechtsaußen.

     
    15
    15
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    Chronos
    vor 3 Jahren

    @karlheiz, Ich nehme an, Sie haben ein "großes Herz" und spenden umfangreich für die "Kinder unserer Armen" in Österreich!?

    "zuerst wir" - haben Sie sich das von Egozentriker Donald Trump "America first" abgekupfert? Rechter? Womöglich sind Sie das aber nur aus Ihrer Sicht nicht. Aber zumindest Egoist allemal!

    Sie akzeptieren zwar das VfGH-Urteil, um im 2. Teilsatz dann doch wieder in Frage zu stellen! Ihr Zitat: "Ich bin kein Rechter, aber zuerst wir…" verhält es sich ähnlich! Mit etwas vorschieben, um bei den Lesern einen positiven Eindruck zu erwecken, hat bei Ihnen System!

    Sie schreiben "für unsere Mitmenschen an der Armutsgrenze setzt sich kaum jemand ein." Ich bezweifle sehr, dass Sie das tun. Denn wer ein Herz und Mitgefühl für seine Mitmenschen hat, der unterscheidet nicht, ob In- oder Ausländer oder Flüchtlinge!!!

    @le corbusier, hat Sie, karlheinz übrigens treffend durchschaut!

     
    16
    13
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
      Senf
      vor 3 Jahren

      wenn es doch das "aber" nicht gäbe, dann wär für mich die Welt nicht zusammengebrochen, denn ich zeigte meiner Tante mit Stolz meine Zeugniseins, die reflexartig meinte "gut hast du dass gemacht a b e r die Nachbarstoxhter Leni hat ne Römischeins" Und patsch ... die Ferien waren versaut!!

       
      1
      3
      Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    BettinaHuber
    vor 3 Jahren

    @karlheinz: Schätzen Sie sich einfach glücklich, dass Sie in kein Land hineingeboren wurden, welches der "Spielplatz" der Mächtigen ist ... Ich würde mal sagen: Riesen Glück gehabt, Sie und ich, oder? Wenn's anders wäre, würden Sie wohl nicht so schreiben ... Man kann wenigstens versuchen, die Dinge von (mindestens) zwei Seiten zu sehen ...

     
    7
    10
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
      Silvia
      vor 3 Jahren

      genau so ist es. Haben Sie sich schon mal von einem Betroffenen persönich seine Geschichte angehört, seine Beweggründe und wie die lange Flucht war?

       
      10
      7
      Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Asdf jjkloe
vor 3 Jahren

Würd mi nit wundern wenn des die Schwoazn so sehr intressiert wie die VfGH Weisung zur Aktenlieferung in der Causa Blümel

 
4
13
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    Kaffeesud
    vor 3 Jahren

    Sehr richtig

     
    3
    5
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren