Ein Richter wird Sebastian Kurz befragen
WKStA bleibt federführend. Der Bundeskanzler will auch bei Anklage nicht zurücktreten.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss von einem Richter befragt werden und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das Justizministerium bestätigte am Montag einen Online-Bericht der "Presse". Demnach hat das Justizministerium Montagabend eine entsprechende Weisung erteilt, die dem Wunsch von Kurz' Rechtsvertreter entspricht.
Das Justizministerium betonte in einer Aussendung Montagabend, dass die Entscheidung "ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen" getroffen worden sei. "Ausdrücklich festgehalten wird, dass mit dieser Entscheidung keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft verbunden ist." Der weitere Ablauf des Verfahrens bleibt denn auch in der Hand der Korruptionsstaatsanwaltschaft: "Die WKStA bleibt als fallführende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens."
Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts, den Ibiza-Untersuchungsausschuss in mehreren Punkten falsch informiert zu haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie intensiv Kurz unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte der Kanzler seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Später aufgetauchte Chatprotokolle legen allerdings eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.
ÖVP-Anwalt Werner Suppan hatte gefordert, dass die Befragung des Bundeskanzlers nicht durch die Staatsanwaltschaft erfolgen soll, sondern durch einen Richter. Als Grund nannte Suppan, dass es "um einen besonderen Fall und eine besondere Persönlichkeit geht". Sowohl Kurz selbst als auch die ÖVP hatten die WKStA in der Vergangenheit wiederholt attackiert und ihr vorgeworfen, parteipolitisch zu agieren. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) stellte sich dagegen hinter die Ermittler, die Staatsanwaltschaft selbst beklagte politisches Störfeuer gegen ihre Ermittlungen.
Das Justizministerium erläuterte nun in der Aussendung Montagabend, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien sich an die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen des Justizministeriums gewandt hatte, um zu klären, ob im Verfahren gegen Kurz die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschuldigteneinvernahme durch einen Richter vorliegen. Die Strafprozessordnung (Paragraf 101 Abs. 2) sieht als Voraussetzungen sowohl eine besondere Bedeutung des Beschuldigten als auch eine besondere Bedeutung der Straftat und daher bestehendes öffentliches Interesse an der gerichtlichen Beweisaufnahme vor.
"Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll. Daher sind sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache von besonderer Bedeutung", erklärt das Justizministerium seine Entscheidung. Diese Rechtsansicht werde auch vom Weisungsrat und der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Wien geteilt. Die WKStA wird nunmehr beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag stellen, dass der Kanzler bezüglich des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss durch einen Richter vernommen wird.
Wann die Beschuldigteneinvernahme stattfindet, ist noch unklar. Kurz hat jedenfalls zuletzt betont, auch bei einer Anklageerhebung gegen ihn nicht zurückzutreten. "Ja, selbstverständlich", antwortete Kurz in einem Interview mit "Bild live" auf die Frage, ob ein Angeklagter Bundeskanzler sein könne. Es sei bei solchen Anklagen "nie etwas dran" gewesen und sie hätten sich "alle als falsch herausgestellt". Er wisse, was er getan und nicht getan habe. "Ich habe definitiv immer vorsätzlich die Wahrheit gesagt", bekräftigte der ÖVP-Chef seine Verteidigungslinie.
Kritik an den Aussagen von Kurz kam am Montag von SPÖ und FPÖ. "Ein Kanzler kann nicht gleichzeitig auf der Regierungsbank und Anklagebank sitzen", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch in einer Aussendung. FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst ortete eine "Unverfrorenheit von ÖVP-Kanzler Kurz", die "langsam unerträglich" werde. Auch die NEOS zeigten sich kritisch: "Dass sich Kanzler Kurz offenbar nur Gedanken über die drohende eigene Anklage macht, dabei einmal mehr die unabhängige Justiz zu diskreditieren versucht und sich selbst freispricht, zeigt, dass er vor allem mit sich selbst beschäftigt ist", so der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak.
Die NEOS kritisierten am Montag aber auch Aussagen des ÖVP-Chefs von vergangener Woche: In einem Interview mit "vol.at" hatte der Kanzler einen Vergleich zwischen Missbrauchsskandalen in der katholischen Kirche und der Justiz gezogen. Es müsse "möglich sein, dass die Arbeit von Einzelpersonen kritisch hinterfragt werden darf", sagte er. "Es gab eine Institution, die ist früher niemals hinterfragt worden - das ist die katholische Kirche", so der Kanzler weiter. "Als es Missbrauchsfälle gegeben hat, haben einige sogar versucht, das zu vertuschen - und das war am Anfang nicht gern gesehen, wenn es öffentlich Kritik an der Kirche gab. Ich glaube, dass das der Kirche nicht gut getan hat. Ich glaube, keine Institution sollte sakrosankt sein", betonte Kurz. "Und jeder sollte in Ruhe seiner Arbeit nachgehen können. Aber wenn sich jemand etwas zuschulden kommen lasst, dann ist es auch legitim, das anzusprechen." Er glaube, "dass wir schon im Bereich der WKStA hier auch einige Problemfelder gesehen haben in der letzten Zeit."
11 Postings
Ich bin nur noch verblüfft, wie hier der gesamte Stand der Staatsanwälte unter den Generalverdacht der Unfähigkeit aus Parteilichkeit gestellt wird Gewiss der Herr Kurz "sieht" sich als eine wichtige Persönlichkeit, was immer das im Zusammenhang heißen mag. Nicht die Person des Herrn Kurz ist staatspolitisch wichtig, sondern sein Amt wie auch das Amt der Staatsanwälte ist von unverzichtbarer staatspolitischer Wichtigkeit. Der Eitelkeit dieser Person ist es gelungen und geschuldet, dass man tatsächlich wichtige staatspolitische Institutionen wie das Bundeskanzleramt und Staatsanwälte, insbesondere die WKStA an Standesansehen verlieren .. und kein laues Lüfterl regt sich dagegen
Diese Querschläge sollte er tatsächlich unterlassen, aber Hochmut kommt vor dem Fall, Herr Kurz, das war zum Glück schon immer so! Aber solange er nicht wirklich verurteilt ist, sollte auch ein Kanzler als unschuldig gelten und seine Arbeit machen dürfen!
Gerade ein Bundeskanzler sollte Vorbild sein und sich nicht die Lücke in der StPO zugute führen. Das macht kein gutes Bild, aber die grünen Steigbügelhalter haben ihm dies ermöglicht !! Hoffentlich sind wir wenigstens die bald los !
Verquere Logik, besser wäre wohl die Ursache loszuwerden
Interessant ist, dass immer wieder die Grünen verantwortlich gemacht werden für umstrittene Entscheidungen. Wahrscheinlich möchten sie, @karlheinz, wieder eine ÖVP-Alleinregierung, damit "die da oben" wieder schalten und walten können, wie sie wollen. Jaja, dem Herrn Grafen durfte früher schon nichts passieren - da hat sich nicht viel geändert im neuen Kurz'schen Feudalismus. Eine Formulierung "hoffentlich sind wir die bald los" ist schon gewagt. Haben Sie keine gute Einstellung zur Demokratie ?
@unholdenbank, zur Beruhigung, ich habe weder mit den Türkisen noch mit den Grünen etwas "am Hut" ! Gegenwärtig ist es halt schwer eine Wählbare oder einen Wählbaren zu finden. Eine ÖVP Alleinregierung möchte ich schon gar nicht haben !!
Es liegt in der Sache von Beschuldigten, wenn diese vor möglichen Anklageerhebungen, wie nun bei Kanzler Kurz, schlagkräftig erklären, dass „nie etwas dran“ gewesen sei und es hätten sich „alles als falsch herausgestellt“.
Bei Kurz sind sowieso alle anderen schuld! Wie kann einer mit blütenweißer Weste und kreideweißer Stimme (Sebastian) denn überhaupt beschuldigt werden? Frechheit, die können alle nur durch und durch böseartig und niederträchtig sein, wie auch sonst!
Ich finde es als sehr gute Maßnahme, wenn Sebastian Kurz nun von einem/einer unabhängigen RichterIn befragt wird. Eines kann dann Kurz und seine Türkisen bestimmt nicht mehr, nämlich die "ach so böse und gemeine" WKStA mit Dreck beschmieren! Das seit Monaten sinnbildliche Feindbild der WKStA kommt dann Kurz und seinen "Aposteln" abhanden. Wer ist dann schuld? Bin mal gespannt, ob womöglich die Richterin oder der Richter die/der Böse ist und von Kurz und Türkis wortreich angegriffen wird.
...........„Als es Missbrauchsfälle gegeben hat, haben einige sogar versucht, das zu vertuschen – und das war am Anfang nicht gern gesehen, wenn es öffentlich Kritik an der Kirche gab.............
Ich würde es so formulieren:
Als es Korruptionsfälle gegeben hat, haben einige sogar versucht, das zu vertuschen – und das war am Anfang nicht gern gesehen, wenn es öffentlich Kritik an der türkiesen ÖVP gab.
Möglicherweise gibt es bald eimen angeklagten Kanzler die türkise NVP ist halt mee für Überraschungen gut, zu seinem Glück fährt er aber bald Kinderwagen wie sein Kollege Gernot, das erleichtert das Leben heutiger volksparteilicher Politiker maßgeblich, das ist sicher auch dem Grasser zum Verhängnis geworden, das er zur Zeit der Anklage gegen ihn von der alten ÖVP keinen Kinderwagen bekommen hat 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Pädophile Priester mit der Justiz - die gegen Kurz ermittelt - zu vergleichen ist einfach nur noch abartig.
Es gibt sicher Osttiroler die der Deutschen Sprache auch "mächtig" sind; mehr kann ich dazu nicht sagen, sorry dominik.
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