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Verletzter Gleitschirmpilot floh vor Rettungshubschrauber

Der 66-jährige Tourist hatte keine Flugunfallversicherung und fürchtete die Kosten.

Der Startplatz für Para- und Hängegleiter auf der Embergeralm im Gemeindegebiet von Berg im Drautal gilt in der Paragleiterszene als Hotspot für gleitschirmfliegende Urlaubsgäste. So startete auch ein 66-jähriger Tourist aus den Niederlanden auf der Emberger Alm mit seinem Paragleitschirm zu einem Freizeitflug ins Tal nach Greifenburg. Doch aus dem Urlaubsflug wurde nichts, unmittelbar nach dem Start verhing sich die Bremsleine seines Schirmes an seinem Rücken, wodurch er die Kontrolle über das Fluggerät verlor und aus einer Höhe von etwa fünf Metern zu Boden stürzte. Der Verunfallte stieg danach selbstständig wieder zum Startplatz hinauf, klagte allerdings über Rückenschmerzen, woraufhin von Zeugen die Rettungskette in Gang gesetzt wurde.
Der abgestürzte Gleitschirmpilot entfernte sich von der Unfallstelle, sodass er von den Rettungskräften nicht mehr ausgemacht werden konnte und der Hubschraubereinsatz abgebrochen werden musste.
Beim Eintreffen des Rettungshubschraubers C7 war der Gleitschirmpilot verschwunden. Erst im Zuge der Erhebungen durch Beamte der Polizeiinspektion Greifenburg stellte sich heraus, dass der Verunfallte - nachdem er vom Einsatz des Rettungshubschraubers gehört hatte - fluchtartig zu Fuß das Startgelände auf der Emberger Alm in unbekannte Richtung verlassen hatte. Aufgrund dieser Information wurde der Einsatz abgebrochen. Gegen 13.00 Uhr wurde der Mann dann von der Polizeistreife unter Mitwirkung der Bergrettung "Oberes Drautal" mehrere hundert Meter östlich des Startplatzes auf dem Balkon einer Almhütte aufgefunden. Er gab an, dass er aufgrund einer fehlenden Flugunfallversicherung davongelaufen sei. Er habe nur leichte Rückenschmerzen erlitten und werde am Nachmittag selbstständig einen Arzt aufsuchen. Der Niederländer wurde von seiner Ehefrau abgeholt und von dieser in das Krankenhaus nach Spittal/Drau gebracht, wo er stationär aufgenommen wurde. Bei der Untersuchung wurden schwere Rücken- und Wirbelverletzungen festgestellt.

38 Postings

schnuffi
vor 3 Jahren

Zur Erklärung für alle die hier schreiben.... Wenn man telefonisch einen Notruf absetzt, also die Leitstelle anruft, wird gefragt wo, was und wem etwas passiert ist. Wenn man dann sagt das es es auf der Emberger Alm gleich nach dem Start einen Gleitschirmunfall gab und das der Verunfallte "vermutlich" aus mehreren Metern Höhe abgestürzt ist (im besagten Fall aus ca. 5 Metern!!!!) dann schickt die Leitstelle automatisch einen Hubschrauber! Das ist ja wohl klar. Man kann sich das ja nicht aussuchen...... Wer bitte holt im besagten Fall keine Hilfe???

 
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    franzinho
    vor 3 Jahren

    genau "schnuffi"! das wollte ich auch gerade schreiben. Der Verunfallte hat keinerlei Einfluss auf das Transportmittel das geschickt wird. Der Notruf geht ein, die Leitstelle entscheidet. Die Hubschrauberkosten belaufen sich mittlerweile auf ca. € 95,-/Minute. Dazu kommen noch Notarztkosten und Medikamentenpauschale etc. Kann ziemlich teuer werden und schon deshalb sollte jeder eine private Unfallversicherung haben. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur bei Arbeitsunfällen. Verstehen kann ich sowieso nicht, warum man bei einem solchen Hobby auf den nötigen Versicherungsschutz verzichtet. Mit 15-20€ im Monat ist man umfangreich versichert! Ich denke, der Holländer wird in diesem Fall eine schöne Rechnung bekommen. Egal ob er die Hilfe in Anspruch genommen hat oder nicht.

     
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      Godmensch
      vor 3 Jahren

      Hoffe doch sehr, dass er diese auch bekommt. Bei dem Hobby müsste diese Versicherung Pflicht sein sonst gibts keine Starterlaubnis. Wenn du dein Auto nicht versicherst = keine Kennzeichen.

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Ich persönlich würde immer erst versuchen den Verunfallten anzusprechen, wenn die Alm mit einem Fahrzeug angesteuert werden kann dann liegt die Fehlentscheidung bei der Leitstelle sofern keine lebensgefährliche Verletzung besteht oder ein Transport im Auto nicht möglich ist.

     
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      isnitwahr
      vor 3 Jahren

      glauben Sie, dass Sie als Vorbeikommender entscheiden sollten, ob jemand mit dem Fahrzeug oder dem Hubschrauber transportiert werden muss? Wenn die erste Patient bei einer Fehlentscheidung eine Anzeige tätigt, hört sich der Spaß dann auf und die Leitstelle kann aufgrund der Aussage einer zufällig anwesenden Person auch nicht entscheiden, ob ein Patient noch auf die Anfahrt des Rettungswagens warten kann oder es doch u.U. schnell gehen muss. Ich stimme hier franzinho zu, wer ein solches Hobby hat und nicht entsprechend versichert ist hat selbst Schuld, wenn er die Kosten dann selber tragen muss. Ich wünsche dem Herrn gute Besserung und hoffentlich hat er daraus etwas gelernt.

       
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      Joachim
      vor 3 Jahren

      ....bei Rückenproblemen des Verunfallten sollte man KEIN Risiko eingehen!

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Gut welche Gesellschaft versichert Extremsport? Ich bezweifle dass es an ein paar Euro scheitert wenn man solch einen Sport betreibt. Bin gespannt wie einer von Eich reagieren würde wenn er spontan und vorsorglich so eine Summe zahlen soll, die Private Unfallversicherung steigt bei so etwas selbstverständlich aus.

     
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      franzinho
      vor 3 Jahren

      Liebe/r FirstConsul! Ich muss ihnen leider wiedersprechen. Ich selbst bin Versicherungskaufmann und kann ihnen sagen, dass das Paragleiten im Rahmen der Unfallversicherung sehr wohl versicherbar ist. Ebenso wie andere risikoreichere Sportarten wie Klettern, Flugsport, Tauchen in größere Tiefen etc. Bei manchen Gesellschaften sind die Versicherungssummen bei einer eventuellen Dauerinvalidität bis zu einer Höchstsumme begrenzt. Hubschrauber-Nottransporte sind, zumindest bei der Gesellschaft für die ich tätig bin, zur vollen Gänze versichert. Es muss sich dabei nicht einmal um einen Unfall handeln. Es kann auch eine Bergung bei Bergnot, Seenot oder einen Notfall auf Grund eines Herzinfarktes usw. sein. Bergungskosten(Bergrettung), Transportkosten mit dem Rettungswagen etc. sind ebenfalls gedeckelt. Die Unfallversicherung gilt weltweit! Also - die private Unfallversicherung steigt SELBSTVERSTÄNDLICH NICHT aus!!!

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Gut zu wissen Franzinho, stellst du mir einen Link von Euren Versicherungsbedingungen zur Verfügung? Vielleicht wechsle ich dann meine.

     
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      franzinho
      vor 3 Jahren

      Sehr gerne, nur weiß ich leider nicht, ob es mir erlaubt ist einen Link zu einer Versicherungs-Homepage zu posten. Der Administrator von Dolomitenstadt wird es genehmigen wenn es erlaubt ist. Hier der Link für den Unfallschutz der Generali Versicherung.

      https://www.generali.at/fileadmin/media/privatkunden/gesundheit_unfall/pdf/folder_unfallschutz2020_web.pdf

      Schöne Grüße!

       
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      Christof
      vor 3 Jahren

      Hier die Alternative als Förderer der Bergrettung Tirol:

      https://bergrettung.tirol/bergungskostenversicherung

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Gemäß AUVB 2020 Artikel 5, Absatz 1.1 besteht kein Versicherungsschutz wenn die versicherte Person als Luftfahrzeugführer für die nach österreichischem Recht eine Erlaubnis benötigt wird einen Unfall erleidet.

    Das schließt vertraglich sämtliche Versicherungsleistungen aus, auch die Unfallkosten für Bergung.

     
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      12345
      vor 3 Jahren

      @FirstConsul Du wirsts natürlich besser wissen als der, der bei einer Versicherung arbeitet. 🤦🏼🙃

       
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      franzinho
      vor 3 Jahren

      Liebe/r FirstConsul! Mit Luftfahrzeugführer sind Piloten von Flugzeugen gemeint. Ein Paragleiter ist kein Luftfahrzeug!!! Dies war mein letztes Posting zu diesem Thema. Ich bin keinesfalls gewillt mit Ihnen hier im Forum über Versicherungsbedingungen zu sprechen. Freundliche Grüße!

       
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      S-c-r-AT
      vor 3 Jahren

      @FirstConsul

      Offenbar hat Ihnen nicht nur die Dinosaurier-Lektüre Probleme bereitet. Sie interpretieren ständig irgendetwas falsch. Sei es nun die Schöpfungsgeschichte, oder Versicherungstexte....😂

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Ein Gleitschirm ist ein Luftfahrzeug auch wenn kein Kraftfahrzeug. Nein über 10 Seiten Versicherungsbedingungen sind nicht so geschrieben das da der Author irgendetwas damit "gemeint" hat.

    Eine Versicherung die 20 Euro im Monat kostet schließt Unfälle wie von dem Niederländer ganz eindeutig aus.

    Jeder hier der so unverständnisvoll war weil jemand angeblich keine private Unfallversicherung hat sollte sich jetzt mal selbst an der Nase nehmen.

    Für Mitglieder einer österreichischen Krankenkasse werden diese Kosten wohl übernommen, für Touristen allerdings nicht.

     
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      franzinho
      vor 3 Jahren

      Jetzt muss ich doch noch einmal schreiben, liebe/r FirstConsul! Es ist ein Unterschied zwischen Luftfahrzeugführer und Luftsportgeräteführer. Mit Letzterem sind unter Anderem auch die Paragleiter gemeint. Ich gebe Ihnen in diesem Punkt recht, dass diese laut Bedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Aber, wir schon erwähnt, besteht die Möglichkeit gegen eine Mehrprämie, dieses Freizeitrisiko einzuschließen. Gewisse Versicherungssummen wie z.Bsp. Dauerinvalidität sind mit Höchstsummen begrenzt. Ab einer Versucherungssumme von € 3000.- ist unter Anderem die Bergung durch einen Hubschrauber zur vollen Gänze gedeckt. Ich spreche hier von den Leistungen der Generali. Dass die Krankenversicherung oder ein anderer Sozialversicherungsträger die Hubschrauberbergung bei einem Freizeitunfall, speziell im Gebirge, übernimmt halte ich für ein Gerücht! Freundliche Grüße!

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Vielen Dank gür die Bestätigung!

    Wenn jemand einen Notfall an Berg erleidet der kein Unfall ist dann wird der Hubschrauber wie der Krankenwagen mit Sicherheit von der Krankenkasse übernommen, vorausgesetzt wir sind in Österreichbund auch pflichtversichert. Es hängt ja nicht immer alles mit einem Unfall zusammen, könnte ja auch ein Herzinfarkt sein.

    Stell dir vor der bekommt hinterher die Rechnung, da kann man den Defilibrator gleich wieder starten.

     
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Olbmsgleiche
vor 3 Jahren

Also, bei schweren Rücken-und Wirbelverletzungen würde ich nicht mehr von Lapalien reden!!!! Der hat offensichtlich sehr viel Glück gehabt, dass da nicht mehr passiert ist, mit dem eigenen Auto von der Alm runter bis Spittal! Wenns ganz blöd hergeht ist er gelähmt! Wahnsinn, echt so Glück gehabt. 🍀

 
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Das mag durchaus sein, die schwere der Verletzung wurde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt klar.

    Er wird auch nicht mut voller Geschwindigkeit auf den Boden geknallt sein sonst wäre sicher noch mehr passiert, der Gleitschirm wird wohl etwas abgebremst haben.

     
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      isnitwahr
      vor 3 Jahren

      vielleicht, vermutlich, wahrscheinlich, eventuell dürfte es so gewesen sein.... das schützt Sie nicht vor einer Verurteilung bei einer Klage, wenn Sie den Verunfallten ansprechen und dann selbst entscheiden, dass ein Privattransport ins Krankenhaus angebracht ist. Sowas würde in so einem Fall nicht einmal ein zufällig anwesender Arzt so mir nichts dir nichts entscheiden, ohne Untersuchung Röntgen usw.

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    ich bin weder Arzt noch Sachverständiger. Wenn mir jemand bei klarem Verstand sagt er braucht keinen Hubschrauber, Krankenwagen oder sonst was dann brauche ich dies auch nicht in Frage zu stellen.

    Wenn ein Unfall allein Grund wäre jedes mal den Notruf zu wählen dann müsste man dort ziemlich Personal aufstocken.

    Bevor wir nun diskutieren was ein Unfall ist, dies steht in den etwa 14 Seiten Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung. Einfach rausholen und nachschlagen. Dass jeder so eine Versicherung haben sollte haben wir ja längst geklärt.

     
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      Christof
      vor 3 Jahren

      ....und nach einem Sturz aus hoher Höhe (wie's im Fachchargon genannt wird, über 4 Meter) ist man immer bei klarem Verstand?🤔🤷🏻‍♂️

       
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      FirstConsul
      vor 3 Jahren

      Nein nicht immer, aber das merkt man.

       
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      S-c-r-AT
      vor 3 Jahren

      Schon wieder absoluter Nonsense. Bitte, bitte kommentieren Sie nichts mehr, wovon Sie keine Ahnung haben. Sie stellen hier die verrücktesten Theorien auf und verbreiten diesen Quatsch auch noch mit einer Vehemenz, die seinesgleichen suchen muss.

      Beim kleinste Verkehrsunfall mit Personenschaden ist der Notruf abzusetzen. Da kann die geschädigte Person noch so sehr versichern, dass ihr nichts fehlt. Tu ich das nicht wird das mit Fahrerflucht geahndet. Warum wohl? Ach ja, die verunfallte Person kann im Schockzustand keine richtige Einschätzung abgeben. Das war auch beim Paragleiter der Fall. SCHWERE Rücken- und Wirbelverletzungen trotz seiner Behauptungen, es fehle ihm nichts.

       
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Kilian1990
vor 3 Jahren

Hauptsache sofort einmal einen Hubschrauber in die Luft schicken. Wer hat den Fehler gemacht? Der Gleitschirm-Pilot sicher nicht... Und wer bezahlt den Flug? Hoffentlich nicht die öffentliche Hand.

 
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    schnuffi
    vor 3 Jahren

    Leider ist das wieder einmal ein völlig unsinniger Kommentar!!!!!

     
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      Omo
      vor 3 Jahren

      Irrtum! Kilian1990 hat vollkommen recht!

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Sehe ich genauso, wenn jemand ansprechbar ist kann dieser bei der Entscheidung nicht übergangen werden. Fehlentscheidung seitens des Ersthelfers.

    Vielleicht kann ein Urteil diesbezüglich die Leute animieren nicht leichtfertig sofort einen Hubschrauber anzufordern.

     
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      le corbusier
      vor 3 Jahren

      kann aber auch Ersthelfer abschrecken einen Notruf abzusetzen. Verletzte sind oft verwirrt und meinen, sie brauchen keine Hilfe.

      im Zweifel ist es immer besser wenn die Rettung kommt, als dass man sich im nachhinein Vorwürfe machen muss, warum man nicht angerufen hat.

       
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      Oschtadio
      vor 3 Jahren

      Lieber FirstConsul Ich war Jahrelang Beruflich im Rettungswesen tätig (Flugrettung, Bergrettung, Pistenrettung) habe also mit sehr viel Verunfallte egal bei welcher Sportart/Freizeit/Beruflich zu tun gehabt natürlich auch als Ersthelfer. Aber jede Person egal welches Unfallschema Verletzung leicht oder schwer ist in einem Schockzustand und kann dir deshalb offiziell eine klare Antwort geben über seinen befindlichen Zustand. (Sturz auf Piste mit Helm auf hat offensichtlich nur Kratzer im Gesicht bzw. Nase. Habe mit der Person gesprochen hat gesagt er braucht nur ein Pflaster für die Nase habe ihn das gegeben. Er hat seine Freizeitaktivität wieder aufgenommen. Am Abend hat die besagte Person im Hotel nach einer Schmerz Tablette zwecks Kopfschmerzen gefragt und eingenommen. Am nächsten Tag in der Früh ist die Person an einer Gehirnblutung im Hotelzimmer verstorben. Eine Frage jetzt an Sie habe ich als Ersthelfer richtig gehandelt oder hätte die Person einen Hubschrauber gebraucht der ihn direkt in eine Klinik geflogen hätte. Nachweislich durch den Sturz ist der tragische Fall eingetreten.) Soviel zu ihren offensichtlichen ganz klaren Angaben zwecks ein Hubschrauber zu früh bestellt.

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Es wäre richtig unangenehm wegen so einer Lapalie eine wahnsinns Rechnung serviert zu bekommen. Ich denke die Rettungskette wurde zu früh in Gang gesetzt, wahrscheinlich waren die ersten Eorte der Ersthelfer dass der Hubschrauber bereits unterwegs ist und der Niederländer ist dann erst richtig im Schock verfallen.

    Private Unfallversicherungen werten so etwas unter Extremsport und schließen solche Aktivitäten häufig aus wenn diese Regelmäßig betrieben werden, wenn der Gleitschirm dem Niederländer gehört dann ist auch schwer zu rechtfertigen dass dies eine spontane und einmalige Sache war.

     
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      S-c-r-AT
      vor 3 Jahren

      Hören Sie eigentlich selber, was Sie da von sich geben? "Die Rettungskette wurde zu früh in Gang gesetzt."

      Sind wir echt schon so weit, dass der Ersthelfer abwägen muss, welche Rettungsinstanz letztendlich kommen darf? Vielleicht ist er in naher Zukunft dann auch noch mit Schadenersatzklagen konfrontiert. Kranke Welt, wenn dem Ersthelfer da noch eine Schuld aufgebürdet werden sollte. Aber bald haben wir sowieso amerikanische Verhältnisse, wo die Menschen über den am Boden liegenden Sterbenden drübersteigen und sich nicht darum kümmern.

      Wenn ich solche Sportarten betreibe, habe ich mich gefälligst abzusichern, oder die Kosten selber zu tragen. Dem Niederländer gehört die doppele Maut berechnet, weil er auch noch abgehaut ist.

      Schwere Rücken- und Wirbelverletzungen: doch keine solche Lapalie, wie von Ihnen angesprochen...

       
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    FirstConsul
    vor 3 Jahren

    Ich denke nicht dass es auf 2 Minuten drauf ankommt, man kann durchaus erwarten dass man sich kurz ein Bild vom Verletzten macht, das fragt die Leitstelle in der Regel ja auch.

     
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      isnitwahr
      vor 3 Jahren

      in Gottes Willen, jetzt ist nicht nur jeder Virologe sondern auch Notarzt!

       
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      12345
      vor 3 Jahren

      @FirstConsul Wenn man keine Ahnung hat: einfach Fr.... halten.

       
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    Christof
    vor 3 Jahren

    Prinzipiell obliegt die Entscheidung der Alarmierungskette der Leitstelle, die nach gewissen Kriterien eben Bergrettung, Hubschrauber, Rotes Kreuz, Feuerwehr, ..... alarmiert. Meist geschieht das auch nach Absprache mit der Einsatzleitung der Bergrettung (Anfahrtszeit, Verletzungsmuster,...)!

    Ob dann ein Hubschrauber kommt (bzhw. welcher) entscheidet definitiv NICHT der Patient und das ist auch gut so!!!

    Irgendwann muss einfach mal in die Köpfe rein, dass sich die Leute dementsprechend versichern sollten, wenn sie diverse Sportarten ausüben. Und dass Paragleiten zu den "Risikosportarten" zählt, brauchen wir hoffentlich nicht genauer erörtern (in Österreich gibt es sogar eine Versicherungspflicht).

    Für all jene die "nur" Bergwandern bietet auch die Bergrettung Tirol ein Fördererpaket an, wo die gesamte Familie (Mann, Frau, Kinder bis 18 Jahren) mit € 28,- jährlich einen ausreichenden Versicherungsschutz (Bergekosten, Sucheinsatz,...) genießt - das sollte uns unser Leben wohl wert sein!!!

     
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      vor 3 Jahren

      Genau so ist es.

       
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