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Weitere Corona-Lockerungen ab Donnerstag fix

Die Maskenpflicht entfällt auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren.

Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend die ab Donnerstag geltenden Corona-Lockerungen in einer neuen Verordnung präzisiert. Eine Überraschung ist dabei. Die Maskenpflicht entfällt auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Sperrstunde gibt es keine mehr, womit auch Nachtlokale wieder aufmachen können, das allerdings zu maximal 75 Prozent befüllt. Im Handel gibt es dafür keine Quadratmeter-Beschränkung mehr. Die bekannte 3-G-Regelung, also der Nachweis, geimpft, getestet oder genesen zu sein, bleibt aufrecht. Diese gilt wie schon bisher im Gastgewerbe, bei körpernahen Dienstleistungen, in Beherbergungsbetrieben, für Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern, in Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive), für Reisebusse und Ausflugsschiffe und an nicht öffentlichen Sportstätten. Weiterhin bestehen bleibt die Regelung außerdem für Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, für Besucher, Mitarbeiter und Neuzugänge in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, für Besucher und Bedienstete von Krankenanstalten oder Kuranstalten sowie an sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden. Für Zusammenkünfte ab 100 Personen besteht eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 500 Personen gilt eine Bewilligungspflicht. Eine Personenobergrenze im Rahmen der Corona-Regelungen gibt es nicht mehr. Dort, wo 3-G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich. Ausnahmen gibt es für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen, wo allerdings statt FFP2-Maske auch der einfache und weniger wirksame Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann. Die Tragepflicht zumindest eines MNS gilt ab dem 1. Juli auch in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen, an Arbeitsorten mit Kundenkontakt und bei Parteienverkehr. Die MNS-Verpflichtung besteht auch für Besucher und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen, von stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie von Kranken- und Kuranstalten. Die Betreiber können aber auch strengere Regeln, also im Regelfall eine Pflicht zur FFP2-Maske verfügen. Für Betriebsstätten des Gastgewerbes, in denen Sitzplätze üblicherweise nicht oder nicht für die überwiegende Dauer des Aufenthalts eingenommen werden, also insbesondere Tanzlokale, Clubs und Diskotheken, gilt ab dem 1. Juli eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität. Die Erhebung von Kontaktdaten bei Personen, die sich länger als 15 Minuten etwa im Lokal oder Hotel aufhalten, bleibt weiterhin bestehen. Die gleiche Regel gilt an nicht öffentlichen Sportstätten, nicht öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften ab 100 Teilnehmern.

10 Postings

winpit
vor 3 Jahren

"Dort, wo 3-G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich." Da kann ich nur lachen! Kann mich noch gut an die Vertreter der Gastronomie erinnern, die vehement die Öffnung der Gaststätten gefordert haben. Es wären Sicherheitskonzepte ausgearbeitet worden und man würde sich an alle Auflagen halten. Ich wurde schon 2-mal geimpft und bin daher vollimmunisiert. In den letzten Wochen war ich in 2 verschiedenen Restaurants im Lienzer Talboden. Im ersten wollte ich die Impfpässe unserer Familie vorweisen, welche der Kellner aber gar nicht anschaute. Auch keine Registrierung wurde durchgeführt. Im zweiten Restaurant wurde nicht einmal nachgefragt. Es scheint also so zu sein, dass ohnehin jeder überall hin gehen kann, ohne einen Nachweis zu haben. Wenn im Herbst wieder über Schließungen der Gastronomie debattiert werden sollte, dann kann man nur sagen - SELBER SCHULD!

 
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    Bergtirol1
    vor 3 Jahren

    @winpit.. Sehe ich genauso... Die 3G scheinen nicht in der Gastro angekommen zu sein... Leider

     
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Bergtirol1
vor 3 Jahren

Zum Thema "Dort wo die 3G Regeln gelten, entfällt die Maskenpflicht" - - kann ich nur soviel sagen: Die 3 G Regeln werden doch meist wirklich nur Alibihalber angewandt - -schade - - jeder der in Osttirol und Oberkaernten in Cafés, Restaurants oder Bars unterwegs war wird das auch bestätigen können. Wirklich alles kontrolliert wird nur in den Casinos oder in Hotels und Beherbergungsbetrieben. Schade ist nur das der Gast sich auf die 3 G s eingestellt hat und wenn 's keiner kontrolliert, oder nur halbherzig umsetzt wird - - ist halt jegliche Bemühung für die Fisch!!! Ich persönlich finde immer noch das Auflagen zum einhalten da sind, auch wenn man dadurch den einen oder anderen Mehraufwand hat 😉

 
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multi 1
vor 3 Jahren

Die nächste Grippewelle kommt sicher, jetzt heißt sie halt Corona.

 
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karlheinz
vor 3 Jahren

@bergfex, ich bin voll Ihrer Meinung. Hier dreht sich alles um den Tourismus, welcher dem Staat die Kassen füllen sollte. Leider kostet ein neuerlicher Lockdown noch Vieles mehr !! Das Beruhigen der Gemüter ist das Eine, aber das Einsperren wegen eines weiteren Lockdowns das Andere. Vorsicht jedes Einzelnen ist angebracht !!

 
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Right
vor 3 Jahren

Nein nein nein das kann nicht sein.

Der Mund Nasen Schutz reicht nicht aus um uns zu schützen. Das sagten doch alle Experten in X Fernsehsendungen und Medien berichten. Stunden haben sie sich darüber unterhalten und sind zum Schluss gekommen, dass man nur mit ffp2 geschützt ist.

Und nun, wieder alles egal? Sogar Ausnahmen für Altersheime soll es geben. Ging es nicht ursprünglich darum, diese gefährdeten Menschen zu schützen??

 
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    schwarzbuntgetupft
    vor 3 Jahren

    jaja, die ffp2 masken... frag mal die, die den fetzen den ganzen tag in überhitzten räumen tragen müssen🤔 und, weil wir grad dabei sind, besonders diese sind ja der gesundheit wahnsinnig zuträglich, gell (sarkasmus off). kann man übrigens bereits in vielen studien nachlesen, wie ungesund die sind (nicht nur das wieder einatmen, auch glyphosat usw findest man hier) aber wenn du sie nur zum einkaufen aufhast, wirds schon nichts machen🤷 und zu den impfstoffen für kinder gibts ja auch in österreich bereits die ersten 12-15jährigen, die dann mit herzmuskelentzündungen und weiteren schweren nebenwirkungen zu kämpfen haben! wir warten mit angehaltenem atem...

     
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Beobachter45
vor 3 Jahren

Ich glaube die Zeit ist reif für Lockerungen. Aber wir sollten weiter achtsam sein. Ich war in letzter Zeit viel in Osttirol und Kärtnen unterwegs. Es wird fast nirgends die 3 G Regel kontrolliert. Ich kenne viele Bekannte die sagen " Für was impfen oder testen. Es kontrolliert eh keiner ". Wenn uns das nur nicht auf den Kopf fällt. Aber dann im Herbst wieder jammern wenn die Regeln verschärft werden. Also haltet euch an die Regeln. Wir sich schon nicht impfen lassen will , sollte sich bitte regelmäßig testen lassen. Nur gemeinsam kommen wir durch diese nicht einfache Zeit.

 
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Denksport
vor 3 Jahren

Noch gestern hieß es, dass beim Frisör weiterhin ein MN-Schutz nötig ist, aber es zum Flippen in der Disco keinen mehr braucht. Dem Einflüsterer, der unseren verordnungsliebenden Kapazundern diesen Widersinn aufgezeigt hat, gebührt ein Bussi!

 
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    bergfex
    vor 3 Jahren

    ......... Tanzlokale, Clubs und Diskotheken, gilt ab dem 1. Juli eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität............

    Na dann gute Nacht . Der nächste Herbst-LD steht schon in den Startlöchern.

     
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