Verteidigungsministerin Tanner baut das Bundesheer um
Reform der Führungsstruktur soll das Heer stärken und „Aktenpingpong“ beenden.
Das Verteidigungsministerium und die Heeresführung werden neu strukturiert. Kern der Reform ist eine Verschlankung der Führungsstruktur und die Trennung von Verwaltung und militärischer Führung. Aus bisher fünf Sektionen in der Zentralstelle werden künftig drei Direktionen. Der Personalstand im Ministerium schrumpft dabei. Und der Generalstabschef bekommt eine Doppelfunktion: Er ist als Person Teil des Ministeriums und gleichzeitig Generaldirektor für Landesverteidigung.
Das Ministerium, das bisher fünf Sektionen hatte, besteht künftig aus dem Kabinett inklusive Generalsekretär, darunter folgen zwei zivile Generaldirektionen: eine für Personalführung und Budget zuständige Präsidialdirektion und eine für Recht, Diplomatie und Kommunikation zuständige Direktion für Verteidigungspolitik. Die Umstellung auf Direktionen sei eine Anpassung an internationale Standards, heißt es aus dem Ressort.
Die vom Generalstabschef geführte Generaldirektion für Landesverteidigung ist Teil des Ministeriums und des Bundesheeres zugleich. Ihr werden in Form von acht weiteren Direktionen alle Fachbereiche der Truppe unterstellt, zudem ist ihr die Direktion „Fähigkeiten- und Grundsatzplanung“ zugeordnet. Aus dem Kommando Streitkräfte wird die Direktion Einsatz, die Luftkomponenten werden in der Direktion Luftstreitkräfte zusammengeführt, in der Direktion Ausbildung werden alle Ausbildungskomponenten gebündelt, das Kommando Streitkräftebasis wird zur Logistik-Direktion, es folgen noch die Direktionen Beschaffung, IKT und Cyber, Infrastruktur sowie militärisches Gesundheitswesen.
Alle Führungspositionen werden dabei neu ausgeschrieben. Im Ressort versichert man allerdings, dass es bei dieser Strukturreform nicht um Umfärbungen gehe, sondern um eine „Verschlankung der Verwaltung und Stärkung der Truppe“, wodurch das Bundesheer insgesamt effektiver und ökonomischer werden soll. Redundanzen sollen vermieden und „budgetäre und personelle Spielräume“ geschaffen werden.
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