„Realitätsfern“: Konsumverbot in Vereinslokalen?
Kritik des Pensionistenverbandes: Zu viele Einschränkungen, zu viel Bürokratie.
Der Pensionistenverband Tirol ist mit den ab 10. Juni in Kraft tretenden Corona-Lockerungen nicht zufrieden. Nach wie vor gelten Einschränkungen, de facto auch ein Ausschankverbot in Vereinslokalen. „Da werden in der Öffnungsverordnung auf der einen Seite Großevents erlaubt, auf der anderen Seite werden die Vereine mit Quadratmeterbestimmungen sekkiert und man darf im Vereinslokal nicht einmal einen Kaffee oder Mineralwasser konsumieren“, ärgert sich PV-Landespräsident Herbert Striegl.
Für viele Mitglieder, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder wegen mangelnder finanzieller Mittel nicht auf großem Fuß leben, sei der wöchentliche Klubnachmittag in ihrer Gruppe des Pensionistenverbandes oft die einzige Abwechslung im einsamen Alltagsleben. „Alle verstehen, dass man weiter vorsichtig sein muss. Was aber niemand versteht, ist, dass man bei diesen Treffen mit überschaubarer Personenzahl und bei Einhaltung aller Auflagen keine Jause und keinen Kaffee genießen darf“, so Striegl, der die Verordnung als „realitätsfern“ bezeichnet.
Peter Kostelka, der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs, kritisierte schon vor Wochen, dass Öffnungsschritte besser nachvollziehbar sein müssten, „damit unser buntes, vielfältiges, menschenverbindendes und sozial so wichtiges Vereinsleben nicht derart unnötig behindert wird.“
5 Postings
Schön langsam fängt das Gehirn bei vielen nach Monaten wieder schön langsam an zu arbeiten. Gott sei Dank.
Ich nehme an, dass es sich hier um einen gemeinnützigen Verein nach österr Recht handelt. Wenn ja, sollte sich der Herr Präsident/Obmann einmal überlegen, dass es sich dabei um einen eigenen Rechtskreis handelt. Es ist im eigenen Rechtskreis möglich, was sonst nicht möglich ist !!! Es ist immer klug, sich über seine Rechte zu informieren, bevor man sich über Schikanen ärgert... Wenn der Ausschank nur an Vereinsmitglieder erfolgt, können die Polizei sich vor dem Vereinslokal aufpflanzen, wie sie wollen. Sie haben aber jedenfalls kein Recht den eigenen Rechtskreis des Vereines zu beamtshandeln. Sind Einige aufgewacht ...? Nur ein kostenloser juristischer Rat....
Wir nehmen gerne jeden juristischen Rat an. Aber unsere Vereinsaktivitäten finden in öffentlichen Räumlichkeiten/Räumen statt und sind keine Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich im Sinne des §13 Abs. 10. Für uns gelten ab heute diese Regelungen im Sinne des § 13: Bei Zusammenkünften gilt die Personenobergrenze von 50 Teilnehmer*innen. Dies gilt sowohl für Indoor- als auch Outdoor-Veranstaltungen. mindestens ein Meter Abstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Zutrittsberechtigung (getestet / genesen / geimpft) ist erforderlich. Details hier. Die Teilnehmenden haben den Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Maskenpflicht: in geschlossenen Räumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Ausnahmen: Während der Konsumation von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. Konsumation in geschlossenen Räumen ist verboten; im Freien dürfen Speisen und Getränke unter sinngemäßer Einhaltung der Bestimmungen für die Gastronomie ausgegeben werden Registrierungspflicht: Der*die Verantwortliche hat von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am Ort der Veranstaltung / Zusammenkunft aufhalten, Kontaktdaten zum Zwecke des Contact-Tracing zu erheben. Anzeigepflicht: ab 18 Personen muss der*die Verantwortliche spätestens eine Woche vorher die Zusammenkunft bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.
Das ist die gelebte Realität für alle Vereine und deren Zusammenkünfte, die nicht den Ausnahmebstimmungen unterliegen, ab heute. Herbert Striegl Landespräsident Pensionistenverband Tirol
Wie es aussieht ist hier nur mehr Willkür angesagt. Es gibt derzeit trotz Massentestungen so gut wie keine positiv getesteten Fälle (geschweige denn schwer an Covid Erkrankte) - aber wie es scheint ist eine bestimmte Lobby daran interessiert, dennoch krampfhaft Beschränkungen durchsetzen... damit die Angst uns ja nie verlässt.
Ist nicht ein Großteil der Pensionisten eh geimpft ?? Ich frage mich wozu ? Da kann doch etwas nicht stimmen !
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