Oberlandesgericht hebt Verfügung gegen Köll auf
Wie berichtet, hat das Landesgericht Innsbruck in einer Einstweiligen Verfügung dem BKH-Verbandsobmann Andreas Köll untersagt, diverse Anschuldigungen gegen den Arzt, Virologen und Laborbetreiber Gernot Walder zu erheben. Diese Verfügung wurde nun vom Oberlandesgericht aufgehoben, das Erstgericht muss sich neuerlich mit der Causa befassen. Köll und dessen Anwalt Johannes Hibler sehen das als Erfolg, Walder-Anwältin Stefanie Lugger bewertet das Urteil naturgemäß anders: „Das OLG hat die Verfügung weder abgewiesen, noch eine inhaltliche Aussage über deren Berechtigung getroffen, sondern dem Erstgericht eine formal notwendige Verfahrensergänzung aufgetragen.“
2 Postings
Der Bürgermeister Köll sollte jeden Cent des Rechtsanwaltes selbst aus eigener Tasche bezahlen. Dann hört er schnell mit diesem dummen Blödsinn auf. Zum Fremdschämen
Hauptsache die Gerichte und Anwälte sind mit so etwas Unnötigem beschäftigt und verprassen unser Steuergeld. Wieder sinnlose Kosten, verursacht durch den Bürgermeister.
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