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Wie funktioniert der Coronatest für zuhause?

Selbsttests sind als „Eintrittstests“ gültig, wenn sie online registriert werden. Erklärvideo!

Pünktlich zur Öffnung der Gastronomie, Kultur und Sportstätten kann man sich in Tirol seit dem 19. Mai zusätzlich zu den bekannten Coronatests in Teststraßen, -stationen und Apotheken auch zuhause selbst auf das Coronavirus testen. Die sogenannten „Wohnzimmertests“ ergänzen das bereits bestehende Angebot und sind bei negativem Testergebnis für 24 Stunden auch als „Eintrittstest“ gültig. Jedoch nur, wenn sie online unter selbsttest.tirol erfasst werden. Während die dafür nötigen QR-Codes am vergangenen Mittwoch noch nicht in den Lienzer Apotheken erhältlich waren, können nun pro Person fünf solcher Codes einzeln oder gemeinsam mit den Selbsttests abgeholt werden. Ab Juni sollen es zehn Tests pro Person sein, die man mit der e-Card erhält. Wer sich selbst testen möchte, sollte zumindest vier Dinge bereithalten:
  • einen Selbsttest, welchen man unter Vorlage der e-Card in Tiroler Apotheken erhält, samt QR-Code (aktuell fünf Testkits pro Monat, ab Juni werden es zehn Kits pro Person sein)
  • ein internetfähiges Gerät (z.B. Smartphone, Tablet oder Computer) über welches man sich online registriert
  • eine Kamera oder ein Handy, um sowohl das Ergebnis des Covid-Tests als auch den entwerteten Test abzufotografieren
  • einen Kugelschreiber oder Permanentmarker, mit welchem der Test entwertet werden muss
Doch wie funktioniert das „Selbertesten“ eigentlich genau? Wir haben den Covid-19 Selbsttest ausprobiert und die wichtigsten Schritte im Video zusammengefasst. Bitte lest trotzdem immer die beigelegte Gebrauchsanweisung und haltet euch an die Schritte, die dort angeführt werden. Das Ergebnisprotokoll, das schließlich als „Eintrittstest“ gilt, erhält man wie gewohnt per Mail oder SMS. Es ist ab dem Testzeitpunkt 24 Stunden gültig. Ausführliche Informationen zum Selbsttest und zur richtigen Durchführung der Tests sind auf der Webseite www.tirol.gv.at/selbsttest verfügbar. Es ist wohl selbsterklärend, dass ein positives Testergebnis nicht als „Eintrittstest“ gilt, in diesem Fall muss das Ergebnis über 1450 gemeldet werden und die getestete Person erhält eine Überweisung für einen PCR-Test. Auch Selbsttests, die ohne Registrierung durchgeführt werden, gelten nicht als „Eintrittstests“ für Gastronomie, Kultur und Co.

4 Postings

Mairtraudl
vor 3 Jahren

Komplett für die Fische.🙈

 
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roli72
vor 3 Jahren

Ich möchte folgendes hinzufügen: "Importierte" Test aus Kärnten können in Tirol nicht als Nachweis für Gastro........ verwendet werden.Diese haben keinen QR-Code dabei.

 
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Aspasia
vor 3 Jahren

Und es fehlt auch ein Hinweis darauf, dass ein nur ganz leichter zweiter Strich auch schon positiv ist, siehe hier am Bild auf dem Twitteraccount von Virologin Ciesek: https://twitter.com/cieseksandra/status/1334924596106113024 Der vierte von links ist auch positiv, kaum zu sehen...

 
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Aspasia
vor 3 Jahren

Das Schnäuzen vor der Probenentnahme fehlt, das ist sehr wichtig, um das richtige Material von weiter hinten auf dem Testtupfer zu haben. Siehe hier https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2093601-Schluessel-zur-Freiheit.html und hier unter der Zwischenüberschrift weiter unten: ,,Antigen-Tests wichtiges Werkzeug" https://www.ndr.de/nachrichten/info/66-Coronavirus-Update-Die-Stunde-der-Antigen-Tests,podcastcoronavirus266.html

 
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