Gelockerte Besuchsregeln in Wohn- und Pflegeheimen
Ab heute, Mittwoch, 19. Mai, gelten gelockerte Besuchsregeln für die Wohn- und Pflegeheime in Osttirol. Die Bewohner dürfen nun auch am Vormittag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr Besuche empfangen, am Nachmittag ist zwischen 14.00 und 17.00 Uhr Besuchszeit. Bis zu drei BesucherInnen pro Tag sind erlaubt und auch die Wochenregel fällt, das heißt man kann Angehörige künftig wieder täglich besuchen. Als Sicherheitsmaßnahme gilt auch für Wohn- und Pflegeheime die 3-G-Regel: Eingelassen wird nur, wer entweder getestet, geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen ist und das auch nachweisen kann. Aufrecht bleibt die Pflicht zur Besucherregistrierung.
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