Einreise-Quarantäne fällt für zahlreiche Länder
Neue Einreiseverordnung ab 19. Mai. Einreise auch aus Italien ohne Quarantäne.
Durch die gestern kundgemachte Novellierung der bundesweiten Einreiseverordnung entfällt ab morgen, Mittwoch, bei der Einreise nach Österreich aus zahlreichen Ländern die Quarantänepflicht. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel) ersetzt.
„In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen“, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Aussendung. Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung. Es werden alle Impfungen anerkannt, die von der EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. „Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist zudem eine Quarantäne anzutreten, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln“, so Mückstein.
Für Staaten mit geringem Infektionsgeschehen ist keine Quarantäne mehr vorgesehen. Dazu zählen Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn und Vatikan. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich. Kann bei der Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden.
Geimpfte oder genesene Personen müssen auch bei der Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten, Getestete schon. Diese kann ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem negativen Testergebnis beendet werden. Zu diesen Ländern zählen derzeit Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern. Die Einreise aus Virusvariantenstaaten (derzeit Brasilien, Indien und Südafrika) ist wie bisher nur sehr eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische StaatsbürgerInnen und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich aus diesen Ländern einreisen.
Kinder ab zehn Jahren müssen getestet werden, für Jüngere zählt der Immunitätsstatus der Eltern. Die Quarantänepflicht gilt grundsätzlich auch für Kinder, entfällt aber, wenn die Eltern bzw. Aufsichtsberechtigten von der Quarantäne befreit sind. Grundsätzlich ist vor jeder Einreise eine elektronische Registrierung notwendig, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf. PendlerInnen müssen sie alle 28 Tage erneuern.
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