Mit Montag, dem 3. Mai 2021 streicht Österreich seine beiden Nachbarländer Italien sowie die Slowakei von der Liste der Hochinzidenzstaaten, für welche besonders strenge Einreisebestimmungen nach der COVID-19-Einreiseverordnung gelten.
Erleichterungen bringt diese Änderung der Einreiseverordnung vor allem für Pendler zwischen Italien oder der Slowakei und Österreich, diese Personen müssen zwar weiterhin einen negativen Corona-Test vorzeigen, jedoch ist dieser in Zukunft sieben Tage lang gültig. Bis jetzt war ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder Antigentest nachzuweisen.
Weiterhin bestehen bleibt wie für den Großteil der europäischen Länder die Quarantänepflicht – mit Ausnahme von Pendlern und bei einer Einreise aus medizinischen Gründen –, diese entfällt aktuell nur für Reisende aus sieben Staaten: Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Vatikan und seit Neuestem auch Finnland. Die Einreise aus diesen Ländern ist uneingeschränkt möglich.
Einreisende aus anderen Ländern müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, selbst wenn sie bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorzeigen. Frühestens nach fünf Tagen können sie die Selbstisolation vorzeitig beenden, indem sie ein negatives COVID-Testergebnis vorweisen.
Die COVID-19-Einreiseverordnung trat im Oktober 2020 in Kraft und gilt aktuell zumindest bis zum 31. Mai 2021. Die anstehenden Lockerungen ab 19. Mai sowie der europäische Grüne Pass könnten erneut Änderungen der Einreisebestimmungen bedeuten.
Die gesamte COVID-19-Einreiseverordnung sowie die aktuelle Änderung der Verordnung finden sich im österreichischen Rechtsinformationssystem (RIS).
Einreisebestimmungen für Italien gelockert
Negative COVID-Tests sind für Pendler aus Italien und der Slowakei künftig sieben Tage gültig.
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