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Ursache für Goldeck-Unglück weiter unklar

Weitere Ermittlungen nach tödlichem Unfall. Flugzeug als Auslöser „unwahrscheinlich.“

Nach einem tödlichen Unfall bei Wartungsarbeiten an der Goldeckbahn bei Spittal an der Drau im April 2019 sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Damals war ein 45-jähriger Mann von einem Tragseil getroffen und getötet worden. Wie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Dienstag mitteilte, wurden Ermittlungen gegen einen Bundesheer-Piloten eingestellt, ein Flugzeug-Überflug als Unglücksursache sei „unwahrscheinlich und nicht nachweisbar.“ Bei den Wartungsarbeiten im April 2019 wurde das Tragseil der Goldeckbahn mehrere Meter nachgelassen, um es zu entlasten, es wurde zentimeterweise bei zwei Spannböcken gelockert. Während der Arbeiten wurde einer dieser Spannböcke aus der Verankerung gerissen, das dadurch lose Tragseil wurde durch den Spannraum geschleudert und traf den 45-Jährigen, der noch am Unfallort starb. Ein Sachverständiger für Seilbahnanlagen kam zu dem Schluss, dass die Verankerungsschrauben des Spannbocks „aufgrund enormer Gewalteinwirkung“ aus dem Boden gerissen wurden. Eine Materialermüdung, beziehungsweise ein Materialfehler wurden ebenso ausgeschlossen, wie Fehler im Arbeitsablauf. Auch die Windverhältnisse zum Zeitpunkt des Unfalls seien unbedenklich gewesen. Mehrere Zeugen hatten damals ausgesagt, dass eine Herkules-Transportmaschine des Österreichischen Bundesheeres das Seil überflogen hatte, weshalb ein Ermittlungsverfahren gegen den Piloten des Flugzeuges eingeleitet wurde. Ein flugtechnischer Sachverständiger kam schließlich zu dem Schluss, dass ein Überflug über das Tragseil als Unfallursache „unwahrscheinlich und nicht nachweisbar“ sei. Es komme oft zu Fehleinschätzungen, wenn Laien die Entfernung von Flugzeugen angeben sollen. Die Herkules sei zu einem Zeitpunkt von einem Radar im Raum Villach erfasst worden, der einen Überflug der Seilbahntrasse, welchen ein Zeuge mit konkreter Zeitangabe angegeben habe, ausschließe. Und die Flugroute, „die sich aus den Beobachtungen der am Boden befindlichen Zeugen“ ergibt, sei „technisch nicht möglich.“ Die Unglücksursache ist damit nach wie vor nicht geklärt. Es wird wieder ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter geführt.

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