Das Beispiel vom Wochenende, bei dem in Lienz eine Dachlawine von der Klosterkirche auf eine darunterliegende Straße donnerte und dabei ein gegenüberliegendes Wohnhaus beschädigte, zeigt deutlich, dass die schweren Schneemassen auf den steilen Dächern schnell zu einer gefährlichen Überraschung werden können.
Für Schäden, die durch Dachlawinen verursacht werden, muss der Hauseigentümer aufkommen. Foto: Stadt Lienz/Brunner Images
Wegen der angekündigten Niederschläge für das kommende Wochenende, rät die Stadt Lienz ihren BürgerInnen, die Dächer der Gebäude vom Schnee zu befreien. „So können Unfälle und damit verbundene Haftungs- und Schadensersatzzahlungen vermieden werden“, betont Bürgermeisterin Elisabeth Blanik und verweist abermals auf die Rechtslage. Haftbar ist bei einem Unfall der Hausbesitzer, da die BürgerInnen gesetzlich zur Schneeräumung verpflichtet sind.
So müssen Anrainer- oder Grundstückseigentümer den Gehsteig und die Zufahrt zu ihrem Haus selber freischaufeln und bei Glatteis streuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss der Privateigentümer zwischen Straße und Haus einen jeweils einen Meter breiten Streifen entlang der gesamten Grundstücksgrenze schneefrei machen.
Auch um mögliche Gefahren durch Dachlawinen und Eiszapfen müssen sich die Eigentümer kümmern. Kommt man dem nicht nach, muss der Grundstücksbesitzer im Schadensfall mit Ersatzzahlungen rechnen.
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3 Postings
Bezahlt dann die katholische Kirche dem Hauseigentümer eine neue Fassade + Einsatzkosten der Feuerwehr + die Kosten für eine Notunterkunft?


wenn fürs Dach abschöpfen schon kein Geld da war...
wie schauts mit Spenden aus 🤥🤪
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