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Einigung bei Homeoffice-Regelungen

Die Freiwilligkeit bleibt. Für Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro.

Das Warten auf gesetzliche Regeln für Homeoffice-Arbeiten hat ein Ende: Finanzminister Gernot Blümel, Arbeitsminister Martin Kocher und die Sozialpartner haben am Dienstag eine Einigung erzielt. Kernpunkte: Die Arbeit im Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache, für Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Foto: unsplash/Bench Accounting
Zuletzt war die Forderung vonseiten der Arbeitnehmervertreter diskutiert worden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiten verpflichtend die Möglichkeit anbieten sollten, im Homeoffice zu arbeiten. Eine solche Verpflichtung kommt nicht. „Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt. Homeoffice bleibt freiwillig”, so Arbeitsminister Kocher. Die Ver­ein­ba­rung soll schrift­lich erfol­gen und von bei­den Sei­ten unter Ein­hal­tung einer ein­mo­na­ti­gen Frist wider­ru­fen wer­den kön­nen. Der Arbeitgeber ist auch weiterhin dazu verpflichtet, die nötige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Wenn Arbeitnehmer im Homeoffice zustimmen, ihre eigenen Arbeitsmittel zu verwenden - also beispielsweise den eigenen Laptop oder das private Handy - dann haben sie Anspruch auf einen Aufwandersatz. Selbes gilt für weitere anfallende Kosten (Strom, Heizung, Arbeitsmöbel). Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Arbeitnehmer, die sich zu Hause einen eigenen Arbeitsplatz für das Arbeiten im Homeoffice einrichten, können künftig zusätzlich bis zu 300 Euro als Werbungskosten steuerlich absetzen. Damit die Kosten für 2020 angeschafftes Mobiliar nicht verfallen, können Teile des 300-Euro-Rahmens für 2021 ins Jahr 2020 vorgezogen werden. Die steuerlichen Regelungen sind vorerst bis 2023 befristet, dann soll eine Evaluierung erfolgen. Für den Staat rechnet Blümel aufgrund der vorgesehenen Steuererleichterungen mit Mindereinnahmen von bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr. ArbeitnehmerInnen sind im Homeoffice weiterhin bei Unfällen versichert. Der Unfallversicherungsschutz im Home-Office, der bis Ende März 2021 befristet war, geht nun ins Dauerrecht über.

Ein Posting

wolfgangwien
vor 4 Jahren

Für die Arbeitnehmer keine besonders tolle Regelung.

 
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