Kärnten startet Aktion „Katzenkastration“ 2021
Sonderaktion für verwilderte Katzen. Zuchtkatzen müssen registriert werden.
Katzen sind bereits ab einem Alter von sechs Monaten geschlechtsreif und können bis zu dreimal jährlich Nachwuchs bekommen. So ist es theoretisch möglich, dass ein Katzenpaar nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen haben kann. Mit diesen Zahlen argumentiert das Land Kärnten in einer Aussendung die Aktion „Katzenkastration“, die nun wieder anläuft.
„Um nachhaltig und tiergerecht eine sonst rasant wachsende Population von Streunerkatzen einzudämmen, setzen wir die Aktion fort“, erklärt Tierschutzreferentin LHStv.in Beate Prettner. „Besonders freut mich, dass wir heuer die Tarife anpassen und erhöhen konnten, dies ist bereits mit dem Gemeindebund sowie der Tierärztekammer abgestimmt.“ Die entstehenden Kosten teilen sich Land, Gemeindebund und Tierärztekammer zu je einem Drittel. Die Höhe des Honorars wurde für weibliche Streunerkatzen mit 108 Euro, statt bisher 103,50 Euro und für männliche Streunerkatzen 61,50 Euro, statt bisher 58,50 Euro festgelegt.
Die Aktion sei auch aus gesundheitlichen Gründen wichtig, „denn so gelingt es uns vor allem auch die Übertragung von Krankheiten auf den Menschen, die uns gefährlich werden können, zu verhindern“, führt Prettner weiter aus. Eine der am weitesten verbreiteten Krankheiten sei die Toxoplasmose, die ausschließlich von Katzen über deren Ausscheidungen auf den Menschen übertragen werden kann. Diese Parasitenerkrankung kann bei Menschen eine Infektion hervorrufen.
In den vergangenen drei Jahren wurden in Kärnten insgesamt 1.420 Streunerkatzen kastriert, wofür gesamt 44.875 Euro aufgewendet wurden. Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner weist auf ein Detail für Landwirte hin: „Bereits seit 2019 müssen alle Zuchtkatzen, das sind alle unkastrierten Katzen mit Freilauf, bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der österreichischen Heimtierdatenbank auf ihren Halter eingetragen werden.“
Konkret bedeutet das, dass alle Katzen in Kärnten nun entweder kastriert oder als Zuchtkatzen gemeldet sein müssen. „Wird dies nicht beachtet, drohen drastische Strafen von bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro“, so Wagner weiter.
Ein Posting
Katzenalarm:
Mein sehr verwöhnter Ragdoll Kater hat mit mir heute ein sehr ernstes Gespräch geführt:
Käme mir nur im entferntesten der Gedanke bei ihm was wegschnipseln zu lassen, dann wär auch ich unmittelbar danach ein armer „Sack“. Katerzähnchen seien angeblich sehr scharf.
Wir haben uns dann sehr rasch friedlich geeinigt ...
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