- Anmeldung beim Portierdienst bzw. beim Besuchsmanagement-Team
- Gesundheitscheck
- Registrierungspflicht
- Zutritt ausschließlich mit negativem SARS-CoV-2 Testergebnis: negativer Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder negativer PCR-Test, maximal 48 Stunden alt.
- Zutritt nur mit FFP2-Maske ohne Ventil, die Maske muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden.
- Ausnahme von der Testpflicht für Genesene: Die Pflicht zur Testung gilt nicht für Personen, die in den vergangenen drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren. Es ist eine Bestätigung vorzulegen!
- Besuchszeiten zwischen 13.30 und 17.00 Uhr
- Die allgemeinen Verkehrsbeschränkungen gemäß der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung gelten auch für die BewohnerInnen der Wohn- und Pflegeheime.
Gelockerte Besuchsregeln für Pflegeheime
Am Heiligen Abend und am Christtag dürfen zwei Besucher empfangen werden.
Für den 24. und 25. Dezember gelten leicht gelockerte Besuchsregelungen in den Osttiroler Wohn- und Pflegeheimen, ab dem 26. Dezember treten wieder die regulären Besuchsregelungen in Kraft. Das teilt Verwalter Franz Webhofer heute per Aussendung mit.
Jede Heimbewohnerin/jeder Heimbewohner darf während der zwei Weihnachtstage insgesamt zweimal von höchstens zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden. Webhofer bringt ein Beispiel: „Wenn ein Bewohner am 24. Dezember zwei Besuche erhält, darf am 25. Dezember kein Besuch mehr erfolgen.“ Die aktuelle Besuchsregelung – ein Besucher pro Heimbewohner pro Woche – wird davon nicht tangiert, die „Weihnachtsregel“ ist eine zusätzliche Besuchsmöglichkeit. Nach dem 25. Dezember tritt sie wieder außer Kraft.
Zutrittsvoraussetzungen für Besucher und Angehörige:
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