Reisen durch Südtirol auch in Lockdown 3 erlaubt
Wer nicht zehn Tage in Quarantäne will, muss aber ohne Zwischenstopp durchfahren.
Der erneute harte Lockdown nach Weihnachten – der mittlerweile dritte seiner Art – bringt neben vielen Einschränkungen auch strengere Einreisebestimmungen mit sich. Die aktuelle Coronavirus-Einreiseverordnung sieht vor, dass alle Einreisenden nach Österreich für zehn Tage in Quarantäne müssen. Laut APA-Informationen soll das bis 18. Jänner so bleiben. Wie im Lockdown ist auch hier ein Freitesten möglich – nach frühestens fünf Tagen und auf eigene Kosten.
Von der Quarantänepflicht sind unter anderem jene Menschen ausgenommen, die regelmäßig pendeln. Sie können ebenso frei reisen wie jene, die mindestens einmal pro Monat für den Besuch der Familie oder des Lebenspartners einreisen. Auch unvorhersehbare, unaufschiebbare Gründe im familiären Kreis – etwa Todesfälle, Begräbnisse oder Geburten – ermöglichen eine uneingeschränkte Einreise. In allen anderen Fällen, beispielsweise wenn jemand nur für eine Weihnachtsfeier mit der Familie einreisen will, gilt die zehntägige Quarantäne.
Eine aus Osttiroler Sicht wichtige Frage ist, ob die Fahrt von Nord- nach Osttirol und umgekehrt durch Südtirol weiterhin erlaubt ist und ob auch in diesem Fall die Quarantäne-Regel greift?
Auf Anfrage teilt uns dazu Jakob Kathrein von der Öffentlichkeitsabteilung des Landes mit: „Die Durchreise ist innerhalb eines Zeitrahmens von 36 Stunden möglich ohne ein Testergebnis vorweisen zu müssen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Bei Wiedereinreise nach Österreich nach der Durchreise durch Südtirol besteht die Ausnahme von der Quarantänepflicht, wenn das Gebiet ohne Zwischenstopp nur durchreist wurde. Nach der Durchfahrt über das Pustertal ist in Österreich also keine Quarantäne anzutreten, sofern kein Zwischenstopp erfolgt ist.“
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