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Kopftuchverbot an Volksschulen verfassungswidrig

Das Gesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das seit Herbst 2019 bestehende Kopftuchverbot an Österreichs Volksschulen als verfassungswidrig aufgehoben. Das umstrittene Gesetz war während der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen worden. Die Regelung greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche, begründeten die Verfassungsrichter die Entscheidung. Wie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter in seiner Erklärung am Freitag erläuterte, begründe der Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Zwar beziehe sich das von der türkis-blauen Regierung eingeführte Verbot nicht ausdrücklich auf das Tragen eines islamischen Kopftuches. In den Gesetzesmaterialien zum Schulunterrichtsgesetz komme jedoch die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass konkret das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden soll. Verlangt hatten die Aufhebung des Kopftuchverbots zwei Kinder und deren Eltern, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden. Sie sahen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff auf die Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung - und auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil der Hidschab verboten sei, die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs aber nicht.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das seit Herbst 2019 bestehende Kopftuchverbot an Österreichs Volksschulen als verfassungswidrig aufgehoben. Foto: APA
Wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter, am Freitag erläuterte, verstößt das seit Herbst 2019 geltende Kopftuchverbot an Volksschulen gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit. "Durch die Regelung (...) wird islamische Herkunft und Tradition als solche ausgegrenzt", kritisierte Grabenwarter bei der Verkündung der Entscheidung der Höchstrichter. Das schriftliche Erkenntnis liegt noch nicht vor und wird nachgeliefert. Das von ÖVP und FPÖ 2019 beschlossene Kopftuchverbot ist zwar vorderhand religionsneutral formuliert. Es untersagt Schülerinnen und Schülern bis zum Ende jenes Schuljahres, in dem sie zehn Jahre alt werden, "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist". Allerdings wurde das Gesetz von ÖVP und FPÖ explizit als Verbot des muslimischen Kopftuchs begründet. Darauf verwies auch Grabenwarter in der Urteilsbegründung. Er betonte, dass der Gesetzestext zwar nicht ausdrücklich auf das islamische Kopftuch abziele. Aus den Gesetzesmaterialien komme diese Absicht des Gesetzgebers aber zum Ausdruck. Daher habe auch der Verfassungsgerichtshof das Gesetz, das mehrere Interpretationsvarianten zulasse, so interpretiert. Damit verstößt das Kopftuchverbot allerdings gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, wie Grabenwarter erläuterte. Dieses Gebot müsse durch eine am Gleichheitsgrundsatz orientierte Behandlung verschiedener Religionen in der Schule beachtet werden. "Die Schule gründet demzufolge unter anderem auf den Grundwerten der Offenheit und Toleranz." Eingriffe müssen demnach sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ausfallen. Mit dem Kopftuchverbot werde "islamische Herkunft und Tradition als solche ausgegrenzt", kritisierte Grabenwarter: "Das punktuell eine einzige religiös oder weltanschaulich begründete Bekleidungsvorschrift herausgreifende Verbot des islamischen Kopftuches stigmatisiert gezielt eine bestimmte Gruppe von Menschen." Außerdem warnen die Verfassungsrichter, dass sich eine "selektive Verbotsregelung" nachteilig auf die Inklusion betroffener Schülerinnen auswirken könne: "Es birgt das Risiko, muslimischen Mädchen den Zugang zur Bildung zu erschweren beziehungsweise sie gesellschaftlich auszugrenzen." Das Argument der Regierung, wonach Schülerinnen vor sozialem Druck (das Kopftuch zu tragen, Anm.) geschützt werden müssten, reicht aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs für ein Verbot nicht aus. Dass es an Schulen zu weltanschaulich oder religiös geprägten Konflikten kommen kann, rechtfertige kein selektives Kopftuchverbot. Denn: "Dieses Verbot trifft gerade die Schülerinnen, die den Schulfrieden nicht stören." Es obliege dem Gesetzgeber, unter Wahrung des Neutralitätsgebotes und des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrages Instrumente zur Konfliktlösung zu finden und die nötigen Ressourcen bereitzustellen, um religiös begründetes Mobbing zu beenden, erklärte Grabenwarter. Für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) ist die Aufhebung des Kopftuchverbots an Volksschulen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Ende populistischer Verbotspolitik. Die Entscheidung beweise, "dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Geduld sich ausgezahlt haben", sagte Präsident Ümit Vural am Freitag. Gleichzeitig bekräftigte er: "Die IGGÖ ist gegen Zwang jeglicher Form." "Die Durchsetzung der Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft erreicht man nicht durch Verbote", meinte Vural. "Weder heißen wir eine abwertende Haltung gegenüber Frauen gut, die sich aus persönlicher Überzeugung gegen das Kopftuch entscheiden, noch können wir der Einschränkung der Religionsfreiheit jener Musliminnen zustimmen, die das Kopftuch als integralen Bestandteil ihrer gelebten Glaubenspraxis verstehen." Zudem appellierte der IGGÖ-Präsident an die politischen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen, Maßnahmen zu ergreifen, "um die zunehmend rassistischen Tendenzen in Österreich einzudämmen, die einer sozialen Kohäsion entgegenstehen".

18 Postings

phoenix
vor 4 Jahren

Dann fängt jetzt sicher wieder dieses Theater mit dem Kreuz in der Klasse an. Weil DAS darf bei uns in Österreich ja nicht hin!

 
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    Sonnenstrahl
    vor 4 Jahren

    @phoenix, da fühle ich mich auch angesprochen! Ich finde, wir haben einen Auftrag hinsichtlich der (BE-)WAHRUNG unserer alten, zum Teil auch guten Traditionen, die letztendlich auch ursächlich mit unseren religiösen Traditionen zu tun haben. (Was wäre unser Land ohne Martins- und Nikolausfeiern, ohne Advent, Weihnachten und Ostern, ohne Totengedenken zu Allerheiligen....?) Ich bin der Meinung, dass wir in unserer (auch religiösen) pluralen Welt gefordert sind, unser GESICHT mit all den Werten, die wir als christlich-soziale, am Menschen und seinen Bedürfnissen orientierte Kultur entwickelt haben, zu zeigen. Zudem glaube ich, dass es ein Grundrecht jedes Kindes sein muss, in seiner (grundgelegten) Spiritualität auch ernst genommen und gefördert zu werden. Aktueller Religionsunterricht hat genau das im Fokus. Kinder ernst zu nehmen in ihren Fragen nach dem "Woher und Wohin", nach "Sinn und Ziel" unseres Daseins, nach den inneren Beweggründen, die uns antreiben so oder anders zu entscheiden... Ich würde das auch als "Herzensbildung" bezeichnen und die sollte meiner Meinung nach auch ein wesentlicher Bestandteil unserer Bildungslandschaft sein! Sie wird letztlich auch jenen Bereich berühren, der dann gefragt ist, wenn es um Empathie und Menschenfreundlichkeit geht (und die brauchen wir spätestens dann, wenn wir auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind).

     
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      phoenix
      vor 4 Jahren

      pssst, sowas darf man bei uns nicht mehr laut sagen! Bisschen Ironie muss sein ;)

       
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wolf_C
vor 4 Jahren

... umgekehrt gesehen haben wir es jetzt amtlich: das Kopftuch steht für Islam ...

 
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    Senf
    vor 4 Jahren

    "Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn!" schön, diesmal hast sogar du ein ganz dickes gefunden.

     
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gemeiner Waldkauz
vor 4 Jahren

Geschtan hob i mei neinzig jährige Nochbarin wieder am Friedhof gsegn - endlich wieda mitn Kopftiachl. Ende güet, olls güet!

 
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Omo
vor 4 Jahren

Damit wird unsere Kultur schrittweise untergraben

 
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    isnitwahr
    vor 4 Jahren

    warum?

     
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Rudi
vor 4 Jahren

An arth.Österreicher haben kein Problem mit Andersgläubigen aber Andersgläubige mit uns.Mit einem großen Unterschied,wir sind da bei uns.

 
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Aspasia
vor 4 Jahren

Na super! Statt gegen Unterdrückung von Mädchen zu kämpfen, wird sie wieder erlaubt. Verfassung müsste überarbeitet werden. Weg mit all den Kopftüchern, Kreuzen, Kippas....Religiöse Symbole gehören nicht in die Schulen. Konfessionsübergreifender Religions- und Ethikunterricht für alle! Religionen und ethische Denkmodelle kritisch hinterfragen, alle Schüler*innen einer Klasse in diesen Unterricht. Und die Konservativen, denen es nicht passt, sollen auswandern!

 
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    bergfex
    vor 4 Jahren

    Lautete die Wortspende dieser Glaubensgemeinschaft nicht: Kopftücher tragen die Mädchen erst ab 11 Jahren. Gehen diese Kinder erst mit 11 Jahren in die Volksschule?

     
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    Muehle
    vor 4 Jahren

    Das Problem war ja, dass nicht die religiösen Symbole aller Religionen verboten wurden, sondern nur die einer einzelnen. Wenn ich mich recht erinnere, war es schon von Anfang an klar, dass das nicht halten wird. Hat aber für paar billige Schlagzeilen gesorgt. Ansonsten stimme ich zu. Schluss mit jeglicher religiöser Zwangsindoktrination an Schulen! Wird es mit der ÖVP leider nicht spielen, wie erst vor kurzem wieder mit den Gebetskreisen im Parlament gezeigt wurde.

     
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r.ingruber
vor 4 Jahren

Die damaligen Akteure waren sich des Widerspruchs zur Verfassung durchaus bewusst. Jetzt hat die Verfassung ein hoch explosives Gemisch aus "christlichem" Fundamentalismus (Skepsis gegenüber der Religionsfreiheit) und Rechtspopulismus (Islamophobie) neutralisiert.

 
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arth
vor 4 Jahren

"rassistische Tendenzen " Ich erlaube mir festzustellen, dass wir Österreicher schon lange kein Problem mit anderen Religionen haben. Von unseren von allen Seiten schikanierten Mitbürgern islamischen Glaubens könnte man ja mal fragen wie sie es so halten, mit unseren bestens integrierten jüdischen Mitbürgern. Rassismus hat mit uns aufgeklärten/geläuterten/schuldig gesprochenen Österreichern schon lange nichts mehr zu tun. Der Islam wird Judentum niemals dulden! Das ist leider Fakt!

 
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gewa
vor 4 Jahren

Allen Göttinnen und Göttern und unseren Verfassungsrichtern sei Dank!

 
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    bergfex
    vor 4 Jahren

    Warum ???

     
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    Cha447
    vor 4 Jahren

    ... einfach nur plemplem 🙈

     
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    gemeiner Waldkauz
    vor 4 Jahren

    ...jeder soll seine Religion für sich behalten. Es muss auch nicht auf jedem Berg ein Kreuz stehen.

     
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