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Was gilt für Fahrten nach und durch Südtirol bzw. Italien?

Besuche sind untersagt, Durchfahrt möglich. Eigenerklärung zum Download!

Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol, welches aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus als rote Zone gilt, ist derzeit nur aus spezifischen Gründen erlaubt. Dazu gehören etwa Arbeit und Studium sowie die Notwendigkeit und Dringlichkeit bei der Pflege von pflegebedürftigen Personen, der Wahrnehmung von Obsorgepflichten, der Rückkehr an den eigenen Wohnort sowie gesundheitliche Gründe. Grenzüberschreitende Besuche, auch von Lebenspartnern in Südtirol, sind derzeit laut Amt der Tiroler Landesregierung nicht möglich. Der Transit bzw. die Durchfahrt durch Südtirol ist in jedem Fall möglich, allerdings muss auch hier eine Eigenerklärung mitgeführt werden. Die Beweggründe müssen in dieser Eigenerklärung belegt werden. Zu dieser Eigenerklärung gibt es einen Anhang, den man ebenfalls herunterladen und unterschreiben muss, als Beweis der Kenntnisnahme. Eigenerklärung zum Download Anhang zur Eigenerklärung zum Download

Ein Posting

drschwiizer
vor 4 Jahren

Die Durchreise als Schweizer oder Österreicher - z.B. nach Venetien - setzt also nur eine Eigenerklärung voraus. Der Grund der Reise (Besuch) kann also egal sein. Ist das korrekt so?

Gibt es ausser dem Anhang zur Eigenerklärung noch eine andere offizielle Quelle?

 
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